Zum Inhalt springen

Startseite / Mit dem Boot ins Ausland / Slowenien

Mit dem Boot nach Slowenien: Schein, Haftpflicht und Badezonen

Wer mit dem eigenen Boot nach Slowenien fährt, darf mit dem Schein aus der Heimat fahren, braucht für ein ausländisches Boot aber eine Haftpflicht nach slowenischem Gesetz und muss die markierten Badezonen meiden. Diese Übersicht fasst zusammen, was slowenische Verordnungen, die slowenische Seeverwaltung und der ADAC dazu schreiben.

Seenotruf+386 5 663 2112UKW 16[9]
Promillegrenze?vorher erfragen
HaftpflichtPflichtmind. 210.000 Euro[3]
FührerscheinHeimatschein gilt[1]
1 Die Seeverwaltung markiert Badebereiche vor der Küste, 2 darin sind Fahren und Ankern streng verboten. 3 Ans Ufer gelangen Boote nur durch den markierten Zufahrtskorridor, in dem nicht gebadet wird.

Führerschein für Slowenien

  • Haben Sie Ihren Befähigungsnachweis im Ausland erworben, dürfen Sie in Slowenien das Boot führen, für das dieser Nachweis gilt.[1]
  • Ist der Schein weder auf Englisch noch auf Italienisch ausgestellt, gehört eine Übersetzung ins Slowenische, Englische oder Italienische mit an Bord. Ob Ihr Sportbootführerschein in Slowenien als englischsprachig durchgeht, prüfen Sie vor der Reise.[1]
  • Ohne ausländischen Nachweis brauchen Sie ein slowenisches Zeugnis. Ganz ohne Nachweis dürfen nach slowenischem Recht nur Ruder- und Segelboote bis 7 m geführt werden, für Motorboote bis 7,35 kW und 7 m sowie Wassermotorräder genügt eine kleinere slowenische Prüfung ab 16 Jahren.[1][2]
  • Für Boote bis 12 m verlangt Slowenien ein Mindestalter von 16 Jahren, für Gleitboote und Boote über 12 m von 18 Jahren. Ob diese Grenzen auch für Skipper mit ausländischem Schein gelten, regelt die slowenische Verordnung nicht ausdrücklich, prüfen Sie es vor der Reise.[2]
  • Nach Angaben des ADAC brauchen Gastskipper in Slowenien den Sportbootführerschein, den ihr Heimatland für vergleichbare Gewässer vorschreibt.[10]

Haftpflicht für ausländische Boote

  • Fährt ein ausländisches Boot ins slowenische Küstenmeer oder in die inneren Seegewässer ein, muss der Eigner eine gültige Haftpflichtversicherung für Tod, Körperverletzung und Gesundheitsschäden Dritter haben.[3]
  • Die gesetzliche Mindestsumme liegt bei 210.000 Euro je Schadenereignis, gleich wie viele Geschädigte es gibt. Das slowenische Gesetz passt den Betrag alle fünf Jahre an den europäischen Verbraucherpreisindex an, die aktuelle Höhe prüfen Sie vor der Reise.[3]
  • Eine Leistungsgrenze in kW nennt das Gesetz für ausländische Boote nicht. Die Schwelle von 3,7 kW gilt dort nur für in Slowenien eingetragene Seeboote.[3]
  • Auf See führt der Bootsführer die Police oder eine andere Versicherungsbestätigung mit und zeigt sie der slowenischen Polizei, der Hafenaufsicht oder der Inspektion auf Verlangen.[3]
  • Der ADAC nennt die Bootshaftpflicht für Slowenien nur dringend empfohlen und schreibt, ein Nachweis könne verlangt werden. Das slowenische Gesetz schreibt sie für ausländische Boote vor.[3][10]

Papiere an Bord

  • Während der Fahrt in slowenischen Gewässern hat ein ausländisches Boot die Urkunden an Bord, die sein Flaggenstaat vorschreibt.[4]
  • Dazu kommen Ihr Befähigungsnachweis, wenn nötig mit Übersetzung, und der Versicherungsnachweis nach slowenischem Gesetz.[1][3]
  • Nach Angaben des ADAC gehören für Slowenien die Bootsdokumente und ein gültiger Registriernachweis an Bord, etwa der Internationale Bootsschein des ADAC. Für EU-Bürger genügt der Personalausweis oder Reisepass, Minderjährige brauchen ein eigenes Ausweisdokument.[10]

