Zum Inhalt springen

Startseite / Mit dem Boot ins Ausland / Frankreich

Mit dem Boot nach Frankreich: Schein, Ausrüstung und Notruf

Wer mit dem Boot nach Frankreich fährt, ob an die Mittelmeerküste, an den Atlantik oder auf die Kanäle, trifft auf eigene Regeln zu Schein, Ausrüstung und Geschwindigkeit. Eine Haftpflicht schreibt Frankreich für Sportboote nicht vor, Häfen können den Nachweis aber verlangen.

Seenotruf196UKW 16[10]
Promillegrenze0,5 ‰nach ADAC/ÖAMTC[4]
HaftpflichtfreiwilligHäfen verlangen oft[6]
Führerscheinab 4,5 kW Motor[1]
1 Im Küstenstreifen von 300 m am Mittelmeer gelten 2 höchstens 5 Knoten. 3 Nehmen Sie vor der Linie Fahrt raus, örtlich gelten weitere Grenzen.

Führerschein für Motorboote in Frankreich

  • In Frankreich braucht man für Motorboote mit mehr als 4,5 kW (6 PS) einen Führerschein. Reine Segelboote ohne Motor sind scheinfrei.[1]
  • Bürger der EU dürfen auch ein Charterboot unter französischer Flagge mit einem gültigen Schein aus einem Staat der EU führen, soweit dessen Befugnisse reichen. Die amtliche Übersicht nennt dafür eine Übersetzung des Scheins.[1][2]
  • Das UKW Gerät darf nur mit französischem oder gleichwertigem Funkzeugnis benutzt werden.[2]
  • Nach Angaben des ADAC wird der deutsche Sportbootführerschein anerkannt, wenn er für vergleichbare Gewässer im Heimatland gilt. Ob der SBF Binnen auf französischen Kanälen genügt, ist amtlich nicht belegt.[4]
  • Wer seinen Hauptwohnsitz in Frankreich hat, unterliegt auch unter deutscher Flagge den französischen Regeln für Schein und Ausrüstung.[3]

Haftpflicht ist freiwillig, der Hafen fragt

  • Eine Haftpflicht für Sportboote ist in Frankreich grundsätzlich freiwillig, Pflicht ist sie nur für Schiffe unter französischer Flagge ab 300 BRZ.[6]
  • Häfen können für einen Liegeplatz einen Versicherungsnachweis verlangen. Ohne Versicherung haftet der Eigner mit seinem Vermögen.[6]

Vignette auf den Kanälen

  • Auf den von VNF verwalteten Binnenwasserstraßen ist eine Vignette zu zahlen, wenn das Boot länger als 5 m ist oder einen Motor ab 9,9 PS (7,29 kW) hat.[5]
  • Es gibt sie für einen Tag, sieben Tage, 30 Tage oder ein Jahr, online über vignettes-plaisance.vnf.fr. Die aktuellen Preise prüfen Sie dort vor der Reise.[5]

Bordpapiere und Zoll

  • Bei Fahrten von oder nach Staaten außerhalb des Schengenraums müssen das Registrierungsdokument des Boots und die Ausweise aller Personen an Bord dabei sein.[11]
  • Nach Angaben des ADAC gehören an Bord: Führerschein, Internationaler Bootsschein oder Registrierung, Eigentumsnachweis oder Vollmacht, Nachweis der Mehrwertsteuer, Versicherungsnachweis und bei Funkanlage das Funkzeugnis.[4]

Ausrüstung nach Division 240

  • Die Vorschrift Division 240 gilt für Sportboote unter 24 m und unterscheidet vier Zonen: bis 2 sm, bis 6 sm, 6 bis 60 sm und über 60 sm von einem Schutzort. Die Anforderungen bauen aufeinander auf.[3]
  • Bis 2 sm gehören an Bord: Auftriebsmittel für jede Person, Leuchte, Lenzmittel, Schleppvorrichtung, Feuerlöscher nach Herstellerhandbuch, ab 250 kg Leergewicht eine Ankerleine und bei Außenbordern mit Pinne ein Notstoppschalter.[3]
  • Rettungswesten der Stufe 50 genügen bis 2 sm, Stufe 100 bis 6 sm, Stufe 150 gilt in allen Zonen. Kinder bis 30 kg tragen immer mindestens Stufe 100.[3]
  • Ab 2 sm kommen amtliche Seekarten, Kollisionsverhütungsregeln und eine Beschreibung der Betonnung dazu, über 6 sm Leuchtfeuerverzeichnis, Logbuch und außerhalb des Mittelmeers eine Gezeitentafel.[7]
  • Ob Division 240 auch für Gastboote unter deutscher Flagge gilt, deren Eigner nicht in Frankreich wohnt, ist amtlich nur indirekt geregelt; prüfen Sie das vor der Reise.[3]

