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Mit dem Boot nach Marokko: Zoll, Einfuhr und Papiere

Wer mit dem eigenen Boot nach Marokko fährt, ob über die Straße von Gibraltar in die Marinas bei Tétouan oder an die Atlantikküste nach Rabat, klariert beim Zoll ein und bekommt ein Dokument zur vorübergehenden Einfuhr. Hier steht, was der marokkanische Zoll und die Außenministerien Deutschlands, Österreichs und Spaniens dazu schreiben.

Seenotruf190 / 177UKW 16[7]
Promillegrenze?vorher erfragen[4]
Haftpflichtvorher erfragennicht amtlich geklärt
FührerscheinAnerkennung klären
1 Das Boot läuft aus dem Ausland einen Hafen mit Zollamt an. 2 Spätestens 24 Stunden nach der Ankunft meldet sich der Skipper beim Zoll und bekommt das Dokument zur vorübergehenden Einfuhr. 3 Beim Auslaufen stempelt der Zoll das Dokument als Nachweis der Ausfuhr.

Beste Reisezeit: M'diq und Marina Smir

Revier M'diq und Marina Smir: Nach Wärme, Regentagen und Wind sind Mai, Juni und Oktober die angenehmsten Monate. Die Säulen zeigen den mittleren Tageshöchstwert, die Linie die Wassertemperatur, darunter Regentage und Tage mit Wind ab 6 Beaufort je Monat, gemittelt über 2015 bis 2024.

Luft, Tageshöchstwert (°C) Wasser (°C) beste Monate

0°10°20°30°16Jan17Feb18Mär21Apr25Mai29Jun33Jul34Aug30Sep26Okt21Nov18Dez
Regentage8,48,6117,44,61,40,10,62,88,19,38,6
Tage mit Wind ab 6 Bft0%0%2%1%0%0%0%0%0%1%0%0%

Wetter: NASA POWER (Reanalyse MERRA-2, Gitterwerte statt Stationsmessung).

Wassertemperatur aus Satellitendaten der NOAA. Mehr Reviere: Beste Reisezeit zum Segeln

Einreise und Einklarieren

  • Ein Sportboot, das aus dem Ausland über See ankommt, darf nur in einem Hafen mit Zollamt anlegen, außer bei nachgewiesener höherer Gewalt.[1]
  • Im ersten Hafen meldet sich der Skipper sofort, spätestens 24 Stunden nach der Ankunft, beim Zoll. Dort wird das Boot erfasst und das Dokument zur vorübergehenden Einfuhr ausgestellt.[1]
  • Grundlage ist die Erklärung D 716 für Ein- und Ausfahrt von Sportbooten, ein dreiteiliger Formularsatz.[2]
  • Beim Einlaufen in jeden Hafen weisen Sie Ihre Identität und die aller Personen an Bord nach und legen die Bordpapiere vor.[1]
  • Ist der Eigner nicht an Bord, kann die Betreibergesellschaft der Marina die Formalitäten der vorübergehenden Einfuhr übernehmen.[1]
  • Beim Auslaufen ins Ausland legen Sie das Einfuhrdokument dem Zoll des Ausreisehafens vor. Er stempelt es, und Sie behalten es als Nachweis der Ausfuhr.[1]

Wie lange das Boot bleiben darf

  • Die vorübergehende Einfuhr gilt 18 Monate, wenn Sie die Zollformalitäten in einem Sportboothafen erledigt haben, sonst sechs Monate mit Verlängerung bis 18 Monate. Danach muss das Boot einen ausländischen Hafen anlaufen.[1]
  • Ein älteres Rundschreiben des Zolls von 2009 nennt noch höchstens zwölf Monate. Lassen Sie sich die Frist bei der Einreise bestätigen.[2]
  • Nutzen darf das Boot nur der Inhaber des Einfuhrdokuments. Verleihen, Vermieten oder gewerbliche Nutzung braucht eine Genehmigung des Zolls.[1]
  • Zum Abstellen, etwa über den Winter, hat der Zoll sechs Marinas zugelassen: Marina Smir, Marina Kabila, Royal Yachting Club de M'diq, Marina Bouregreg in Salé, Marina Agadir und Marina Saïdia.[3]

Führerschein

  • Eine amtliche Regel, ob Marokko ausländische Sportbootführerscheine anerkennt, haben wir nicht gefunden. Nehmen Sie Ihren Befähigungsnachweis mit und fragen Sie vor der Reise bei Marina oder Botschaft nach.

Haftpflicht

  • Eine Versicherungspflicht für Gastyachten unter fremder Flagge können wir aus amtlichen Quellen nicht belegen. Führen Sie den Haftpflichtnachweis trotzdem mit, am besten auf Englisch oder Französisch.

