Etap 22 im Versicherungs-Check: typische Schäden am Segelboot und was je Tarif gilt
Teil drei zur Etap 22 geht von der Bootsart aus: welche Schäden ein kleines Segelboot treffen können und was Basis, Basis Plus und Premium dazu sagen.
11. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Der dritte Teil dieser Reihe im Versicherungs-Check zur Etap 22 geht von der Bootsart aus, nicht vom Modell. Wir behaupten nirgends, dass bei diesem Boot ein bestimmter Schaden häufig vorkommt, denn das könnten wir ohne eigene Erprobung nicht belegen. Beschrieben werden typische Schäden, die ein kleines Segelboot dieser Größe treffen können: die Grundberührung mit dem Kiel, der Mastbruch, das gerissene Segel, Wasser im Boot am Liegeplatz und der Zusammenstoß auf der Regattabahn. Zu jedem steht hier, was je Tarif in den Bedingungen Basis, Basis Plus und Premium steht.
Die Grundberührung ist auf flachen Binnenrevieren und an Küsten mit wechselnder Tiefe ein bekannter Fall. In Basis Plus und Premium gehört das An-Grund-Geraten nach A-3.1.1 ausdrücklich zum Unfall des Fahrzeugs, ebenso Stranden und Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen. Basis kennt keine Unfalldeckung, dort zählen nur Naturgewalten, Brand und Explosion und der Diebstahl des ganzen Bootes. Mitversichert sind nach A-3.2 auch Inspektionskosten, die infolge einer angezeigten Grundberührung entstehen, in Basis Plus bis 500 Euro, in Premium ohne Betrag in der Ziffer. In Premium führen reine Inspektionskosten ohne Folgeschaden nach A-17.5 nicht zu einer Rückstufung.
Am Rigg liegen Unfall und Verschleiß dicht beieinander. Basis Plus und Premium zählen das Brechen und Knicken von Masten, Spieren und Bäumen, von stehendem und laufendem Gut sowie das Reißen von Segeln zum Unfall (A-3.1.1). In Basis zählt nur, was ein Sturm anrichtet, und Sturm heißt dort eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Ein Segel, das bei sechs Beaufort am Steg ausreißt, bleibt in Basis also unversichert. Sonnenschäden am Tuch sind als Witterungseinfluss ausgeschlossen, in Basis Plus und Premium mit der Ausnahme Sturm (A-6.2 i), in Basis mit der Ausnahme versicherter Elementargefahren (A-5.2 i).
Die Grenze zum Verschleiß steht in A-6.2, in Basis in A-5.2. Konstruktions-, Fabrikations- oder Materialfehler und Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch sind an den unmittelbar betroffenen Teilen ausgeschlossen, Schäden an versicherten Sachen als unmittelbare Folge daraus sind mitversichert (Buchstabe d). In Basis Plus und Premium heißt das: das verschlissene Want, das reißt, zahlt der Eigner selbst, den Mast, der dabei fällt, ersetzt die Kasko als unmittelbare Folge. Ausgeschlossen bleiben mangelhafte Wartung oder Wartungsstau (f) sowie Rost, Oxydation, Korrosion, Osmose oder Kavitation (h). Bei einem älteren Segelboot ist der Wartungsnachweis deshalb das Papier, das einen Folgeschaden von einem Wartungsstau trennt.
Wasser im Boot am Liegeplatz folgt derselben Logik. Bricht ein gealterter Schlauch oder ein Borddurchlass und läuft das Boot voll, ist das alte Teil selbst nicht versichert, der Schaden am Boot ab Basis Plus als unmittelbare Folge dagegen schon. Sickert Wasser über Monate durch, spricht viel für Wartungsstau. Regenwasser, das ohne Sturm durch einen verstopften Ablauf ins Boot läuft, ist ein Witterungseinfluss nach Buchstabe i. Liegt das Boot unbemannt vor offener Küste, gibt es in Basis Plus nach A-6.3 a keinen Ersatz, wenn es länger als 48 Stunden stillliegt und nicht sichergestellt ist, dass es bei drohender Gefahr verholt werden kann; Basis nennt in A-5.3 a eine Frist von 24 Stunden. Heben Sie das defekte Teil auf, denn B-3.2.4 verlangt die Besichtigung vor der Reparatur.
Auf der Regattabahn kommt die Haftpflicht dazu. Beschädigen Sie an der Tonne ein anderes Boot, ist zuerst zu klären, ob Sie haften. Wenn ja, ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Teilnahme an Regatten in Premium mitversichert, in Basis Plus aus der Teilnahme an Vereinsregatten, jeweils mit den zugehörigen Übungsfahrten (A-1.5). Beide Fassungen leisten nachrangig, also nur, soweit nicht ein anderer Versicherer eintritt, etwa eine Gruppenversicherung über den Segelclub. In der Basis-Haftpflicht steht die Regatta nicht unter den mitversicherten Risiken. Für das eigene Boot gilt die Kasko-Regel aus dem ersten Teil: kein Ersatz bei Regatten in Basis, Vereinsregatten in Basis Plus, jede Regatta in Premium.
Nach jedem dieser Schäden zählen die ersten Schritte. B-3.2.1 verlangt die unverzügliche schriftliche Meldung, B-3.2.2 zumutbare Maßnahmen zur Minderung, B-3.2.4 die Gelegenheit zur Besichtigung vor der Instandsetzung, und B-3.2.6 untersagt den Verkauf beschädigter Sachen ohne Einwilligung. War etwas grob fahrlässig, wird nach der Schwere des Verschuldens gekürzt (A-7, in Basis A-6); Basis Plus verzichtet darauf bis zu einer Schadenhöhe von 25 Prozent der Versicherungssumme, Premium bis 50 Prozent, außer die Ursache sind Diebstahl, Drogen oder Alkohol. Wie es mit Trailer, Kran und Winterlager weitergeht, zeigt der vierte Teil dieser Reihe.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Ist eine Grundberührung mit dem Kiel versichert?
In Basis Plus und Premium ja, das An-Grund-Geraten zählt nach A-3.1.1 zum Unfall des Fahrzeugs. Inspektionskosten nach einer angezeigten Grundberührung sind nach A-3.2 mitversichert, in Basis Plus bis 500 Euro. Basis kennt keine Unfalldeckung.
Zahlt die Kasko einen Mastbruch?
In Basis Plus und Premium zählt das Brechen und Knicken von Masten nach A-3.1.1 als Unfall. Ein abgenutztes Want selbst ist ausgeschlossen, der Mast als unmittelbarer Folgeschaden nicht. In Basis zählt nur ein Sturm ab Windstärke 8.
Mein Boot ist am Steg vollgelaufen. Was zählt?
Die Ursache. Ab Basis Plus ist Abnutzung am betroffenen Teil ausgeschlossen, der Folgeschaden daraus mitversichert (A-6.2 d). Mangelhafte Wartung (f), Korrosion (h) und Regenwasser ohne Sturm (i) bleiben ausgeschlossen. Heben Sie das defekte Teil auf.
Wer zahlt, wenn ich bei der Regatta ein anderes Boot beschädige?
Wenn Sie haften, die Haftpflicht: in Premium bei Regatten, in Basis Plus bei Vereinsregatten, jeweils nachrangig hinter einer anderen Versicherung, etwa über den Segelclub (A-1.5). In der Basis-Haftpflicht steht die Regatta nicht unter den mitversicherten Risiken.
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