Tempo, Promille und Küstenstreifen

  • Im Mittelmeer gelten im Küstenstreifen von 300 m höchstens 5 Knoten (Arrêté Nr. 109/2024 der Préfecture maritime). Örtlich gelten weitere Grenzen, etwa 10 Knoten vor Cap Croisette.[8]
  • Die Regeln für den Küstenstreifen an Atlantik und Ärmelkanal legen die dortigen Präfekturen fest; prüfen Sie sie vor der Reise.
  • Seit dem 05.06.2026 ist das Führen eines Motorboots in offensichtlicher Trunkenheit eine eigene Ordnungswidrigkeit, ebenso zu schnelles Fahren nahe Badenden oder Tauchern. Möglich sind Bußgeld, Entzug des Scheins bis zu einem Jahr und Einziehung des Boots.[9]
  • Nach Angaben des ADAC liegt die Promillegrenze bei 0,5, für Fahranfänger bei 0,2. In Häfen gelten meist etwa 3 Knoten, auf Kanälen je nach Gewässer 6 bis 30 km/h.[4]

Notruf über CROSS

  • Auf See ist Kanal 16 (UKW) der vorrangige Notruf, die Rettungsleitstellen CROSS hören ihn rund um die Uhr ab. Von Land aus erreichen Sie die CROSS kostenlos unter 196.[10]

Auch wenn Frankreich keine Haftpflicht vorschreibt: Ihre Versicherungsbestätigung mit der Deckungssumme gehört an Bord, denn Häfen können sie verlangen.

Beitrag berechnen

Häufige Fragen

Ist eine Haftpflicht in Frankreich Pflicht?

Für Sportboote grundsätzlich nicht. Häfen können aber einen Versicherungsnachweis für den Liegeplatz verlangen.

Gilt mein SBF See in Frankreich?

Bürger der EU dürfen mit gültigem Schein aus einem Staat der EU fahren, soweit dessen Befugnisse reichen; die amtliche Übersicht nennt eine Übersetzung.

Brauche ich auf den Kanälen eine Vignette?

Ja, auf Wasserstraßen von VNF bei Booten über 5 m oder mit Motor ab 9,9 PS.

Wie schnell darf ich an der Mittelmeerküste fahren?

Im Streifen von 300 m vor der Küste höchstens 5 Knoten, örtlich gelten weitere Grenzen.

Welche Nummer wähle ich im Notfall?

Auf See Kanal 16, von Land die 196 für die CROSS.

Quellen

Stand: 11.10.2026. Regeln ändern sich. Prüfen Sie vor der Reise bei den Behörden des Landes, ob alles noch gilt.

  1. Ministère chargé de la Mer: Le permis plaisance, aktualisiert 17.04.2026, abgerufen 2026-10-11
  2. DRIEAT Île-de-France: Übersicht ausländische Titel auf französischen Motorbooten (Arrêté vom 06.07.2011), Dokument vom 27.07.2011, abgerufen 2026-10-11
  3. Ministère chargé de la Mer, DGAMPA: L'équipement de sécurité des navires de plaisance, Fassung März 2025, abgerufen 2026-10-11
  4. ADAC Skipper-Portal: Revier Frankreich, ohne Datum, abgerufen 2026-10-11
  5. Voies navigables de France: FAQ private Freizeitschifffahrt, abgerufen 2026-10-11
  6. Service-Public.fr: Assurance d'un bateau de plaisance, geprüft 20.08.2026, abgerufen 2026-10-11
  7. Ministère chargé de la Mer, DGAMPA: Les documents nautiques, Fassung März 2025, abgerufen 2026-10-11
  8. Préfecture maritime de la Méditerranée: Arrêté Nr. 102/2026 (Cap Croisette), Arrêté vom 23.04.2026, abgerufen 2026-10-11
  9. Légifrance: Décret Nr. 2026-434 vom 02.06.2026, in Kraft seit 05.06.2026, abgerufen 2026-10-11
  10. Ministère chargé de la Mer: Comment alerter les secours en mer, abgerufen 2026-10-11
  11. Douane française: Vous naviguez, abgerufen 2026-10-11

Weitere Länder

Ein Paar geht mit Picknickkorb und Handtüchern lachend über den Steg zu seinem Motorboot

Korb gepackt?

Picknick an Bord? Wir sind dabei.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.