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Mit dem Boot nach Montenegro: Vignette, Crewliste und Regeln

Wer mit dem eigenen Boot nach Montenegro fährt, läuft zuerst einen Grenzhafen an, kauft dort die Vignette und lässt die Crewliste beglaubigen. Diese Übersicht zeigt die Regeln aus dem montenegrinischen Jachtgesetz und dem Gesetz über die Sicherheit der Seeschifffahrt, ergänzt um die Angaben des ADAC.

Seenotruf+382 67 642 179UKW 16[5]
Promillegrenze0,5 ‰[3]
HaftpflichtPflichtNachweis für Vignette[1]
Führerscheinnach Flaggenstaat[1]
1 Nach der Einfahrt läuft das Boot auf kürzestem Weg einen Hafen für den internationalen Verkehr an. 2 Dort folgen Grenzkontrolle und Vignette, die sichtbar angebracht wird. 3 Die Hafenbehörde beglaubigt die Crew- und Passagierliste.

Befähigungsnachweis für Montenegro

  • Für die Vignette weisen Skipper und Crew ihre Befähigung nach. Anerkannt werden Nachweise der zuständigen Stellen des Flaggenstaats, eines Staates mit Anerkennungsabkommen oder nach montenegrinischem Recht. Ob Montenegro Ihren Sportbootführerschein ausdrücklich anerkennt und welche Altersgrenze für Gastskipper gilt, prüfen Sie vor der Reise.[1]
  • Was das montenegrinische Gesetz für ausländische Yachten regelt, gilt ebenso für ausländische Boote. Als Yacht zählt dort ein Fahrzeug über 7 m Länge.[1]
  • Nach Angaben des ADAC ist für Montenegro ein gültiger Befähigungsnachweis wie der Sportbootführerschein nötig, ausgestellt von einer zuständigen Behörde des Flaggenstaats.[6]

Vignette nach Bootslänge

  • Für die Einrichtungen der Schiffssicherheit zahlen Sie in Montenegro eine Gebühr je Meter Bootslänge, die Vignette.[1]
  • Private Boote bis 7 m zahlen je Meter 0,50 Euro für 24 Stunden, 1,00 Euro für 7 Tage, 2,00 Euro für einen Monat und 6,00 Euro für ein Jahr.[1]
  • Private Segelyachten zahlen je Meter 1,00 Euro für 24 Stunden, 2,00 Euro für 7 Tage, 6,00 Euro für einen Monat und 18,00 Euro für ein Jahr, Motoryachten und Mehrrumpfboote 3,00, 7,00, 12,00 und 30,00 Euro. Über 24 m kommt ein Sockelbetrag hinzu.[1]
  • Die montenegrinische Vignette bringen Sie sichtbar an, sie gilt höchstens ein Jahr ab Ausstellung. Liegt das Boot nur zur Aufbewahrung oder Reparatur im Hafen, brauchen Sie sie erst vor dem Auslaufen.[2]
  • Nach Angaben des ADAC kommen 2,00 Euro für Leuchtturm- und Verwaltungsgebühren dazu. Die Segelbootpreise des ADAC mit Stand 2025 decken sich mit dem Gesetz von 2015, ob die Tabelle 2026 noch gilt, prüfen Sie vor der Reise.[1][6]

Haftpflichtnachweis für die Vignette

  • Für die Vignette legen Sie in Montenegro den Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter vor.[1]
  • Beiboote an Bord sind von der Vignette erfasst und müssen ebenfalls haftpflichtversichert sein. Das gilt als erfüllt, wenn die Police der Yacht ihre Nutzung einzeln oder allgemein einschließt.[1]
  • Eine Mindestdeckung von 800.000 Euro nennt nur der ADAC, das montenegrinische Gesetz von 2015 nennt für ausländische Yachten keine Summe. Prüfen Sie die geforderte Höhe vor der Reise.[1][6]

