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A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge, Wassersport-Haftpflicht Basis

Ziffer A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge aus Wassersport-Haftpflicht Basis,

AVB WSH Basis (1-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

Bei gemieteten und gecharterten Wassersport-Fahrzeugen, die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden, gilt zusätzlich (1) Der Nutzer des gemieteten Wassersport-Fahrzeugs muss eine eigene Wassersport-Haftpflichtversicherung abschließen. Sofern der Nutzer des gemieteten Wassersport-Fahrzeugs eine eigene Wassersport-Haftpflichtversicherung hat, besteht kein Versicherungsschutz über die Wassersport-Haftpflichtversicherung des Inhabers des gemieteten Wasserfahrzeugs; (2) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen. Insbesondere gilt auch A-1.1 (1) bis (3); (3) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder gecharterten, nur zu privaten Zwecks genutzten Wassersportfahrzeugs; (4) Voraussetzungen für die Gewährung des Versicherungsschutzes sind: a. Der Miet-/Chartervertrag muss auf Ihren Namen ausgestellt sein. b. Die Dauer der Nutzung des gemieteten/gecharterten Wassersportfahrzeugs darf 30 Tage nicht überschreiten. Ab dem 31. Tag der Nutzung eines gemieteten/gecharterten Wassersport-Fahrzeugs entfällt der Versicherungsschutz.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Haftpflicht Basis Plus: A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge

Bei gemieteten und gecharterten Wassersport-Fahrzeugen,

die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden,

gilt zusätzlich (1) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrages sowie

der nachfolgenden Bestimmungen.

Insbesondere gilt auch A-1.1 (1) bis (3);

(2) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder

gecharterten, nur zu privaten Zwecks genutzten Wassersportfahrzeugs; (3) …

Haftpflicht Premium: A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge

Bei gemieteten und gecharterten Wassersport-Fahrzeugen,

die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden,

gilt zusätzlich (1) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrages sowie

der nachfolgenden Bestimmungen.

Insbesondere gilt auch A-1.1 (1) bis (3);

(2) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder

gecharterten, nur zu privaten Zwecks genutzten Wassersportfahrzeugs; (3) …

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

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