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Themse-Mündung: Die Masten fallen, das Sperrgebiet bleibt

Vor Sheerness verschwindet nach 82 Jahren die auffälligste Seemarke der Themse-Mündung. Das Befahrensverbot rund um das Wrack bleibt davon unberührt, es gilt weiter und ist strafbewehrt.

Recht NAMMERT Assekuradeur GmbH

Korrodierte Stahlreste eines versunkenen Schiffes ragen aus flachem, grauem Mündungswasser, dahinter im Dunst eine flache Küstenlinie.

Rund 1,5 Meilen vor Sheerness liegt seit 1944 ein amerikanischer Frachter auf Grund, der beim Untergang Kriegsmunition geladen hatte. Nach Angaben des britischen Verkehrsministeriums befinden sich noch etwa 1.400 Tonnen davon an Bord. Seit Anfang September 2026 trennt ein Spezialunternehmen die drei Masten unter der Wasseroberfläche ab, die 82 Jahre lang aus dem Wasser ragten. Die Regierung stellt dafür 9,5 Millionen Pfund bereit, die Arbeiten sollen bei passendem Wetter bis Ende September abgeschlossen sein.

Für die Schifffahrt zählt vor allem ein Satz aus der amtlichen Mitteilung: Das bestehende Sperrgebiet um das Wrack bleibt auch nach dem Abtrennen der Masten bestehen. Die Stelle ist nach dem britischen Protection of Wrecks Act von 1973 geschützt, das Einfahren in den abgesperrten Bereich ist ohne schriftliche Erlaubnis eine Straftat. Auf den Seekarten ist der Bereich eingetragen und im Wasser durch vier befeuerte Kardinaltonnen und zwölf rote Gefahrentonnen bezeichnet.

Neu ist damit nicht die Regel, sondern die Sichtbarkeit. Bisher konnte jeder Rudergänger in der Themse-Mündung die Masten als Marke im Blick behalten und sich daran orientieren, auch ohne einen Blick auf das Kartenplotter. Diese Orientierungshilfe fällt weg, das Verbot nicht. Wer künftig dort durchfährt, hat nur noch Tonnen, Karte und Elektronik.

Praktisch heißt das für Eigner auf dem Weg von oder nach London: Sperrgebiete, die in der Natur nichts Auffälliges mehr zeigen, gehören vor dem Törn in die Planung und nicht erst an Bord entschieden. Ob die Zone während der laufenden Arbeiten vorübergehend weiter reicht als sonst, geht aus der amtlichen Mitteilung nicht hervor; verlässlich sind dafür allein die aktuellen Bekanntmachungen für Seefahrer der zuständigen Hafenbehörde.

Was das für Eigner heißt

Für den Versicherungsschutz ist ein ausgewiesenes Sperrgebiet keine Kleinigkeit: Wer wissentlich in ein behördlich gesperrtes Gebiet einfährt, verletzt eine Obliegenheit, und das kann im Schadenfall die Leistung kürzen oder ganz entfallen lassen. Betroffen sind hier alle, die die Themse-Mündung als Fahrwasser benutzen, also Segelyachten und Motorboote auf dem Weg nach London ebenso wie Charteryachten in der Nordsee. Aus unserem Bestand kennen wir den umgekehrten Fall häufiger, nämlich das versehentliche Anlaufen eines Sperrbereichs bei Nacht. Wer eine Route plant, die an solchen Zonen entlangführt, sollte die Bekanntmachungen für Seefahrer vor dem Ablegen lesen und die Kartenkorrekturen einspielen.

Dieser Abschnitt ist unsere Sicht als Assekuradeur, nicht Teil der Meldung. Was Ihr eigener Vertrag leistet, steht in Ihren Bedingungen; im Zweifel rufen Sie an.

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Der Text oben ist unser eigener. Aus den genannten Quellen stammen die Sachverhalte und Zahlen, keine Formulierungen.

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