Startseite / Branche / Recht
Wenn das Sicherungsfahrzeug selbst zur Gefahr wird
Ein Schlepper, der eine Sicherheitszone um zwei Tanker überwachte, fuhr auf eine Segelyacht zu und berührte sie. Die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung hat ihre Lehren daraus veröffentlicht: Verkehrssicherung darf selbst keine Kollisionsgefahr erzeugen.
Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH
Am 28. August 2023 stießen auf der Tankerreede Nordperd vor Rügen ein Schlepper und eine 9,60 Meter lange Segelyacht zusammen. Auf der Reede lagen zwei Flüssiggastanker vor Anker, zu denen ein Mindestabstand von einer Seemeile einzuhalten war, und der privat betriebene Schlepper war dort als Verkehrssicherungsfahrzeug im Einsatz. Die Yacht lief unter Segeln mit fünf bis sechs Knoten auf den gesperrten Bereich zu. Der Kapitän des Schleppers erkannte sie in etwa 500 Metern Entfernung, ohne AIS-Signal, und fuhr mit zehn Knoten auf sie zu.
Der weitere Verlauf lässt sich nach Angaben der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung nicht vollständig rekonstruieren, weil für die Yacht weder AIS-Daten noch Radaraufzeichnungen vorlagen. Belegt ist: Der Schlepper ging auf Parallelkurs in acht bis zehn Metern Abstand und versuchte erst dort, durch Rufen Kontakt aufzunehmen. Die Bootsführerin hatte bis dahin weder Schall- noch Lichtsignale noch einen Anruf auf dem von ihr geschalteten UKW-Kanal 16 wahrgenommen. Beide Fahrzeuge drehten nach Steuerbord und berührten sich. An der Yacht entstanden leichte Schäden am Rumpf, am Schlepper Farbabschürfungen, verletzt wurde niemand.
Den Untersuchungsbericht 472/23 hat die Behörde am 29. April 2026 vorgelegt, die verdichteten Lehren daraus am 15. September 2026 als Lessons Learned 26. Der Kernsatz richtet sich an die Sicherungsfahrzeuge: Eine ausbleibende Funkantwort darf nicht dazu führen, dass der Abstand zum anderen Fahrzeug immer weiter verringert wird. Sportboote haben nicht zwingend UKW-Sprechfunk oder AIS an Bord, also muss ein Verkehrssicherungsfahrzeug auch ohne Funkkontakt sicher handeln können. Und die besondere Aufgabe ersetzt nicht die geltenden Fahr- und Ausweichregeln.
Dem Bundesministerium für Verkehr empfiehlt die Behörde eine einheitliche Kennzeichnungspflicht für Verkehrssicherungsfahrzeuge im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und international eine abgestimmte Lösung über die Kollisionsverhütungsregeln. Als Form schlägt sie ein Gleichtaktlicht in gelber Farbe und eine lesbare Beschriftung als Guard Vessel an beiden Seiten vor. Der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt rät sie zu standardisierten Verfahren für die frühzeitige Kontaktaufnahme und zu Schulungsstandards. An die Crew der Yacht ging eine eigene Empfehlung: sich vor der Fahrt über bestehende Einschränkungen zu informieren.
Was das für Eigner heißt
Für Eigner steckt die Lehre in der letzten Empfehlung: Ein Sperrgebiet, von dem man nichts wusste, ist nach einer Berührung ein schlechter Stand, und Sicherheitszonen um Reeden, Baustellen und Kabeltrassen entstehen kurzfristig über Bekanntmachungen. Betroffen sind vor allem Segelyachten und kleinere Motorboote ohne AIS und ohne Radar in Küstenrevieren mit Berufsschifffahrt, denn wer weder gesehen noch angefunkt werden kann, muss den Abstand selbst herstellen. Am Versicherungsschutz ändert der Bericht nichts: Für Schäden am anderen Fahrzeug steht die Haftpflicht ein, für den eigenen Rumpfschaden die Kasko, und eine Kollision bleibt auch dann ein Schadenfall, wenn die Schuldfrage offen ist. Entscheidend ist, was danach geschieht: Schaden sofort melden, Hergang mit Uhrzeit und Position festhalten, Polizeiaufnahme und Zeugen sichern.
Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.
Woher wir das haben
- Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, Lessons Learned 26 vom 15.09.2026
- Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung, Untersuchungsbericht 472/23 vom 29.04.2026
- YACHT vom 22.09.2026
Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.