Startseite / Bootsfahrschulen / Japan
Bootsfahrschulen in Japan
Kurz gesagt
Für Boote unter 20 BRZ gilt der staatliche Kleinbootschein in drei Arten. Frei sind nur Boote unter 3 m mit weniger als 1,5 kW und Propellerschutz.
Wann ein Schein Pflicht ist
Pflicht für Boote unter 20 BRZ, Wassermotorräder eingeschlossen. Frei sind nur Boote, die alle drei Bedingungen erfüllen: unter 3 m Registerlänge, unter 1,5 kW und eine Vorrichtung, die den Propeller sofort stoppt oder abschirmt.
Dauer und Mindestalter
Entweder die staatliche Prüfung mit Gesundheitsprüfung, Theorie und Praxis, oder ein Kurs an einer registrierten Bootsschule, deren Abschlussprüfung Theorie und Praxis der staatlichen Prüfung ersetzt. 18 Jahre für das erste und zweite Grad, mit 16 und 17 das zweite Grad nur für Boote unter 5 BRZ. 16 Jahre für Wassermotorräder.
Wer den Schein ausstellt
Ministry of Land, Infrastructure, Transport and Tourism (MLIT), Prüfungen über die Japan Marine Recreation Association, www.mlit.go.jp/maritime/maritime_mn10_000002.html
Schulen finden
Wo die Bootsfahrschulen in Japan gelistet sind
Keine eigene Schulliste, sie veraltet in Wochen. Wir nennen die Verzeichnisse der Stellen selbst.
Behörde
Registrierte Bootsschulen (MLIT)
Alle registrierten Bootsschulen nach Regionen von Hokkaidō bis Okinawa, mit Anschrift und den Scheinen, für die sie ausbilden.
www.mlit.go.jp/maritime/maritime_fr10_000013.htmlPrüfungsorganisation
Japan Marine Recreation Association
Die staatlich bestimmte Stelle, die die Prüfungen abnimmt.
www.jmra.or.jpDie Scheine
Welcher Schein was abdeckt
Ikkyū (erstes Grad)
Boote unter 20 BRZ ohne Begrenzung des Fahrtgebiets, keine Wassermotorräder
Nikyū (zweites Grad)
Boote unter 20 BRZ in geschützten Gewässern und bis 5 Seemeilen vor der Küste, keine Wassermotorräder
Tokushu (Sonderschein)
Wassermotorräder, die mit dem ersten oder zweiten Grad allein nicht gefahren werden dürfen
Einordnung
Wie die Ausbildung in Japan läuft
Japan hat ein streng staatliches System. Jedes Boot unter 20 BRZ braucht einen Schein, die Ausnahmen sind eng: unter 3 m, unter 1,5 kW und mit Propellerschutz oder Notstopp, alles zugleich. Es gibt drei Arten: das erste Grad ohne Gebietsgrenze, das zweite Grad für geschützte Gewässer und bis 5 Seemeilen vor der Küste, und den Sonderschein für Wassermotorräder, die mit den anderen beiden nicht gefahren werden dürfen.
Den Schein bekommt man über zwei Wege. Die staatliche Prüfung nimmt die Japan Marine Recreation Association ab. Der zweite Weg führt über eine registrierte Bootsschule, deren Abschlussprüfung Theorie und Praxis der staatlichen Prüfung ersetzt. Das Ministerium führt diese Schulen in einer Liste nach Regionen, mit den Scheinen, für die jede ausbildet.
Anerkennung, Charter, Police
Was der Schein außerhalb des Kursraums bedeutet
Anerkennung im Ausland
Die Seiten des Ministeriums sagen nichts darüber, ob ein ausländischer Schein in Japan gilt. Verbindlich Auskunft geben die regionalen Verkehrsämter.
Was die Charterbasis verlangt
Was ein Vermieter verlangt, legt er selbst fest. Klären Sie vor der Buchung, ob er einen japanischen Schein voraussetzt.
Kaution, Skipperhaftung und Reiserücktritt absichernWas für die Police zählt
Ob japanische Gewässer im Fahrtgebiet Ihrer Police liegen, steht im Vertrag. Klären Sie das vor dem Törn.
Zur BootsversicherungFragen und Antworten
Häufige Fragen zum Bootsführerschein in Japan
Brauche ich in Japan einen Bootsführerschein?
Für fast jedes Boot unter 20 BRZ ja. Frei sind nur Boote unter 3 m mit weniger als 1,5 kW und Propellerschutz.
Ab welchem Alter gibt es den Schein?
Erstes und zweites Grad ab 18, das zweite Grad mit 16 und 17 nur für Boote unter 5 BRZ. Wassermotorräder ab 16.
Wo finde ich Bootsschulen in Japan?
In der Liste der registrierten Bootsschulen des Ministeriums, nach Regionen von Hokkaidō bis Okinawa.
Stand dieser Angaben: 08.11.2026. Verbindlich ist die Behörde des Landes, in dem Sie fahren.
Wir versichern Boote mit Wohnsitz oder Flagge in Deutschland, Österreich und Spanien.
Andere Länder
Sie führen eine Bootsfahrschule?
Ausbildungsboote fahren gewerblich, mit haftendem Fahrlehrer: dafür gilt ein eigenes Konzept.