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Mit dem Boot nach Kroatien: Schein, Vignette und Regeln

Wer mit dem eigenen Boot an die kroatische Adria fährt, braucht einen anerkannten Schein, eine Vignette und vollständige Papiere an Bord. Mit dieser Übersicht prüfen Sie vor der Abfahrt, was die kroatischen Behörden, der ADAC und der ÖAMTC dazu schreiben.

Seenotruf195UKW 16[3]
Promillegrenze0,5 ‰[6]
HaftpflichtPflichtab 15 kW, nach ADAC/ÖAMTC[4][5]
Führerscheinfür jedes Motorbootnach ADAC/ÖAMTC[4][5]
1 Zwischen 150 und 300 m vor der Küste gelten höchstens 8 Knoten, 2 bis 150 m höchstens 5 Knoten. 3 Zu ausgewiesenen Badestränden halten Sie mehr als 50 m Abstand.

Führerschein für Kroatien

  • Wer in kroatischen Gewässern ein Boot unter fremder Flagge führt, braucht einen Befähigungsnachweis.[1]
  • Nach Angaben von ADAC und ÖAMTC ist der Sportbootführerschein See für jedes Motorboot nötig, auch unter 15 PS, und für Segelboote über 3 m. Vorläufige Scheine erkennt Kroatien nach Angaben des ADAC nicht an.[4][5]
  • Für Boote unter kroatischer Flagge, also auch Charteryachten, erkennt das kroatische Ministerium den SBF See und den Sportküstenschifferschein an, für Yachten bis 18 m in den inneren Gewässern und im Küstenmeer. Ob Ihr deutscher Schein auch für ein Boot unter deutscher Flagge amtlich anerkannt ist, prüfen Sie vor der Reise. Den SBF Binnen führt die Liste nicht auf.[2]
  • Der Sportseeschifferschein gilt laut derselben Liste für Yachten bis 500 BRZ auch auf internationalen Fahrten in der Adria.[2]
  • Skipper unter 18 Jahren dürfen nach Angaben des ADAC nur Boote bis 15 kW fahren und nicht in Gleitfahrt gehen.[4]
  • Haben Sie eine UKW- oder GMDSS-Funkanlage an Bord, verlangt Kroatien zusätzlich ein passendes Funkzeugnis.[2]

Haftpflicht und Nachweis an Bord

  • Eine Haftpflichtversicherung müssen Sie in Kroatien an Bord nachweisen können. In welcher Sprache der Nachweis anerkannt wird, prüfen Sie vor der Reise.[3]
  • Pflicht ist sie nach Angaben von ADAC und ÖAMTC für Boote mit mehr als 15 kW Motorleistung, die Mindestdeckung beträgt 460.000 Euro. Für kleinere Motoren empfiehlt der ÖAMTC die Versicherung ebenfalls.[4][5]

Vignette, Kurtaxe und Anmeldung

  • Für die Fahrt in kroatischen Gewässern kaufen Sie eine Vignette, die Gebühr für Schiffssicherheit. Sie gilt für das ganze Kalenderjahr, unabhängig davon, wie lange Sie bleiben.[3]
  • Nach Angaben des ADAC zahlen Sie online über eNautika oder beim Hafenamt, online allerdings nur für bereits registrierte Boote. Ab welcher Länge und Motorleistung die Vignette fällig wird und was sie 2026 kostet, prüfen Sie vor der Reise.[4]
  • Ist Ihr Boot länger als 7 m und hat Kojen, zahlen Sie Kurtaxe für sich und Ihre Mitfahrer, als Pauschale oder je Nacht über nautika.evisitor.hr vor dem Auslaufen. Den Zahlungsbeleg führen Sie an Bord mit.[3]
  • Kommen Sie aus einem EU-Land, entfällt das Einklarieren, Ihr erster Anlaufpunkt muss aber ein Hafenamt sein. Eine Crewliste ist dann nach Angaben des ÖAMTC keine Pflicht mehr, wird aber empfohlen.[5]
  • Boote aus Ländern außerhalb von Schengen laufen zuerst einen kroatischen Hafen mit offenem Grenzübergang an. Ausnahmen gelten etwa bei Notfall oder Maschinenschaden.[3]
  • Bringen Sie Ihr Boot auf dem Trailer, melden Sie es nach Angaben des ÖAMTC vor dem Einsetzen beim nächsten Hafenamt an.[5]

Papiere an Bord

  • An Bord gehören der Nachweis der bezahlten Gebühren, der Nachweis der Seetüchtigkeit, Ihr Befähigungsnachweis, der Haftpflichtnachweis und ein Nachweis über Eigentum oder Nutzungsrecht.[3]
  • Nach Angaben von ADAC und ÖAMTC gehören außerdem der Internationale Bootsschein, die EU-Konformitätserklärung, ein Mehrwertsteuernachweis und die Infokarte INFO 101 dazu.[4][5]
  • Fahren Sie ein fremdes Boot, brauchen Sie nach Angaben des ADAC eine Vollmacht des Eigners mit amtlich oder notariell beglaubigter Unterschrift.[4]
  • Die Crew- und Passagierliste lassen Sie vor dem Auslaufen beim Hafenamt bestätigen.[3]

