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GPS-Störungen auf Ostsee und Nordsee: Was tun, und wer haftet?
Kurze Antwort
Auf der Ostsee und zunehmend auch auf der Nordsee melden Skipper GPS Störungen, Positionen springen oder fallen aus. Wer Papierkarte, Kompass und Peilung beherrscht, kommt sicher an, und wer nur dem Plotter folgt, riskiert im Schaden Ärger mit der Versicherung.
Seit einigen Jahren berichten Skipper, Fischer und Berufsschifffahrt auf der Ostsee, vor allem in ihrem östlichen Teil, und zunehmend auch auf der Nordsee von gestörten Satellitensignalen. Der Plotter zeigt das Boot plötzlich an Land, die Position springt um Meilen, die Geschwindigkeit stimmt nicht, oder das Signal fällt ganz aus. Auch AIS-Daten anderer Schiffe können dann falsch sein, weil sie auf derselben Ortung beruhen. Die Behörden der Ostseeanrainer warnen vor solchen Störungen in ihren nautischen Warnnachrichten.
Erkennen lässt sich eine Störung oft an Kleinigkeiten: eine Position, die nicht zum Kurs passt, eine Fahrt über Grund, die nicht zur Logge passt, oder ein AIS-Ziel, das an Land steht. Dann gilt die alte Seemannschaft. Führen Sie eine Papierseekarte des Reviers mit, tragen Sie regelmäßig Position, Kurs und Logge ins Logbuch ein, peilen Sie Landmarken und Seezeichen mit dem Handpeilkompass und koppeln Sie Ihren Ort aus Kurs, Zeit und Fahrt. Lot und Radar, falls vorhanden, helfen, die Lage zu prüfen. Melden Sie eine Störung über Funk an die zuständige Verkehrszentrale.
Für die Versicherung zählt, wie Sie navigiert haben. Läuft ein Boot wegen einer falschen GPS Position auf Grund, ist das in der Vollkasko ein Unfall wie jede Grundberührung. Wer aber bei bekannten Warnungen ausschließlich dem Plotter folgt, ohne Karte und ohne Kontrolle, muss mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechnen, und das kann die Leistung kürzen. Ein sauber geführtes Logbuch mit Positionen und Peilungen ist im Schadenfall Ihr bester Beleg.
Bei NAMMERT ist die Grundberührung ab Basis Plus als Unfall des Fahrzeugs versichert, Ziffer A.3.1.1. Bei grober Fahrlässigkeit verzichten wir in Basis Plus auf eine Kürzung bis zu einer Schadenhöhe von 25 Prozent der Versicherungssumme, im Premium bis 50 Prozent, außer bei Diebstahl, Drogen oder Alkohol. Die Basis enthält keinen Unfall des Fahrzeugs.
Zum Merken
Plotter
kann gestört sein
Karte und Kompass
funktionieren immer
Wer koppeln kann, kommt auch ohne Satellit an.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Woran erkenne ich eine GPS Störung an Bord?
An einer Position, die nicht zu Kurs und Logge passt, an springenden Werten, an AIS-Zielen an Land oder an einem Signalausfall. Vergleichen Sie mit Peilung und Lot.
Wie navigiere ich ohne GPS?
Mit Papierseekarte, Kompass, Logge und Uhr: Ort koppeln, Landmarken und Seezeichen peilen, Positionen regelmäßig ins Logbuch eintragen.
Zahlt die Versicherung, wenn ich wegen einer GPS Störung auflaufe?
In der Vollkasko ist die Grundberührung ein Unfall. Wer bei bekannten Warnungen nur dem Plotter folgt, riskiert aber eine Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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