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Mit dem Boot nach Portugal: Schein, Haftpflicht und Leuchtfeuerabgabe
Wer mit dem eigenen Boot nach Portugal fährt, braucht keinen portugiesischen Schein: Befähigungsnachweise aus der EU erkennt Portugal automatisch an. Dafür verlangt das Land auch von Gastbooten eine Haftpflicht und erhebt im ersten Hafen eine Leuchtfeuerabgabe. Eine Promillegrenze für Sportbootführer haben wir in amtlichen Quellen nicht gefunden.
Ihr Schein in Portugal
- Ein Sportboot darf in Portugal nur führen, wer einen passenden Befähigungsnachweis besitzt, dort carta de navegador de recreio genannt.[1]
- Scheine, die von Behörden eines EU-Staats ausgestellt wurden, erkennt Portugal automatisch an; ein portugiesischer Schein muss dafür nicht ausgestellt werden. Deutschland ist EU-Mitgliedstaat.[1]
- Welchem portugiesischen Fahrtgebiet Ihr SBF See oder SKS entspricht, steht in der Gleichwertigkeitsliste der DGRM, zuletzt aktualisiert im Dezember 2023. Den Inhalt haben wir nicht eingesehen; prüfen Sie ihn vor der Reise.[2]
- Portugiesische Scheine sind nach Fahrtgebiet gestuft: Carta de marinheiro bei Tag bis 3 sm von der Küste, Patrão local bis 6 sm von der Küste, Patrão de costa bis 40 sm, Patrão de alto-mar ohne Grenze.[1]
- Nach Angaben des ADAC muss Ihr Schein im Heimatland für das geführte Boot gelten und im Original an Bord sein.[7]
Pflichthaftpflicht auch für Gastboote
- Eigner ausländischer Sportboote, die im portugiesischen Küstenmeer oder in inneren Gewässern Häfen anlaufen oder verlassen, müssen die portugiesische Pflichthaftpflicht haben. Ausgenommen sind ein Nothafen und eine Versicherung im Registerland, die für dieselben Fälle eintritt.[4]
- Die Mindestdeckung beträgt 249.398,94 Euro je Unfall oder Unfallserie aus demselben Ereignis, gleich wie viele Opfer und welche Schäden. Der krumme Betrag stammt aus der Umrechnung von 50 Mio. Escudos.[4]
- Ohne erfüllte Versicherungspflicht darf ein Sportboot nicht fahren. Den Nachweis kontrollieren die Stellen der Autoridade Marítima auf Verlangen.[4]
- Für portugiesische Boote nennt das Gesetz die Pflicht für die Fahrtgebietstypen 1 bis 4, für Typ 5 mit Motor und für Segelboote des Typs 5 über 7 m. Nach Angaben des ADAC gilt sie für Motorboote und Segelyachten ab etwa 7 m, und viele Marinas verlangen einen Versicherungsnachweis.[1][7]
- Ob nach dem Sportbootgesetz von 2018 eine neue Verordnung zur Pflichthaftpflicht erlassen wurde, haben wir nicht gefunden; laut Gesetzblatt gilt die Portaria von 2001 weiter. Prüfen Sie das vor der Reise.[1][4]
Leuchtfeuerabgabe im ersten Hafen
- Ausländische Boote, die portugiesische Häfen anlaufen, zahlen die Leuchtfeuer- und Betonnungsabgabe (taxa de farolagem e balizagem).[3]
- Laufen Sie auf derselben Reise mehrere Häfen an, zahlen Sie nur einmal im ersten Anlaufhafen. Die Autoridade Marítima erhebt die Abgabe bei der Abfertigung und vermerkt sie im Transitheft (livrete de trânsito).[3]
- Bleibt das Boot länger als sechs Monate in Portugal, wird die Abgabe in der Höhe fällig, die für portugiesische Boote gleicher Einstufung gilt.[3]
- Die Beträge stehen in einer Tabelle zum Gesetz und werden jährlich per Portaria angepasst. Die aktuelle Höhe haben wir nicht ermittelt; fragen Sie im ersten Hafen nach.[3]
Bordpapiere und Transitheft
- Für portugiesische Boote nennt das Gesetz als Bordpapiere Bootsheft, Befähigungsnachweis und Haftpflichtpolice, je nach Boot auch Funklizenz und Wartungsnachweise der Rettungsinsel. Welche Papiere ein Boot unter deutscher Flagge mitführen muss, regelt diese Vorschrift nicht; prüfen Sie das vor der Reise.[1]
- Den Versicherungsnachweis zeigen Sie der Autoridade Marítima auf Verlangen, das Transitheft belegt die bezahlte Leuchtfeuerabgabe.[3][4]
Ausrüstung nach Fahrtgebiet
- Die Ausrüstung richtet sich nach dem Fahrtgebiet des Boots. Die Verordnung von 2002 nutzt noch die alten Typen A bis D; ob die DGRM eine neue Liste erlassen hat und ob sie für Gastboote gilt, ist nicht belegt.[5][1]
