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Mit dem Boot nach Spanien: Schein, Haftpflicht und Notruf

Wer mit dem eigenen Boot unter deutscher Flagge oder mit einer Charteryacht nach Spanien fährt, braucht den passenden Schein, eine Haftpflicht mit spanischer Mindestdeckung und den Nachweis an Bord. Hier steht, was die spanischen Behörden vorschreiben, mit Quelle zu jedem Punkt.

Seenotruf112UKW 16[8]
Promillegrenze0,5 ‰nach ADAC/ÖAMTC[2]
HaftpflichtPflichtauch für Gastboote[4]
Führerscheinnach Recht der Flagge[1]
1 Seegraswiesen aus Posidonia: 2 Auf den Balearen ist Ankern darauf grundsätzlich verboten. 3 Der Anker fällt deshalb auf den Sandgrund daneben.

Welcher Schein in Spanien gilt

  • Wer ein Boot unter fremder Flagge in spanischen Gewässern führt, braucht einen Schein, der ihn nach den Regeln des Flaggenstaats berechtigt. Für Ihr Boot unter deutscher Flagge zählt also, was Deutschland verlangt.[1]
  • Spanische Charterboote dürfen an Staatsangehörige der EU oder des EWR vermietet werden, die einen gültigen Schein ihres Heimatstaats oder Wohnsitzstaats besitzen. Es gilt nur der Umfang, den dieser Schein auch zu Hause erlaubt.[1]
  • Ohne spanischen Schein sind nur kleine Boote erlaubt: Motorboote bis 5 m und 15 PS im privaten Gebrauch, Segelboote bis 6 m, jeweils bei Tageslicht und höchstens 2 Seemeilen vom Abfahrtsort. Für Mietboote gelten eigene Regeln, Wassermotorräder sind nie ausgenommen.[1]
  • Das genaue Inkrafttreten der Neufassung dieser Ausnahme ist im amtlichen Text nicht eindeutig ausgewiesen. Prüfen Sie den Stand vor der Reise.[1]
  • Ob der Sportbootführerschein Binnen an der spanischen Küste genügt, ist amtlich nicht belegt; klären Sie das vor der Reise.[1]
  • Nach Angaben des ADAC muss der Skipper mindestens 18 Jahre alt sein, und Charterboote unter spanischer Flagge akzeptieren anerkannte ausländische Scheine.[2]

Pflichthaftpflicht und Nachweis an Bord

  • In Spanien ist die Haftpflicht für jedes Motorboot Pflicht, auch für Wassermotorräder, und für Boote ohne Motor über 6 m. Das gilt ausdrücklich auch für ausländische Boote im spanischen Küstenmeer und in den inneren Seegewässern.[4]
  • Die Mindestdeckung beträgt rund 120.202 Euro je verletzter Person, höchstens 240.405 Euro je Schadenfall, dazu 96.162 Euro für Sachschäden und Vermögensschäden.[4]
  • Der Nachweis muss an Bord sein. Fehlt er bei einer Kontrolle, kann er innerhalb von fünf Tagen nachgereicht werden.[4]
  • In welcher Sprache der Nachweis vorliegen muss, regelt die spanische Verordnung nicht; klären Sie das vor der Reise.[4]
  • Die Capitanía Marítima de Málaga verlangt 2026 die Pflichtpolice für alle Sportboote, bei Vermietung ohne Besatzung zusätzlich eine Unfallversicherung für die Personen an Bord.[5]

Zulassungssteuer für Boote über 8 m

  • Sportboote über 8 m unterliegen bei der Erstzulassung in Spanien einer Sondersteuer (Modelo 576): 12 Prozent auf dem Festland und den Balearen, 11 Prozent auf den Kanaren.[3]
  • Die Steuer kann auch für ein im Ausland zugelassenes Boot fällig werden, wenn es in Spanien genutzt und nicht fristgerecht, in der Regel binnen 30 Tagen, angemeldet wird. Das betrifft vor allem Nutzer mit Wohnsitz in Spanien.[3]

Papiere für die Fahrt nach Spanien

  • Amtlich vorgeschrieben ist der Nachweis der Pflichthaftpflicht an Bord.[4]
  • Nach Angaben des ADAC gehören außerdem an Bord: Bootsführerschein, Internationaler Bootsschein oder Registrierung, bei fremden Booten Eigentumsnachweis oder Vollmacht und bei Funkanlage ein Funkzeugnis (SRC oder LRC).[2]

