Bayliner Capri 2052 im Versicherungs-Check: unterwegs mit Trailer und Boot
Teil 4 der Reihe: Straße, Rampe, Steg, Winterlager und Ausland. Wo die Bedingungen für ein Trailerboot mit dem Alltag zusammenstoßen, und was hinter dem Boot gilt.
11. Oktober 20266 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Im vierten und letzten Teil dieser Reihe ist die Bayliner Capri 2052 unterwegs, und zwar dort, wo ein Motorboot dieser Größe viel Zeit verbringt, wenn es nicht fährt: auf dem Trailer, am Slip, am Kran, am Liegeplatz und im Winterlager. Auch hier gilt, was im ersten Teil steht: Wir haben das Boot nicht gefahren und beurteilen weder Fahrverhalten noch Verarbeitung. Es geht um die Stellen, an denen die Bedingungen für ein Trailerboot mit dem Alltag zusammenstoßen, und um die Fragen, die nach einem Schaden auf der Straße, an der Rampe oder im Ausland zuerst gestellt werden. Auch dieser Versicherungs-Check bleibt beim Vertrag.
Auf der Straße ist das Boot in der Kasko versichert, solange es mit geeigneten Transportmitteln transportiert wird (A-2.1.3, alle Tarife). Ausgeschlossen sind Schäden durch nicht sachgerechte Verladung und Befestigung während des Transports (A-6.2 l, in der Basis A-5.2 l). Ein Gurt, der sich auf der Autobahn löst, ist also kein Kaskofall, sondern eine Frage der Ladungssicherung. Für Schäden, die der Trailer beim Ziehen anderen zufügt, ist zuerst die Haftpflicht des Zugfahrzeugs zuständig. Ab Basis-Plus erstreckt sich die Bootshaftpflicht auf den nicht versicherungspflichtigen Bootsanhänger, soweit die Kfz-Haftpflicht des ziehenden Fahrzeugs nicht eintritt (A-1.4 AVB Haftpflicht); das betrifft etwa den abgekuppelten Trailer, der am Gefälle wegrollt. In der Basis steht dieser Absatz nicht.
An der Rampe und am Kran gilt die Kasko ausdrücklich auch beim An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen (A-2.1.2). Ob ein Schaden dort versichert ist, hängt am Ereignis und damit am Tarif. Rutscht das Boot vom Trailer und schlägt auf die Kante der Rampe, ist das ein Unfall des Fahrzeugs, und Unfälle sind erst ab Basis-Plus versichert (A-3.1.1). Die Kasko Basis versichert dort nur Sturm, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Brand, Explosion und den Diebstahl des ganzen Boots. Wer sich am Slip selbst verletzt, findet den Schutz in der Unfallversicherung, die das Auf- und Abslippen aber nur im Premium ausdrücklich nennt (A-1.2 AVB Unfall). In Basis und Basis-Plus ist der Geltungsbereich dort enger gefasst.
Am Liegeplatz verlangen die Bedingungen einen für Wassersport-Fahrzeuge objektiv geeigneten Ort (A-2.1.2). Wer sein Boot im Basis-Plus länger als 48 Stunden unbemannt vor offener Küste liegen lässt, ohne dass es bei drohender Gefahr sofort verholt werden kann, bekommt für Schäden in dieser Zeit keinen Ersatz; in der Basis liegt die Grenze bei 24 Stunden (A-6.3 a, in der Basis A-5.3 a), im Premium steht diese Klausel nicht. Für den Steg selbst ist die Haftpflicht zuständig: Ab Basis-Plus ist die Beschädigung von Steganlagen, die zum Anlegen genutzt werden, sowie von angemieteten Einstellräumen und Stellplätzen mitversichert (A-1.5 (4), im Premium A-1.5 (5)).