Pflichtausrüstung nach Bootsgröße

  • Slowenien verlangt von ausländischen Booten im Küstenmeer und in den inneren Seegewässern mindestens die slowenische Pflichtausrüstung, unabhängig von den Regeln des Flaggenstaats.[4]
  • Seeboote bis 5 m: Anker mit mindestens 20 m Leine oder Kette, drei Festmacher von zusammen 30 m, zwei Riemen oder ein anderer Hilfsantrieb, Pütz mit Schöpfer sowie Lichter und Signalkörper nach den Kollisionsverhütungsregeln.[4]
  • Offene Seeboote über 5 m und Kajütboote bis 7 m: Anker mit 30 m Leine oder Kette, drei Festmacher von zusammen 40 m, Hilfsantrieb oder UKW-GMDSS-Funk oder drei rote Fallschirmraketen, Pütz oder Handpumpe, Lichter, drei rote Handfackeln, Kompass und während der Fahrt Rettungswesten für alle an Bord.[4]
  • Kajütboote über 7 m: Anker mit 40 m Leine oder Kette, drei Festmacher von zusammen 45 m, ein tragbarer Pulverfeuerlöscher, Erste-Hilfe-Set, Taschenlampe, Werkzeugsatz, nautische Handbücher und Seekarten des Fahrtgebiets, dazu Hilfsantrieb oder Funk oder Raketen, Handfackeln, Kompass und Rettungswesten. Ob die slowenische Verordnung nach 2018 erneut geändert wurde, prüfen Sie vor der Reise.[4]
  • Für Boote bis 6 m nennt der ADAC in Slowenien Schwimmwesten für alle, eine wasserdichte Taschenlampe, Signalpfeife oder Signalhorn, Anker mit Leine oder Kette und einen tragbaren Feuerlöscher.[10]

Badezonen, Wassersport und Bußgelder

  • In den von der slowenischen Seeverwaltung markierten Badebereichen sind Fahren und Ankern streng verboten. Zum Ufer führen markierte Zufahrtskorridore für Boote, in denen nicht gebadet werden darf.[6]
  • Verstöße ahndet Slowenien nach dem Seegesetzbuch mit Geldbußen von 400 bis 5.000 Euro für Einzelpersonen.[6]
  • An angelegten Seebädern dürfen Schwimmer bis zum markierten Außenrand hinaus, an natürlichen Badestellen bis 150 m vom Ufer. Ob diese slowenische Regel von 2001 unverändert gilt, prüfen Sie vor der Reise.[7]
  • Wassermotorräder, Wasserski, motorisierte Bretter sowie Segel- und Paddelbretter ohne Lichter dürfen in Slowenien nur zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang und bei sicherem Wetter fahren.[5]

Mit dem Bootstrailer durch Slowenien

  • Laut Art. 47 ZPrCP darf ein Kraftfahrzeug bis 3,5 t mit Anhänger höchstens 100 km/h fahren; auf Landstraßen gilt die allgemeine Grenze von 90 km/h, innerorts 50 km/h. Die EU-Kommission nennt für slowenische Gespanne dieselben Werte.[11][12][13]
  • Für Autobahn und Schnellstraße reicht die E-Vignette des Zugfahrzeugs bis 3.500 kg, der Anhänger braucht keine eigene. Ein Pkw bis 1,30 m Höhe über der ersten Achse fällt mit oder ohne Anhänger in Klasse 2A, höhere Fahrzeuge in 2B.[14]
  • Das Boot darf höchstens 1,5 m über das Heck ragen. Ab 1 m Überhang ist bei Pkw und leichten Fahrzeugen eine Tafel von mindestens 25 x 25 cm mit rot-weißen rückstrahlenden Schrägstreifen Pflicht, nachts dazu rotes Licht.[15][16]

Notruf und VTS Koper

  • Die Seenotleitstelle MRCC Koper erreichen Sie unter +386 5 663 2112 oder per E-Mail an koper.mrcc@gov.si.[9]
  • Der Verkehrsdienst VTS Koper ist rund um die Uhr unter +386 5 663 2106 und +386 5 663 2107 sowie auf UKW-Kanal 69 erreichbar, Ersatzkanal ist 72, Sicherheitsmeldungen laufen auf Kanal 07.[8]
  • Der ADAC nennt für den Seenotruf in Slowenien UKW-Kanal 16, DSC-Kanal 70 und die Nummer +386 5 663 2106, die laut Seeverwaltung zum VTS Koper gehört. Welche Nummer Sie im Notfall zuerst wählen, klären Sie vor der Reise.[8][10]

In Slowenien gehören Schein samt Übersetzung, Versicherungsbestätigung mit der Deckungssumme und die Pflichtausrüstung nach Bootsgröße an Bord. Ob für Gastboote eine Gebühr anfällt, klären Sie vor der Abfahrt.