Einklarieren, Crewliste und Ausreise

  • Fahren Sie in montenegrinische Gewässer ein, laufen Sie auf kürzestem Weg einen für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen an. Dort folgen Grenzkontrolle, Vignette und die Beglaubigung der Crew- und Passagierliste, die Unterlagen dürfen vorab per Post, Fax, elektronisch oder über einen Bevollmächtigten eingereicht werden.[1]
  • Nach Angaben des ADAC sind Bar, Tivat und Kumbor ganzjährig Einklarierungshäfen, Zelenika, Kotor und Budva vom 1. Mai bis 31. Oktober.[6]
  • Für die Vignette legen Sie Antrag, Registrierungszertifikat, Befähigungsnachweise, Haftpflichtnachweis, Eigentumsnachweis oder Vollmacht und den Zahlungsbeleg vor. Fehlt etwas, bleibt das Boot im montenegrinischen Hafen, bis es nachgereicht ist.[1]
  • An Bord gehören diese Unterlagen, die Vignette, die Funkgenehmigung des Flaggenstaats und die beglaubigte Crewliste. Wer nicht auf der Liste steht, darf während der Fahrt nicht an Bord sein.[1]
  • Vor der Ausreise erledigen Sie bei der Hafenbehörde Grenzkontrolle und Crewliste und verlassen die montenegrinischen Gewässer danach binnen 24 Stunden. Für Tiere an Bord brauchen Sie ein Veterinärzeugnis des Herkunftsstaats.[2]

Ausrüstung und Umweltschutz

  • Jede Yacht in montenegrinischen Gewässern hat Mittel gegen Verschmutzung durch Öl, ölhaltiges Wasser und Müll an Bord, dazu Sammeltanks, die an Land in Annahmestellen geleert werden.[2]
  • Nach Angaben des ADAC gehören in Montenegro Rettungswesten für jede Person, ein Anker mit 25 bis 100 m Leine, eine Lenzpumpe, Positionslichter, Abfallbehälter und Ölauffangeinrichtungen an Bord. Eine amtliche Ausrüstungsliste für ausländische Sportboote prüfen Sie vor der Reise.[6]

Tempo, Küstenabstand und Ankern

  • In der Bucht von Kotor gelten nach dem Gesetz höchstens 10 Knoten, in der Kumbor-Enge, der Verige-Enge und auf der Bojana 6 Knoten. Fahrzeuge bis 24 m dürfen diese Grenzen um bis zu 4 Knoten überschreiten.[3]
  • Der ADAC nennt dagegen 10 Knoten für die Bucht von Kotor und 8 Knoten für Kumbor und Verige. Welcher Wert gilt, prüfen Sie vor der Reise.[6]
  • Yachten halten nach dem montenegrinischen Gesetz 300 m Abstand zur Küste, Motorboote 150 m, außer beim langsamen Einlaufen in Häfen und Ankerplätze. Gleitfahrt ist näher als 200 m zur Küste verboten. Der ADAC nennt 200 m für Fahrzeuge über 7 m und 150 m darunter.[3][6]
  • Zur Absperrung eines angelegten Badestrands in Montenegro halten Sie mehr als 50 m Abstand.[3]
  • Ankern dürfen Sie nur auf ausgewiesenen und markierten Ankerplätzen, anderswo nur mit befristeter Genehmigung der Hafenbehörde. In den Engen von Kumbor und Verige ist Ankern verboten.[1]
  • Öl, ölhaltiges Wasser und Müll dürfen in Montenegro nicht über Bord. Deck und Rumpf waschen Sie nur mit Süßwasser und biologisch abbaubarem Reinigungsmittel.[1]
  • Besatzungen dürfen nach dem montenegrinischen Gesetz im Dienst höchstens 0,5 g/kg Alkohol im Blut oder 0,25 mg/l in der Atemluft haben. Die 0,3 Promille, die der ADAC nennt, betreffen offenbar den Straßenverkehr.[3][6]

Mit dem Bootstrailer durch Montenegro

  • Auf der Autobahn begrenzt das montenegrinische Straßenverkehrsgesetz (Art. 37) Kraftfahrzeuge mit ungebremstem Anhänger auf 90 km/h; für gebremste Bootsanhänger steht dort keine eigene Grenze, prüfen Sie den Wert vor der Reise. Auf gewöhnlichen Straßen außerorts gelten allgemein 80 km/h, innerorts 50 km/h.[7]
  • Art. 38 nennt 80 km/h für Kraftfahrzeuge mit Wohnanhänger; Fahrzeuge mit einer eigenen Höchstgeschwindigkeit nach Abs. 1 Nr. 1 bis 4 tragen hinten links ein gelbes, rot umrandetes Rundschild mit der Zahl. Ob das für Bootsanhänger gilt, ist nicht belegt; geprüft ist nur die Fassung von 2012.[7]

