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A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge, Wassersport-Haftpflicht Basis
Ziffer A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge aus Wassersport-Haftpflicht Basis,
AVB WSH Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Bei gemieteten und gecharterten Wassersport-Fahrzeugen, die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden, gilt zusätzlich (1) Der Nutzer des gemieteten Wassersport-Fahrzeugs muss eine eigene Wassersport-Haftpflichtversicherung abschließen. Sofern der Nutzer des gemieteten Wassersport-Fahrzeugs eine eigene Wassersport-Haftpflichtversicherung hat, besteht kein Versicherungsschutz über die Wassersport-Haftpflichtversicherung des Inhabers des gemieteten Wasserfahrzeugs; (2) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrages sowie der nachfolgenden Bestimmungen. Insbesondere gilt auch A-1.1 (1) bis (3); (3) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder gecharterten, nur zu privaten Zwecks genutzten Wassersportfahrzeugs; (4) Voraussetzungen für die Gewährung des Versicherungsschutzes sind: a. Der Miet-/Chartervertrag muss auf Ihren Namen ausgestellt sein. b. Die Dauer der Nutzung des gemieteten/gecharterten Wassersportfahrzeugs darf 30 Tage nicht überschreiten. Ab dem 31. Tag der Nutzung eines gemieteten/gecharterten Wassersport-Fahrzeugs entfällt der Versicherungsschutz.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Haftpflicht Basis Plus: A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge
Bei gemieteten und gecharterten Wassersport-Fahrzeugen,
die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden,
gilt zusätzlich (1) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrages sowie
der nachfolgenden Bestimmungen.
Insbesondere gilt auch A-1.1 (1) bis (3);
(2) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder
gecharterten, nur zu privaten Zwecks genutzten Wassersportfahrzeugs; (3) …
Haftpflicht Premium: A-1.2 Gemietete und gecharterte Wassersport-Fahrzeuge
Bei gemieteten und gecharterten Wassersport-Fahrzeugen,
die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden,
gilt zusätzlich (1) Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Bedingungen dieses Vertrages sowie
der nachfolgenden Bestimmungen.
Insbesondere gilt auch A-1.1 (1) bis (3);
(2) Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines gemieteten oder
gecharterten, nur zu privaten Zwecks genutzten Wassersportfahrzeugs; (3) …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
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Dieselbe Sache in Alltagssprache, mit Beispielen:
Charterschaden: Wann verjähren die Forderungen des Vercharterers?.