Startseite / Themen / Leistungen & Deckung
Acht Irrtümer über die Bootsversicherung, die im Schaden teuer werden
Kurze Antwort
Viele Eigner merken erst im Schaden, dass ihre Bootsversicherung anders funktioniert als gedacht. Acht Irrtümer kommen besonders oft vor, von der Privathaftpflicht fürs Motorboot bis zum Handy, das über Bord geht.
Erstens: Meine Privathaftpflicht deckt auch das Boot. Für Ruderboote, Kanus und kleine Segelboote stimmt das oft, für Motorboote und größere Segelyachten meist nicht. Zweitens: Die Haftpflicht des anderen zahlt meinen Schaden. Nur wenn der andere haftet, und das setzt auf dem Wasser in aller Regel ein Verschulden voraus. Ist niemand schuld, bleibt Ihr Schaden bei Ihnen oder Ihrer Kasko. Drittens: Die Teilkasko zahlt auch den gestohlenen Außenborder. Meist nicht, sie deckt nur den Diebstahl des ganzen Bootes.
Viertens: Bei grober Fahrlässigkeit gibt es gar nichts. Seit 2008 kürzt der Versicherer nach der Schwere des Verschuldens, statt alles abzulehnen, und manche Tarife verzichten bis zu einer Grenze ganz auf die Kürzung. Fünftens: Verschleiß und Materialfehler zahlt die Kasko. Das kaputte Teil selbst nicht, den Folgeschaden an anderen Teilen dagegen oft. Sechstens: Im Winterlager ist mein Boot immer versichert. Eine Saisonpolice endet mit der Saison, und dann ist das Boot im Winterlager ohne Schutz.
Siebtens: Ohne Führerschein zahlt die Versicherung trotzdem. Fährt jemand ohne den Schein, den das Boot oder das Revier vorschreibt, ist ein Schaden in vielen Bedingungen ausgeschlossen. Achtens: Alles, was an Bord liegt, ist mitversichert. Bargeld, Schmuck und Musikinstrumente fast nie, Handy und Laptop nur in Grenzen, und was einfach über Bord geht, meist gar nicht. Die meisten dieser Irrtümer lassen sich mit einem Blick in die Bedingungen klären, bevor etwas passiert.
In unseren Bedingungen sieht das so aus: Der Basis deckt beim Diebstahl nur das ganze Boot, Ziffer A-3.1.4, Teilediebstahl gibt es ab Basis Plus. Bei grober Fahrlässigkeit verzichten wir im Basis Plus bis 25 Prozent und im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme auf eine Kürzung, außer bei Diebstahl, Drogen oder Alkohol, Ziffer A-7. Material- und Konstruktionsfehler sind nur am betroffenen Teil ausgeschlossen, ebenso Schäden ohne den vorgeschriebenen Führerschein und überbord gefallene lose Gegenstände, Ziffer A-6.2 b bis d im Basis Plus und Premium. Die Saisonpolice schützt vom 1. November bis 31. März nicht.
Zum Merken
Gedacht
die Versicherung zahlt schon
Geregelt
steht in den Bedingungen
Zehn Minuten Lesen vor der Saison sparen den Ärger im Schaden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Deckt die Privathaftpflicht mein Motorboot?
Meist nicht. Viele Privathaftpflichtpolicen schließen nur Ruderboote, Kanus und kleine Segelboote ein. Für Motorboote brauchen Sie eine eigene Bootshaftpflicht.
Bekomme ich bei grober Fahrlässigkeit gar nichts?
Nicht unbedingt. Die Leistung wird nach der Schwere des Verschuldens gekürzt, und manche Tarife verzichten bis zu einer Grenze ganz auf die Kürzung.
Ist mein Boot mit einer Saisonpolice im Winterlager versichert?
Nein. Eine Saisonpolice gilt nur in der Saison. Wer im Winterlager Schutz will, braucht eine Jahrespolice.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
Passender Schutz
Weitere Themen
Leistungen & Deckung, 25 Themen
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
War das hilfreich?