- Rettungswesten für Erwachsene und Kinder müssen für alle an Bord reichen. Rettungsringe: einer bei 5 bis 9 m, zwei über 9 bis 15 m, vier über 15 bis 24 m, einer davon mit 30 m schwimmfähiger Leine.[5]
- Vorgeschrieben sind Pulverlöscher, etwa 1 kg auf offenen Booten mit Außenborder und 2 kg am Motorraum von Innenbordern ohne feste Löschanlage. CO2- und Halonlöscher sind nicht zulässig.[5]
- Alle Boote brauchen Steuerkompass, Schallsignalgerät, Festmacher und Schleppleinen sowie zwei Anker. Für die Typen A, B und C1 kommt eine Seenotfunkbake (406 MHz oder Inmarsat) dazu.[5]
- Beim Wasserski und auf Wassermotorrädern ist eine Rettungsweste Pflicht; das Zugboot fährt mit mindestens zwei Personen.[1]
Badestrände, Nachtfahrt und Promille
- Vor Badestränden ist das Fahren bis 300 m vom Wasserrand verboten. Zum Strand geht es nur durch die Zufahrtskorridore, langsam und senkrecht zur Küste.[1]
- Beachten Sie die Bekanntmachungen (editais) der örtlichen Autoridade Marítima; Küstenabschnitte und Meeresschutzgebiete können per Portaria gesperrt sein.[1]
- Wassermotorräder dürfen zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang nicht fahren, außer mit Genehmigung der Autoridade Marítima.[1]
- Eine Promillegrenze für Sportbootführer haben wir in amtlichen Quellen nicht gefunden. Der ADAC nennt 0,5 Promille nur für den Straßenverkehr; prüfen Sie das vor der Reise.[7]
Mit dem Bootstrailer durch Portugal
- Pkw mit Anhänger dürfen in Portugal auf der Autobahn 100 km/h fahren, auf Kraftfahrstraßen 80 km/h, auf den übrigen Straßen 70 km/h, innerorts 50 km/h und in Begegnungszonen 20 km/h (Art. 27 Código da Estrada). Auf der Autobahn gilt ein Mindesttempo von 50 km/h.[8][9]
- Bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung darf Ladung nach Art. 56 nicht über die Umrisse hinausragen, sonst drohen 120 bis 600 Euro. Wie das auf einen Bootsanhänger angewendet wird, ist nicht geklärt; erkundigen Sie sich vor der Fahrt.[8]
Seenotrettung in Portugal
Im ersten portugiesischen Hafen sollten Versicherungsnachweis und Schein im Original griffbereit sein; danach bleibt das Transitheft mit dem Vermerk über die Leuchtfeuerabgabe an Bord.
Für NAMMERT-Kunden stellen wir die Haftpflichtbestätigung auch auf Englisch aus.
Häufige Fragen
Gilt mein Sportbootführerschein in Portugal?
Ja, Portugal erkennt Scheine aus EU-Staaten automatisch an. Welchem Fahrtgebiet er entspricht, steht in der Liste der DGRM.
Brauche ich in Portugal eine Haftpflicht?
Ja, auch Gastboote, die portugiesische Häfen anlaufen. Eine Versicherung aus dem Registerland genügt, wenn sie für dieselben Fälle eintritt.
Wie oft zahle ich die Leuchtfeuerabgabe?
Einmal je Reise im ersten Anlaufhafen. Nach mehr als sechs Monaten in Portugal gilt der Satz für portugiesische Boote.
Welche Promillegrenze gilt auf dem Boot in Portugal?
Amtlich belegt haben wir keine. Prüfen Sie das vor der Reise.
Quellen
Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Prüfen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes, ob alles noch gilt.
- Diário da República: Decreto-Lei n.º 93/2018, Regime Jurídico da Náutica de Recreio, konsolidierte Fassung, letzte Änderung 13.10.2020, abgerufen 2026-10-11
- DGRM: Náutica de Recreio, Listen aktualisiert Dezember 2023, abgerufen 2026-10-11
- Diário da República: Decreto-Lei n.º 12/97, Taxa de farolagem e balizagem, konsolidierte Fassung, letzte Änderung 18.02.2019, abgerufen 2026-10-11
- Diário da República: Portaria n.º 689/2001, Pflichthaftpflicht für Sportboote, Fassung vom 10.07.2001, laut DR in Kraft, abgerufen 2026-10-11
- Diário da República: Portaria n.º 1464/2002, Ausrüstung der Sportboote, Fassung vom 14.11.2002, laut DR in Kraft, abgerufen 2026-10-11
- Marinha Portuguesa: Contactos, Emergência no mar, abgerufen 2026-10-11
- ADAC Skipper-Portal: Revier Portugal, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
- Procuradoria-Geral Distrital de Lisboa, Código da Estrada Art. 27, abgerufen 2026-10-11
- Europäische Kommission, Your Europe: Road rules and safety (Portugal), abgerufen 2026-10-11, Seite zuletzt geprüft 18/09/2024