Ausrüstung

  • Nach Angaben des ÖAMTC gehören unter anderem Rettungswesten für alle an Bord, ein Erste-Hilfe-Set, ein Signalhorn, eine wasserdichte Taschenlampe, ein Anker mit 25 bis 100 m Leine und eine Lenzeinrichtung zur Ausrüstung.[5]
  • Den Feuerlöscher bemisst der ÖAMTC nach der Motorleistung: 2 kg bis 20 kW, 6 kg darüber.[5]
  • In offenen Booten über 20 Knoten sind nach Angaben des ÖAMTC Rettungswesten zu tragen, eine Notstoppvorrichtung ist Pflicht. Die amtliche Ausrüstungsliste nach Fahrtbereich prüfen Sie vor der Reise.[5]

Tempo, Abstände, Ankern und Promille

  • Bis 150 m vor der Küste gilt höchstens 5 Knoten, zwischen 150 und 300 m höchstens 8 Knoten.[3]
  • Zu ausgewiesenen Badestränden halten Sie mehr als 50 m Abstand, zu Naturstränden mehr als 150 m. Gleitboote und Jetskis dürfen erst ab 300 m vor der Küste gleiten.[3]
  • Beim Ankern gilt nach Angaben des ADAC seit April 2026 ein Abstand von 70 m zwischen Küste und dem Punkt, an dem die Ankerkette ins Wasser geht.[4]
  • In Nationalparks wie Brijuni, Kornaten, Krka und Mljet sowie im Limski-Kanal gelten nach Angaben des ÖAMTC eigene Regeln für Ankern und Übernachten. Ankerverbote über Seegraswiesen außerhalb der Parks prüfen Sie vor der Reise.[5]
  • Kapitän und Besatzung dürfen nach dem kroatischen Seegesetzbuch in der Fassung von 2011 im Dienst höchstens 0,5 g/kg Alkohol im Blut haben, das Hafenamt darf kontrollieren. Ob die Grenze unverändert gilt, prüfen Sie vor der Reise.[6]

Notruf auf See

  • Seenotruf in Kroatien ist die 195, gebührenfrei und rund um die Uhr, dazu UKW-Kanal 16 und die europäische Notrufnummer 112.[3]
  • Aus dem Ausland erreichen Sie die Seenotleitstelle MRCC Rijeka nach Angaben des ADAC unter +385 51 195.[4]

Ihre Versicherungsbestätigung mit der Deckungssumme gehört an Bord, zusammen mit Vignette, Kurtaxebeleg und Bootspapieren. Offene Punkte wie die Vignettenschwelle klären Sie vor der Abfahrt beim Hafenamt.

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Häufige Fragen

Gilt mein Sportbootführerschein See in Kroatien?

Für Boote unter kroatischer Flagge, etwa Charteryachten, erkennt das kroatische Ministerium den SBF See an. Für Ihr eigenes Boot unter deutscher Flagge fehlt eine amtliche Bestätigung, nach Angaben des ADAC ist der SBF See dort nötig. Prüfen Sie das vor der Reise.

Brauche ich in Kroatien eine Haftpflichtversicherung für mein Boot?

Ein Haftpflichtnachweis muss an Bord sein. Pflicht ist die Versicherung nach Angaben von ADAC und ÖAMTC für Boote mit mehr als 15 kW, mit mindestens 460.000 Euro Deckung.

Wie lange gilt die kroatische Vignette?

Die Vignette gilt für das Kalenderjahr, egal wie lange Sie in kroatischen Gewässern unterwegs sind.

Welche Notrufnummer gilt auf See in Kroatien?

Der Seenotruf ist die 195, rund um die Uhr und gebührenfrei. Zusätzlich erreichen Sie Hilfe über UKW-Kanal 16 und die 112.

Quellen

Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Prüfen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes, ob alles noch gilt.

  1. Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur Kroatien: Nautik, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  2. Ministerium für Meer, Verkehr und Infrastruktur Kroatien: Liste anerkannter ausländischer Befähigungsnachweise, 2026-05-21
  3. Kroatische Zentrale für Tourismus (HTZ): Information for boaters, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  4. ADAC Skipper-Portal: Revier Kroatien, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  5. ÖAMTC: Revierinformationen Kroatien, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  6. Narodne novine 61/2011: Änderung des kroatischen Seegesetzbuchs (Pomorski zakonik), Art. 134, 2011, spätere Änderungen nicht geprüft

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