Für NAMMERT-Kunden stellen wir die Haftpflichtbestätigung auch auf Englisch aus.

Beitrag berechnenBootstrailer prüfenRoute mit dem Trailer

Häufige Fragen

Gilt mein Sportbootführerschein in Slowenien?

Ja, Slowenien lässt im Ausland erworbene Befähigungsnachweise für das Boot zu, für das sie gelten. Ist der Schein weder englisch noch italienisch, gehört eine Übersetzung an Bord.

Ist eine Bootshaftpflicht in Slowenien Pflicht?

Für ausländische Boote im slowenischen Küstenmeer ja, nach dem Gesetz mit mindestens 210.000 Euro je Schadenereignis. Der ADAC spricht für Slowenien nur von einer dringenden Empfehlung.

Brauche ich in Slowenien eine Vignette für das Boot?

Eine Bootsvignette, Navigationsgebühr oder Kurtaxe für Gastboote ist in den ausgewerteten amtlichen Quellen nicht belegt, der ADAC nennt nur die Straßenvignette. Fragen Sie vor dem Auslaufen in Ihrem slowenischen Hafen nach.

Welche Promillegrenze gilt auf dem Wasser in Slowenien?

Eine amtliche Grenze für Bootsführer ist in den ausgewerteten Quellen nicht belegt. Die 0,5 Promille aus den ADAC-Angaben betreffen den Straßenverkehr, eine eigene Grenze für Slowenien auf See klären Sie vor der Reise.

Wen rufe ich in Slowenien bei Seenot?

Die Seenotleitstelle MRCC Koper unter +386 5 663 2112, über Funk nach Angaben des ADAC UKW-Kanal 16.

Quellen

Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Prüfen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes, ob alles noch gilt.

  1. Uradni list RS 39/2018: Verordnung über das Führen von Booten, Art. 37, Fassung vom 08.06.2018, abgerufen 2026-10-11
  2. Uradni list RS 42/2005: Verordnung über das Führen von Booten (Pravilnik o upravljanju s čolni), Art. 4 und 14, Ursprungsfassung vom 25.04.2005, abgerufen 2026-10-11
  3. Gesetz über Pflichtversicherungen im Verkehr (ZOZP-UPB3), Art. 3, 8.a, 33.a, 33.b, bereinigte Fassung 2007, abgerufen 2026-10-11
  4. Uradni list RS 25/2008: Verordnung über Boote, Art. 44, 63 und 64, Fassung vom 14.03.2008, Änderungen 3/2010 und 6/2018 berücksichtigt, abgerufen 2026-10-11
  5. Uradni list RS 6/2018: Änderung der Verordnung über Boote und schwimmende Geräte, Art. 56, Fassung vom 02.02.2018, abgerufen 2026-10-11
  6. Slowenische Seeverwaltung (Uprava RS za pomorstvo): Kennzeichnung der Badegewässer, 22.07.2019, abgerufen 2026-10-11
  7. Uradni list RS 72/2001: Verordnung über sicheren Verkehr in Häfen und Küstenmeer, Art. 46, Fassung vom 14.09.2001, spätere Änderungen nicht geprüft, abgerufen 2026-10-11
  8. Slowenische Seeverwaltung: Dienste des VTS Koper, zuletzt geändert 15.04.2026, abgerufen 2026-10-11
  9. EMSA: Contact details Slovenia, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  10. ADAC Skipper-Portal: Revier Slowenien, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  11. ZPrCP Art. 47 (zakonodaja.com), abgerufen 2026-10-11
  12. ZPrCP Art. 46 (zakonodaja.com), abgerufen 2026-10-11
  13. Europäische Kommission, Your Europe: Road rules and safety (Slovenia), abgerufen 2026-10-11, Seite zuletzt geprüft 18/09/2024
  14. DARS, Splošni pogoji e-vinjeta, Punkte 2.2 und 6.1, abgerufen 2026-10-11
  15. ZPrCP Art. 74 (zakonodaja.com), abgerufen 2026-10-11
  16. ZPrCP Art. 75 (zakonodaja.com), abgerufen 2026-10-11

Weitere Länder

Ein Paar geht mit Picknickkorb und Handtüchern lachend über den Steg zu seinem Motorboot

Korb gepackt?

Picknick an Bord? Wir sind dabei.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.