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Yacht per Frachter verschiffen: wer haftet beim Verladen und auf See?
Kurze Antwort
Viele Langfahrer verschiffen ihre Yacht nach Hause oder in ein neues Revier. Der Verfrachter haftet dabei oft nur begrenzt. Deshalb zählt, ob die eigene Bootsversicherung den Transport auf dem Frachter einschließt, und wie gut Zustand und Verladen belegt sind.
Nach der Atlantikrunde zurück nach Europa, von der Karibik in den Pazifik oder direkt ins Mittelmeer: Viele Eigner verschiffen ihre Yacht, statt sie selbst über den Ozean zu segeln. Die Yacht steht dann in einem Gestell auf dem Deck eines Frachters oder schwimmt in ein Dockschiff ein. Verladen wird mit dem Kran des Schiffes oder des Hafens, auf See halten Gurte und Stützen das Boot. Die meisten Schäden entstehen beim Heben und Absetzen oder durch Bewegungen des Schiffes bei schwerer See.
Der Verfrachter haftet in aller Regel nur nach dem Frachtvertrag und dem Seefrachtrecht, und beides begrenzt die Haftung oft deutlich unter den Wert einer Yacht. Fragen Sie deshalb Ihren Versicherer vorher, ob die Bootsversicherung den Transport auf einem Frachter einschließt, ob er gemeldet werden muss und ob dafür eine Erweiterung nötig ist. Fragen Sie den Verfrachter, welche Transportversicherung er anbietet und was sie ausschließt. Erklärt der Verfrachter große Havarie, kann auch Ihre Yacht an den Kosten beteiligt werden.
Bereiten Sie das Boot nach den Vorgaben des Verfrachters vor: lose Teile unter Deck verstauen, Sprayhood und Bimini abbauen, Segel abschlagen, Batterien trennen, Tanks auf einen geringen Stand bringen und den Mast nach Absprache legen oder sichern. Machen Sie vor dem Verladen Fotos ringsum mit Datum und lassen Sie sich den Zustand im Übernahmeprotokoll bestätigen. Klären Sie Zoll und steuerlichen Status am Zielort vorher, damit die Yacht bei der Ankunft nicht im Hafen festliegt.
Zum Merken
Haftung des Verfrachters
begrenzt nach Frachtvertrag und Seefrachtrecht
Wert der Yacht
oft ein Vielfaches davon
Vor dem Verschiffen klärt man, welche Versicherung den Transport wirklich trägt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Haftet der Verfrachter für Schäden an meiner Yacht?
Nur nach Frachtvertrag und Seefrachtrecht, und die Haftung ist dort oft eng begrenzt. Den vollen Wert ersetzt sie in aller Regel nicht.
Gilt meine Bootsversicherung auf dem Frachter?
Das hängt vom Vertrag ab. Fragen Sie vor dem Transport, ob er eingeschlossen ist, gemeldet werden muss oder eine Erweiterung braucht.
Wie belege ich den Zustand vor dem Verladen?
Mit Fotos ringsum und Datum, Detailaufnahmen von Rumpf, Kiel und Ruder sowie dem unterschriebenen Übernahmeprotokoll des Verfrachters.
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