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Charterschaden: Muss ich auch den Ausfall des nächsten Törns zahlen?
Kurze Antwort
Nach einem Schaden an der Charteryacht verlangt der Vercharterer manchmal mehr als die Kaution, etwa den Ausfall des nächsten Törns. Diesen Folgeschaden deckt weder die Kaution noch die übliche Skipperhaftpflicht, dafür gibt es eine eigene Charter-Folgeschadenversicherung.
Wer eine Yacht chartert, kennt die Kaution: Sie ist der Eigenanteil am Kaskoschaden, und meist ist das Risiko des Charterers damit begrenzt. Es gibt aber Fälle, in denen der Vercharterer mehr verlangt. Fällt die Yacht nach Ihrem Schaden für die nächste Woche aus, kann er den entgangenen Charterumsatz geltend machen, und das ist schnell mehr als die Kaution. Typisch ist das nach einem grob fahrlässig verursachten Schaden, wenn der Kaskoversicherer des Vercharterers Rückgriff nimmt, oder wenn der Chartervertrag den Ausfall ausdrücklich dem Charterer auferlegt.
Lesen Sie deshalb vor der Buchung, was der Chartervertrag zu Folgeschäden sagt: ob der Charterer für den Nutzungsausfall haftet, ob das auf die Kaution begrenzt ist und ab welcher Schwere des Verschuldens die Begrenzung entfällt. Prüfen Sie bei der Übergabe die Yacht sorgfältig und halten Sie Vorschäden fest, damit Ihnen später kein alter Schaden samt Ausfall zugerechnet wird. Und lassen Sie sich nach einem Schaden die Forderung immer schriftlich und begründet geben.
Gegen diese Lücke gibt es am Markt eigene Charter-Folgeschadenversicherungen, oft im Paket mit Kautions- und Skipperhaftpflichtversicherung. Achten Sie beim Vergleich darauf, ob Nutzungsausfall und Ersatzcharter eingeschlossen sind, bis zu welcher Höhe, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist und für welche Reviere der Schutz gilt. Wer häufig chartert, fährt mit einer Jahrespolice meist günstiger als mit Einzelverträgen je Törn.
Die Skipperhaftpflicht in unserer Wassersport-Haftpflicht nach Ziffer A-1.2 deckt Schäden, die Sie als Skipper Dritten zufügen. Schäden an der gecharterten Yacht selbst sind nach Ziffer A-6.2.6 ausgenommen, dafür ist die Kaution da. Der Ausfall des nächsten Törns ist ein Folgeschaden an der Charteryacht und damit ebenfalls nicht über die Skipperhaftpflicht gedeckt. Wer dieses Risiko absichern will, braucht eine Charter-Folgeschadenversicherung.
Zum Merken
Kaution
Eigenanteil am Schaden der Yacht
Folgeschaden
Ausfall des nächsten Törns
Den Chartervertrag vor der Buchung lesen, nicht danach.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann der Vercharterer den Ausfall des nächsten Törns von mir verlangen?
Das hängt vom Chartervertrag und vom Verschulden ab. Häufig ist Ihr Risiko auf die Kaution begrenzt, bei grober Fahrlässigkeit oder ausdrücklicher Regelung im Vertrag kann mehr verlangt werden.
Zahlt die Skipperhaftpflicht den Charter Folgeschaden?
In aller Regel nicht, weil sie Schäden an der gecharterten Yacht selbst ausnimmt. Dazu zählt auch deren Ausfall. Dafür gibt es eine eigene Charter-Folgeschadenversicherung.
Was deckt eine Charter-Folgeschadenversicherung?
Je nach Vertrag den Nutzungsausfall der Yacht und Kosten einer Ersatzcharter. Prüfen Sie Höhe, Einschluss grober Fahrlässigkeit und den räumlichen Geltungsbereich.
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