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Jollenkreuzer versichern: Haftpflicht, Kasko, Trailer?
Kurze Antwort
Für den Jollenkreuzer braucht es drei Bausteine: die Haftpflicht für Schäden anderer, eine Kasko, die Kentern, Mastbruch und Regatta einschließt, und den Trailer, der in der Kasko mit eigenem Wert stehen muss. Auf der Straße ist zuerst die Kfz-Haftpflicht zuständig.
Ein Jollenkreuzer ist ein Schwertboot mit kleiner Kajüte: schnell wie eine Jolle, aber mit Platz für eine Nacht an Bord. Gesegelt wird er auf Binnenrevieren, oft in den Klassen nach Segelfläche wie dem 15er, 20er oder 30er Jollenkreuzer, und viele Boote sind gepflegte Holzbauten, die über Jahrzehnte von Eigner zu Eigner gehen. Daraus ergeben sich die drei Fragen, die beim Versichern zählen: Was passiert, wenn das Boot kentert oder der Mast bricht, ist die Regatta mitversichert, und wer zahlt, wenn am Trailer etwas passiert, an Land, an der Slipanlage oder auf der Straße.
In der Kasko achten Sie darauf, dass der Unfall eingeschlossen ist, also Kentern, Sinken, Grundberührung und Mastbruch, und dass Regatten nicht ausgeschlossen sind; viele Bedingungen unterscheiden zwischen Vereinsregatten und anderen Wettfahrten. Bei einem älteren Holzboot hilft ein Wertgutachten, die Summe richtig festzulegen. Der Trailer ist ein eigener Posten: In der Kasko braucht er meist eine eigene Summe und eine Diebstahlsicherung. Für Schäden, die der Trailer auf der Straße an anderen anrichtet, ist in aller Regel zuerst die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs zuständig.
In unserer Kasko ab Basis-Plus sind Kentern und das Brechen von Masten als Unfall versichert (Kasko-Bedingungen A-3.1.1), Vereinsregatten eingeschlossen (A-6.3 c), im Premium Regatten jeder Art (A-6.3 a). Der Trailer ist in der Kasko versichert, wenn er beantragt ist und mit Summe im Versicherungsschein steht (A-1.3 b), und zwar bei Unfall, Sturm, Brand, Explosion und Diebstahl (A-6.4); gegen Diebstahl nur mit Sicherung gegen Abkuppeln oder, abgestellt, gegen Ankuppeln oder mit Radkralle (A-6.6). Die Haftpflicht ab Basis-Plus erfasst den Trailer, soweit nicht die Kfz-Haftpflicht eintritt (Haftpflicht-Bedingungen A-1.4).
Zum Merken
Trailer in der Kasko
nur mit eigener Summe im Vertrag
Trailer auf der Straße
zuerst die Kfz-Haftpflicht
Kentern, Regatta und Trailer vor dem Abschluss klären, nicht nach dem Schaden.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist Kentern beim Jollenkreuzer versichert?
In einer Kasko mit Unfall in aller Regel ja. Bei uns sind Kentern und Mastbruch ab Basis-Plus versichert, die Basis-Kasko deckt keinen Unfall.
Wer zahlt, wenn der Trailer auf der Straße einen Schaden anrichtet?
Zuerst die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs. Unsere Haftpflicht ab Basis-Plus springt für den Trailer ein, soweit diese nicht eintritt (A-1.4).
Ist eine Klassenregatta außerhalb des Vereins mitversichert?
Nicht in jedem Vertrag. Bei uns sind ab Basis-Plus Vereinsregatten eingeschlossen, im Premium Regatten jeder Art. Wer Ranglisten segelt, sollte das vorher klären.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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