Seenotrettung MRCC Bar

  • Die Seenotleitstelle MRCC Bar ist nach dem Länderprofil von REMPEC rund um die Uhr unter +382 67 642 179 erreichbar.[5]
  • Ein nicht amtliches Verzeichnis nennt für MRCC Bar zusätzlich +382 30 313 088 und +382 30 19833 sowie Wache auf UKW-Kanal 16, DSC-Kanal 70 und den Grenzwellen 2187,5 und 2182 kHz. Der Eintrag stammt von 2015.[4]
  • Nach Angaben des ADAC setzen Sie den Seenotruf über UKW-Kanal 16 ab, telefonisch erreichen Sie MRCC Bar unter +382 30 313 088, dazu gilt in Montenegro die 112.[6]

Vignette, beglaubigte Crewliste, Funkgenehmigung und Haftpflichtnachweis mit der Deckungssumme gehören in Montenegro an Bord. Die aktuelle Gebühr und die geforderte Deckung klären Sie vor der Abfahrt beim Einklarierungshafen.

Für NAMMERT-Kunden stellen wir die Haftpflichtbestätigung auch auf Englisch aus.

Beitrag berechnenBootstrailer prüfenRoute mit dem Trailer

Häufige Fragen

Brauche ich in Montenegro eine Vignette für mein Boot?

Ja, auch für ausländische Boote unter 7 m. Sie kaufen sie beim Einklarieren, sie gilt höchstens ein Jahr und wird je Meter Bootslänge berechnet.

Was kostet die Vignette in Montenegro?

Nach dem Gesetz von 2015 zahlt eine private Segelyacht für ein Jahr 18 Euro je Meter, eine Motoryacht 30 Euro je Meter. Nach Angaben des ADAC kommen 2 Euro Gebühren dazu, die aktuellen Preise prüfen Sie vor der Reise.

Wo klariere ich in Montenegro ein?

In einem Hafen für den internationalen Verkehr, nach Angaben des ADAC ganzjährig in Bar, Tivat und Kumbor, im Sommer auch in Zelenika, Kotor und Budva.

Wie hoch muss die Haftpflicht in Montenegro sein?

Das montenegrinische Gesetz verlangt einen Haftpflichtnachweis, nennt aber keine Summe. Der ADAC gibt 800.000 Euro Mindestdeckung an.

Quellen

Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Prüfen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes, ob alles noch gilt.

  1. Montenegro: Änderungsgesetz zum Jachtgesetz (Zakon o izmjenama i dopunama Zakona o jahtama), Wiedergabe in FAOLEX, Gesetz vom 16.07.2015, spätere Änderungen nicht geprüft, abgerufen 2026-10-11
  2. Montenegro: Jachtgesetz (Zakon o jahtama), Službeni list RCG 46/2007, Wiedergabe in FAOLEX, Ursprungsfassung 2007, abgerufen 2026-10-11
  3. Montenegro: Änderung des Seesicherheitsgesetzes (Zakon o sigurnosti pomorske plovidbe), FAOLEX, Gesetz vom 16.07.2020, spätere Änderungen nicht geprüft, abgerufen 2026-10-11
  4. SAR Contacts (nicht amtliches Verzeichnis): MRCC Bar, Eintrag zuletzt geändert 02.11.2015, abgerufen 2026-10-11
  5. REMPEC (Regionalzentrum von UNEP und IMO): Länderprofil Montenegro, zuletzt geändert 01.11.2024, abgerufen 2026-10-11
  6. ADAC Skipper-Portal: Revier Montenegro, Gebühren Stand 2025, abgerufen 2026-10-11
  7. Zakon o bezbjednosti saobraćaja na putevima, Sl. list CG 33/2012 (PDF auf putevi.me), abgerufen 2026-10-11

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