Abgaben und Gebühren

  • Treibstoff, Lebensmittel und Bordvorräte für Sportboote werden normal verzollt und versteuert, eine Befreiung gibt es nicht.[1]
  • Für das Einfuhrdokument nennt der Zoll keine Gebühr. Liegeplatzpreise legen die Marinas selbst fest.[1]

Pass und Bordpapiere

  • Verlangt werden Nationalitätsnachweis und Registrierungsbescheinigung des Bootes, Eigentumsnachweis, bei fremdem Boot eine beglaubigte Vollmacht oder ein beglaubigter Mietvertrag, die Passagierliste, die Liste der Bordvorräte und das Seetüchtigkeitszeugnis.[1]
  • Deutsche reisen mit einem Reisepass ein, der bei der Einreise noch sechs Monate gilt, der Personalausweis reicht nicht. Bis 90 Tage brauchen Sie kein Visum.[4]
  • Für Österreicher gilt dasselbe: Reisepass mit mindestens sechs Monaten Restgültigkeit, ohne Visum bis 90 Tage. Wer länger bleibt, muss mit Abschiebung rechnen.[5]
  • Spanier brauchen einen Reisepass mit mehr als sechs Monaten Gültigkeit, der DNI genügt nicht. Erlaubt sind höchstens 90 Tage je sechs Monate.[6]

Waffen, Drohnen, Tiere und Bargeld

  • Schusswaffen dürfen beim Anlegen nicht an Bord bleiben. Sie melden sie bei Polizei und Zoll an, hinterlegen sie beim Zoll und bekommen sie erst beim Auslaufen zurück, in jedem Hafen neu.[1]
  • Drohnen dürfen ohne Lizenz des Außenhandelsministeriums nicht eingeführt werden. Ohne Lizenz verwahrt der Zoll sie.[1][4]
  • Für Haustiere brauchen Sie ein Gesundheitszeugnis eines amtlichen Tierarztes, höchstens drei Tage vor der Abfahrt ausgestellt. Bei der Ankunft folgt eine Kontrolle für 10 Dirham je Tier.[1]
  • Devisen in bar ab einem Gegenwert von 100.000 Dirham müssen Sie anmelden.[4]
  • Eine Promillegrenze für Bootsführer haben wir amtlich nicht gefunden. Alkohol in der Öffentlichkeit außerhalb zugelassener Lokale ist verboten.[4]

Notruf

  • Nach Angaben des britischen Außenministeriums erreichen Sie Rettungsdienst und Feuerwehr unter 150, die Polizei unter 190 und die Gendarmerie auf dem Land unter 177. Das österreichische Außenministerium nennt für die Polizei in Städten auch die 19.[7][5]
  • Eine amtlich veröffentlichte Nummer der marokkanischen Seenotleitstelle haben wir nicht gefunden. Auf See rufen Sie über UKW-Kanal 16.

In Marokko gehören das Einfuhrdokument des Zolls, die Bootspapiere mit Eigentumsnachweis, die Passagierliste und die Pässe an Bord. Waffen melden Sie in jedem Hafen neu an, die Drohne bleibt besser zu Hause.

Für NAMMERT-Kunden stellen wir die Haftpflichtbestätigung auch auf Englisch aus.

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Häufige Fragen

Wo klariere ich in Marokko mit dem Boot ein?

In einem Hafen mit Zollamt. Melden Sie sich sofort, spätestens 24 Stunden nach der Ankunft, beim Zoll. Dort bekommen Sie das Dokument zur vorübergehenden Einfuhr.

Wie lange darf mein Boot in Marokko bleiben?

Nach der Zollseite 18 Monate, wenn Sie in einem Sportboothafen einklariert haben, sonst sechs Monate mit Verlängerung. Ein älteres Rundschreiben nennt zwölf Monate, lassen Sie sich die Frist bestätigen.

Brauche ich für Marokko ein Visum?

Deutsche und Österreicher bis 90 Tage nicht. Nötig ist ein Reisepass mit sechs Monaten Restgültigkeit, der Personalausweis reicht nicht.

Darf ich eine Drohne mit nach Marokko nehmen?

Nur mit Lizenz des Außenhandelsministeriums. Ohne Lizenz verwahrt der Zoll die Drohne.

Quellen

Stand: 08.11.2026.

Regeln ändern sich. Prüfen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes, ob alles noch gilt.

  1. ADII (Zoll Marokko): Etrangers en visite au Maroc, Bateaux de plaisance

    , ohne Datum, abgerufen 2026-11-08

  2. ADII: Circulaire n° 5134/313 (Déclaration D 716)

    , 02.01.2009, abgerufen 2026-11-08

  3. ADII: Liste des gestionnaires de marinas agréés pour l'immobilisation des bateaux de plaisance

    , ohne Datum, abgerufen 2026-11-08

  4. Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Marokko

    , unverändert gültig seit 02.11.2026, abgerufen 2026-11-08

  5. BMEIA (Außenministerium Österreich): Reiseinformation Marokko

    , ohne Datum, abgerufen 2026-11-08

  6. Ministerio de Asuntos Exteriores: Recomendaciones de viaje Marruecos

    , letzte Änderung 09.07.2026, abgerufen 2026-11-08

  7. UK FCDO: Foreign travel advice Morocco, Getting help

    , aktualisiert 19.08.2026, abgerufen 2026-11-08

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