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Fremdschaden oder Eigenschaden: welche Bootsversicherung zahlt?
Kurze Antwort
Schäden, die Sie anderen zufügen, zahlt die Bootshaftpflicht: verletzte Menschen, beschädigte Boote, Stege und Folgekosten. Schäden am eigenen Boot zahlt nur die Kasko. Beim Rempler im Hafen braucht es oft beide.
Bei jedem Bootsschaden steht zuerst eine Frage: Wessen Sache ist beschädigt? Ein Fremdschaden trifft einen anderen, etwa das Nachbarboot, den Steg, einen Schwimmer oder einen Gast an Bord. Dafür ist die Bootshaftpflicht da. Ein Eigenschaden trifft Ihr eigenes Boot, seinen Motor oder seine Ausrüstung; dafür zahlt nur eine Kasko. Die Haftpflicht ersetzt nie den Schaden am eigenen Boot, und die Kasko zahlt nie den Schaden eines anderen.
Die Haftpflicht unterscheidet drei Arten von Fremdschäden. Personenschäden sind Verletzungen oder Tod, mit Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. Sachschäden sind beschädigte oder zerstörte Sachen, etwa ein zerkratzter Rumpf am Liegeplatz. Vermögensschäden, die daraus folgen, sind zum Beispiel der Nutzungsausfall eines Charterboots, das nach dem Zusammenstoß nicht vermietet werden kann. Die Haftpflicht prüft außerdem, ob ein Anspruch überhaupt berechtigt ist, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
So gehen Sie vor: Streifen Sie beim Anlegen ein anderes Boot, melden Sie den Schaden am fremden Boot Ihrer Bootshaftpflicht und den Schaden am eigenen Rumpf Ihrer Kasko, sofern sie Unfälle einschließt. Fotografieren Sie beide Boote, notieren Sie Namen und Liegeplatz des anderen Eigners und geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab, bevor Ihr Versicherer den Fall geprüft hat. Verletzt sich ein Gast an Bord, ist das ein Fall für die Haftpflicht, wenn Sie dafür haften.
Bei NAMMERT umfasst die Bootshaftpflicht die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Freistellung von berechtigten Forderungen (Ziffer A-4.1). Die Kasko schließt Haftpflichtansprüche Dritter ausdrücklich aus (A-6.9) und deckt Unfälle wie die Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen ab Basis Plus. Wer beides bei uns versichert, meldet den Rempler mit einer Schadenmeldung.
Zum Merken
Fremdschaden
zahlt die Bootshaftpflicht
Eigenschaden
zahlt nur die Kasko
Beim Rempler im Hafen beide Versicherungen melden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ich habe beim Anlegen ein anderes Boot gestreift: wer zahlt?
Den Schaden am anderen Boot die Bootshaftpflicht, den Schaden am eigenen Boot die Kasko, wenn sie Unfälle einschließt. Ohne Kasko tragen Sie den eigenen Schaden selbst.
Was ist der Unterschied zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschaden?
Personenschaden heißt Verletzung oder Tod, Sachschaden eine beschädigte Sache, Vermögensschaden ein Geldverlust, der daraus folgt, etwa der Nutzungsausfall.
Zahlt die Bootshaftpflicht, wenn sich ein Gast an Bord verletzt?
Ja, wenn Sie für die Verletzung haften. Die Haftpflicht prüft das und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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