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Gerissenes Metallteil an einer Schlauchschelle im geöffneten Motorraum einer Motoryacht

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Konstruktions- oder Materialfehler am Boot: Was zahlt die Versicherung?

Kurze Antwort

Bei einem Konstruktionsfehler oder Materialfehler zahlt die Kasko in aller Regel nicht das fehlerhafte Teil selbst, wohl aber die Schäden, die daraus an anderen versicherten Teilen entstehen, etwa einen Mastbruch, bei uns ab Basis Plus. Für das Teil haftet die Werft oder der Händler.

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Ein Beschlag bricht, weil das Material von Anfang an fehlerhaft war. Eine Schweißnaht am Ruderschaft reißt, weil sie falsch ausgeführt wurde. Ein Seeventil gibt nach, weil die Werft eine ungeeignete Legierung verbaut hat. Solche Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler zeigen sich oft erst nach Jahren, und ihre Folgen können groß sein: Wassereinbruch, ein abgerissenes Ruder, ein umgestürzter Mast.

Versicherungen trennen hier zwei Dinge. Das fehlerhafte Teil selbst ist in der Kasko in aller Regel ausgeschlossen, denn ein Mangel ist kein Unfall. Die Schäden, die der Fehler an anderen versicherten Teilen verursacht, sind dagegen oft mitversichert. Bricht ein fehlerhafter Wantenspanner und der Mast kommt herunter, zahlt bei uns die Vollkasko ab Basis Plus also den Mast, die Segel und das Deck, nicht aber den Wantenspanner. Für das fehlerhafte Teil ist die Gewährleistung des Verkäufers oder der Werft zuständig, bei neuen Sachen in der Regel zwei Jahre.

Melden Sie einen solchen Schaden trotzdem sofort und heben Sie das gebrochene Teil auf. Ein Gutachter kann dann feststellen, ob ein Mangel, Abnutzung oder ein Unfall die Ursache war, und die Versicherung kann gegen Hersteller oder Werft Rückgriff nehmen. Lassen Sie das Teil nicht wegwerfen und nicht ohne Absprache reparieren, sonst fehlt später der Beweis.

In unseren Kaskobedingungen ist das in allen drei Tarifen gleich geregelt, in Basis unter Ziffer A-5.2 d, in Basis Plus und Premium unter A-6.2 d: Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler und Abnutzung sind an den unmittelbar betroffenen Teilen ausgeschlossen, Schäden an versicherten Sachen als unmittelbare Folge daraus sind ausdrücklich mitversichert. Gezahlt wird der Folgeschaden, wenn er ein versichertes Sturm ist: Mastbruch und Segelschäden zählen ab Basis Plus als Unfall.

Zum Merken

Fehlerhaftes Teil

Gewährleistung von Werft oder Händler

Folgeschaden

bei uns etwa Mastbruch ab Basis Plus versichert

Das gebrochene Teil aufheben, nicht wegwerfen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt die Bootsversicherung einen Materialfehler?

Das fehlerhafte Teil selbst in aller Regel nicht. Die Schäden, die der Fehler an anderen versicherten Teilen anrichtet, sind aber oft mitversichert, bei uns ausdrücklich, ein Mastbruch etwa ab Basis Plus.

Wer zahlt das fehlerhafte Teil?

Der Verkäufer oder die Werft über die Gewährleistung, bei neuen Sachen in der Regel zwei Jahre. Heben Sie das Teil auf, damit der Mangel belegt werden kann.

Was ist der Unterschied zwischen Materialfehler und Abnutzung?

Ein Materialfehler war von Anfang an da, Abnutzung entsteht durch den Gebrauch über die Jahre. Beides ist am betroffenen Teil meist ausgeschlossen, Folgeschäden können versichert sein.

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