Sicherheitsausrüstung nach Fahrtzone

  • Die spanische Ausrüstungsverordnung gilt für Boote, deren Eigner oder Nutzer in Spanien wohnen. Für Ihr Boot unter deutscher Flagge gelten ohne spanischen Wohnsitz die Regeln des Flaggenstaats, für spanische Charterboote die spanischen.[6]
  • Die Verordnung kennt sieben Fahrtzonen, von Zone 1 ohne Grenze bis Zone 7 für geschützte Häfen und Buchten. Rettungswesten sind in allen Zonen Pflicht, Rettungsinseln nur in den küstenfernen.[6]

Badezonen, Häfen, Posidonia und Promille

  • Wo eine Badezone nicht ausgetonnt ist, gelten 200 m vor Stränden und 50 m vor der übrigen Küste als Badezone. Dort ist Fahren verboten, außer zum direkten Anlegen oder Ablegen im rechten Winkel mit höchstens 3 Knoten.[5]
  • Beim Einlaufen und Auslaufen gilt nach den Normen der Capitanía Málaga höchstens 3 Knoten. Einheitliche Grenzen für ganz Spanien gibt es nicht, jede Capitanía legt sie fest; prüfen Sie die Regeln Ihres Reviers.[5]
  • Auf den Balearen ist Ankern auf Seegraswiesen aus Posidonia grundsätzlich verboten, in regulierten Bojenfeldern muss an der Boje festgemacht werden. Die Lage der Wiesen zeigen die amtlichen Karten unter ideib.caib.es/posidonia.[7]
  • Nach Angaben des ADAC gilt eine Promillegrenze von 0,5, für Fahranfänger 0,3; ab 0,6 drohen strafrechtliche Folgen.[2]

Notruf und Seenotrettung in Spanien

  • Salvamento Marítimo erreichen Sie über den Notruf 112, telefonisch unter 900 202 202 und auf See über UKW Kanal 16.[8]

Ihre Versicherungsbestätigung mit der Deckungssumme gehört in Spanien an Bord, weil sie bei Kontrollen verlangt wird.

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Häufige Fragen

Brauche ich in Spanien eine Haftpflicht für mein Boot?

Ja, für jedes Motorboot und für Boote ohne Motor über 6 m, auch unter ausländischer Flagge. Der Nachweis muss an Bord sein.

Wie hoch muss die Deckung in Spanien sein?

Mindestens rund 120.202 Euro je Person, 240.405 Euro je Schadenfall und 96.162 Euro für Sachschäden und Vermögensschäden.

Darf ich mit dem SBF See in Spanien chartern?

Spanische Charterboote dürfen an Bürger der EU mit gültigem Schein ihres Heimatstaats vermietet werden, im Umfang dieses Scheins.

Wo darf ich auf den Balearen nicht ankern?

Auf Seegraswiesen aus Posidonia und in regulierten Bojenfeldern; dort wird an der Boje festgemacht.

Welche Notrufnummer gilt auf See vor Spanien?

UKW Kanal 16, der Notruf 112 oder Salvamento Marítimo unter 900 202 202.

Quellen

Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Prüfen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes, ob alles noch gilt.

  1. BOE: Real Decreto 875/2014, Titulaciones náuticas (konsolidierte Fassung), letzte Aktualisierung 30.12.2025, abgerufen 2026-10-11
  2. ADAC Skipper-Portal: Revier Spanien, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  3. Agencia Tributaria: Anleitung Modelo 576 (Zulassungssteuer), abgerufen 2026-10-11
  4. BOE: Real Decreto 607/1999, Pflichthaftpflicht für Sportboote, Fassung vom 30.04.1999 ohne spätere Änderung, abgerufen 2026-10-11
  5. Capitanía Marítima de Málaga: Normen für Sportboote und Badezonen, BOP Málaga Nr. 56, Resolution vom 03.03.2026, veröffentlicht 23.03.2026
  6. BOE: Real Decreto 339/2021, Sicherheitsausrüstung von Sportbooten, letzte Aktualisierung 20.07.2022, abgerufen 2026-10-11
  7. Govern de les Illes Balears: Cuidam Posidonia, Normativa campos de boyas, abgerufen 2026-10-11
  8. Sociedad de Salvamento y Seguridad Marítima (Salvamento Marítimo), abgerufen 2026-10-11

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