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A-3 Umfang der Versicherung, Wassersport-Kasko Premium

Ziffer A-3 Umfang der Versicherung aus Wassersport-Kasko Premium,

AVB WSK Premium (1-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

A-3.1: wortgleich in Kasko Basis Plus, Ziffer A-3

A.3.1.1 Unfall des Fahrzeugs, dazu gehören insbesondere das Stranden, das Kentern, das An-Grund-Geraten, Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen, Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen, stehendem und laufendem Gut sowie Reißen von Segeln, Sinken als Folge A.3.1.2 Naturgewalten wie Sturm/Hagel, Blitzschlag und Erdbeben A.3.1.3 Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. In Ergänzung sind auch Sengschäden an Polstern und Mobiliar des Fahrzeuges mitversichert.

A-3.1.4: wortgleich in Kasko Basis Plus, Ziffer A-3

A-3.2 Mitversichert sind Inspektionskosten, die infolge einer - uns angezeigten - Grundberührung entstehen.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Kasko Basis: A-3 Umfang der Versicherung

A-3.1 Versicherungsschutz besteht bei Totalverlust oder Beschädigung des Fahrzeugs einschließlich

seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

A.3.1.2 Naturgewalten wie Sturm/Hagel, Blitzschlag und Erdbeben.

a) Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort

(Windgeschwindigkeit 62 km/h).

b) Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.

c) Blitzschlag ist der unmittelbare …

Kasko Basis Plus: A-3 Umfang der Versicherung

A-3.1 Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,

Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die

nachfolgenden Ereignisse: A.3.1.1 Unfall des Fahrzeugs, dazu gehören insbesondere das Stranden,

das Kentern,

das An-Grund-Geraten, Kollision mit festen und/oder schwimmenden Gegenständen,

Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen,

stehendem und laufendem Gut sowie Reißen von Segeln, Sinken …

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