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Motoryacht allein an einer Kaimauer in einem fremden Hafen mit grauem Behördenboot daneben

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Krieg, Unruhen, Beschlagnahme: Ist mein Boot dann versichert?

Kurze Antwort

Krieg, Unruhen, Streik und Beschlagnahme sind in der Bootsversicherung fast immer ausgeschlossen, auch bei uns. Langfahrer meiden deshalb Krisengebiete, und für eine Kaution nach einer Beschlagnahme im Ausland gibt es eigene Hilfe.

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Wer mit dem eigenen Boot weit reist, kommt in Gegenden, in denen Konflikte, Unruhen oder politische Spannungen den Alltag bestimmen: das Rote Meer, Teile des östlichen Mittelmeers, Küsten mit unsicherer Lage. Die Frage liegt nahe, ob die Bootsversicherung dort noch zahlt. Die Antwort ist in fast allen Verträgen dieselbe: Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, Aufruhr, innere Unruhen, Streik, Terror und politische Gewalt sind ausgeschlossen, ebenso Beschlagnahme und andere Eingriffe von hoher Hand.

Für Langfahrer heißt das zuerst Routenplanung. Verfolgen Sie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts und die Warnungen für die Schifffahrt in Ihrem Revier, und meiden Sie Gebiete mit akuter Gefahr, statt auf einen Versicherungsschutz zu hoffen, den es dort nicht gibt. Für eine Durchfahrt durch ein Krisengebiet gibt es am Markt Sonderdeckungen für Kriegsrisiken; fragen Sie früh, denn sie sind teuer und nicht für jede Strecke zu haben.

Eine Beschlagnahme kommt häufiger vor, als man denkt, und hat selten mit Krieg zu tun. Behörden halten ein Boot fest, weil Papiere fehlen, eine Vorschrift verletzt sein soll oder ein Unfall untersucht wird. Dann wird oft eine Sicherheitsleistung verlangt, bevor das Boot wieder frei ist. Halten Sie deshalb Bootspapiere, Versicherungsnachweis und Einklarierungsunterlagen vollständig an Bord, und klären Sie vor der Reise, wer Ihnen im Ausland eine Kaution vorstrecken kann.

In unseren Kaskobedingungen stehen diese Gefahren in der Ausschlussliste, in Basis unter Ziffer A-5.1, in Basis Plus und Premium unter A-6.1: Krieg und kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aufruhr, innere Unruhen, terroristische und politische Gewalt sowie Beschlagnahme, Entziehung und sonstige hoheitliche Eingriffe. Mit dem Zusatzbaustein Assistance zur Kasko stellen wir Ihnen im Ausland ein kurzfristiges Darlehen für eine Kaution bis 25.000 Euro zur Verfügung, höchstens bis zum Wert des Bootes, wenn es nach dem Vorwurf eines Verkehrsverstoßes beschlagnahmt wird.

Zum Merken

Krieg und Unruhen

fast immer ausgeschlossen

Kaution im Ausland

Darlehen über die Assistance

Krisengebiete meidet man, eine Kaution plant man.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Zahlt die Bootsversicherung Schäden durch Krieg?

In aller Regel nicht. Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse sind in fast allen Kaskobedingungen ausgeschlossen, auch in unseren. Für Durchfahrten gibt es am Markt Sonderdeckungen für Kriegsrisiken.

Ist eine Beschlagnahme des Bootes versichert?

Beschlagnahme und andere hoheitliche Eingriffe sind in der Kasko ausgeschlossen. Mit unserem Zusatzbaustein Assistance gibt es aber ein Darlehen für die Kaution im Ausland, wenn das Boot nach dem Vorwurf eines Verkehrsverstoßes festgehalten wird.

Wie hoch ist das Kautionsdarlehen der Assistance?

Bis 25.000 Euro je Fall, höchstens bis zum Wert des Bootes, und bis 50.000 Euro für alle Fälle eines Versicherungsjahres. Das Darlehen ist innerhalb eines Monats zurückzuzahlen.

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