Im Winterlager steht das Boot an Land, und auch dort gilt die Kasko (A-2.1.2). Für Diebstahl und Vandalismus entscheidet der Ort: Ist das Boot unsachgemäß auf einem nicht umfriedeten, abgeschlossenen Platz oder in einem nicht abgeschlossenen Gebäude gelagert, gibt es im Basis-Plus keinen Ersatz (A-6.5), in der Basis gilt das für den Diebstahl (A-5.4). Der abgestellte Trailer braucht eine Sicherung gegen Ankuppeln oder eine Radkralle. Frost ist ein Witterungseinfluss und ausgeschlossen (A-6.2 i). Ausrüstung, Inventar und Außenborder, die Sie über den Winter in einem verschlossenen Raum aufbewahren, bleiben ab Basis-Plus versichert (A-1.4). Und eine Grenze vorab: Mit einer Saisonpolice, die nur die Fahrmonate berechnet, besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager.
Mit dem Trailer ist das Ausland eine Tagesreise entfernt, ob an den Gardasee, nach Kroatien oder an die dänische Ostsee. Entscheidend ist das Fahrtgebiet im Versicherungsschein, wie im ersten Teil beschrieben: Binnengewässer in Europa sind etwas anderes als die Adria. Die Haftpflicht schließt im Ausland vorkommende Versicherungsfälle ein (A-7.1), dort werden aber die Kosten der Anspruchsabwehr auf die Versicherungssumme angerechnet (A-7.1.3). Die Kasko leistet keinen Ersatz, wenn das Boot ohne einen für das Fahrtgebiet amtlich vorgeschriebenen Führerschein geführt wurde (A-6.2 b). Klären Sie deshalb vor der Reise, welchen Schein das Zielland für ein Motorboot dieser Größe verlangt; manche Seen haben zudem eigene Regeln für Motorboote.
Zum Schluss das, was hinter dem Boot passiert. Wasserskiläufer oder eine Tube zu ziehen liegt mit einem Motorboot dieser Klasse nahe. Ab Basis-Plus ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern, Wake-Boardern, Schirmdrachenfliegern, Bananen und Tube-Insassen mitversichert (A-1.5 (3), im Premium A-1.5 (4)). In der Basis gibt es diesen Absatz nicht; wer dort zieht, fragt vorher nach. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht dessen, der gezogen wird (A-6.1.1). Ansprüche von Angehörigen im selben Haushalt bleiben ausgeschlossen (A-6.2.5). Für die eigenen Kinder auf der Tube ist deshalb die Unfallversicherung die richtige Adresse, mit dem Personenkreis, den der Tarif nennt. Damit endet die Reihe; die ersten drei Teile behandeln Vertrag, Wert und Schäden.
Versicherungs-CheckTeil 4 von 4
Bayliner Capri 2052 im Versicherungs-Check
Alle Teile im Überblick
- Bayliner Capri 2052 im Versicherungs-Check
- Bayliner Capri 2052 im Versicherungs-Check
- Bayliner Capri 2052 im Versicherungs-Check
- Bayliner Capri 2052 im Versicherungs-Check
- Am Slip am Chiemsee
- Die Tube schwingt aus
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ist mein Boot beim Slippen versichert?
Die Kasko gilt ausdrücklich auch beim An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen (A-2.1.2). Ein Unfall wie das Abrutschen vom Trailer ist aber erst ab Basis-Plus versichert; die Kasko Basis nennt den Unfall nicht.
Habe ich mit der Saisonpolice im Winterlager Schutz?
Nein. Mit einer Saisonpolice, die nur die Fahrmonate berechnet, besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz, auch nicht im Winterlager, beim Kranen oder in der Werft.
Wer zahlt, wenn die Tube gegen ein ankerndes Boot schlägt?
Ab Basis-Plus ist die Haftpflicht aus dem Ziehen von Tube-Insassen mitversichert (A-1.5 (3), im Premium A-1.5 (4)). Sie prüft die Haftung, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt von berechtigten frei. In der Basis steht dieser Absatz nicht.
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