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Mit dem Boot nach Dänemark: Schein, Promille und Notruf
Wer mit dem eigenen Boot nach Dänemark fährt, darf mit ausländischem Schein fahren, wenn der Flaggenstaat ihn anerkennt; beim Chartern scheinpflichtiger Boote gilt das nicht. Dazu kommen eine Haftpflicht für schnelle Boote und eine feste Promillegrenze.
Ausländischer Schein in Dänemark
- Mit einem ausländischen Befähigungsnachweis dürfen Sie in dänischen Gewässern fahren, wenn das Boot in einem Land registriert ist, das diesen Nachweis anerkennt. Nach Angaben des ADAC genügt damit der deutsche Sportbootführerschein auf einem deutschen Boot.[1][5]
- Für dänisch registrierte Boote mit Scheinpflicht werden ausländische Scheine nicht anerkannt. Ein scheinpflichtiges Charterboot in Dänemark können Sie mit dem SBF daher nicht führen.[1]
- Den Speedbådsbevis braucht man für gleitfähige Boote unter 4 m ab 19 kW (25 PS) und für Boote von 4 bis 15 m je nach Motorleistung; führen ab 16 Jahren. Die genauen Leistungsgrenzen für 4 bis 15 m prüfen Sie vor der Reise.[2]
- Sonst gibt es für Freizeitboote unter 15 m keine Scheinpflicht; der Duelighedsbevis betrifft Boote von 15 bis unter 24 m. Wassermotorräder brauchen einen eigenen Führerschein.[3][4]
Haftpflicht für Speedboote und Wassermotorräder
- Ausländische Speedboote unter 15 m und Wassermotorräder müssen in dänischen Gewässern haftpflichtversichert sein, wenn ein vergleichbares dänisches Boot scheinpflichtig wäre. Ausgenommen ist die bloße Durchfahrt ohne Anlaufen dänischer Häfen oder Küsten.[6]
- Führen darf nur, wer von der Versicherung gedeckt ist; die Deckung richtet sich nach dem dänischen Seegesetz (Søloven § 175).[6]
- Nach Angaben des ADAC (Stand 2019) betragen die Mindestdeckungen 27 Mio. DKK für Personenschäden und 13,5 Mio. DKK für Sachschäden.[5]
Gebühren in dänischen Häfen
- Nach Angaben des ADAC kosten die Wasserstraßen in Dänemark nichts, in Häfen fallen Liegegebühren an.[5]
Versicherungsnachweis und Bordpapiere
- Bei versicherungspflichtigen Booten muss der Nachweis während der Fahrt an Bord sein und auf Verlangen vorgezeigt werden. Er nennt die Rumpfnummer (HIN) sowie Namen und Anschrift von Versicherer und Versicherungsnehmer.[6]
- Nach Angaben des ADAC gehören außerdem an Bord: Bootsführerschein, Internationaler Bootsschein, Eigentumsnachweis, Konformitätserklärung der EU bei Booten ab 1998 und gegebenenfalls ein Funkzeugnis.[5]
Rettungswesten für alle an Bord
- Außerhalb des Hafens muss jedes Freizeitboot für alle an Bord passende, zugelassene Rettungswesten oder Schwimmwesten mitführen, mit Zulassung nach SOLAS oder der EU. Verantwortlich ist der Schiffsführer.[7]
- Weitere Ausrüstung richtet sich nach Jahreszeit, Bootstyp, Größe und Fahrt, eine feste Liste gibt es nicht. Ob die Regel auch Gastboote unter deutscher Flagge bindet, ist nicht geprüft.[7]
Promille und Tempo in Dänemark
- Für Boote ab 15 m, scheinpflichtige Motorboote und Wassermotorräder gilt 0,5 Promille. Bei allen anderen Booten ist das Führen verboten, wenn Alkohol die sichere Führung beeinträchtigt.[8]
- In Häfen und Förden setzen die Behörden die Alkoholregeln auch gegenüber ausländischen Booten durch. Die Geldbuße beträgt etwa ein Monatsnettoeinkommen mal Promillewert, mindestens 1.500 DKK.[8]
- Wassermotorräder dürfen nicht in internationale Naturschutzgebiete, Wildreservate und geschützte Seegebiete. Innerhalb von 300 m zur Küste ist nur direktes Durchfahren im rechten Winkel mit höchstens 5 Knoten erlaubt.[4]
- Nach Angaben des ADAC gilt in Hafenfahrwassern in der Regel höchstens 3 Knoten.[5]
Notruf und JRCC Denmark
Bei Speedbooten verlangt Dänemark den Nachweis an Bord: Ihre Versicherungsbestätigung mit der Deckungssumme gehört dorthin.
Häufige Fragen
Gilt mein Sportbootführerschein in Dänemark?
Auf einem Boot, dessen Flaggenstaat den Schein anerkennt, ja. Für dänische Charterboote mit Scheinpflicht nicht.
Brauche ich in Dänemark eine Haftpflicht?
Für Speedboote unter 15 m und Wassermotorräder, die in Dänemark scheinpflichtig wären, ja; nicht bei bloßer Durchfahrt.
Welche Promillegrenze gilt in Dänemark?
0,5 Promille für Boote ab 15 m, scheinpflichtige Motorboote und Wassermotorräder; sonst darf Alkohol die Führung nicht beeinträchtigen.
Wie erreiche ich die Seenotrettung?
JRCC Denmark über Lyngby Radio auf Kanal 16 oder unter +45 7285 0380.
Quellen
Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Prüfen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes, ob alles noch gilt.
- Søfartsstyrelsen: Brug af udenlandske beviser i Danmark, abgerufen 2026-10-11
- Søfartsstyrelsen: Speedbådsbevis, abgerufen 2026-10-11
- Søfartsstyrelsen: Duelighedsbevis, abgerufen 2026-10-11
- Retsinformation: Bekendtgørelse Nr. 809 über Wassermotorräder und Badezonen, vom 09.08.2019, abgerufen 2026-10-11
- ADAC Skipper-Portal: Revier Dänemark, Stand Mai 2019, abgerufen 2026-10-11
- Retsinformation: Bekendtgørelse Nr. 462 über Haftpflicht für Speedboote unter 15 m und Wassermotorräder, vom 11.05.2018, in Kraft seit 15.05.2018, abgerufen 2026-10-11
- Søfartsstyrelsen: Order Nr. 1687 über Sicherheit beim Betrieb von Freizeitbooten (englische Übersetzung), Order vom 12.12.2016, abgerufen 2026-10-11
- Danish Maritime Authority: FAQ on sailing under the influence of alcohol, abgerufen 2026-10-11
- JRCC Denmark: SAR Cooperation Plan 2026, Ausgabe 2026, abgerufen 2026-10-11