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Motorsegler versichern: zählt er als Segel- oder Motorboot?
Kurze Antwort
Der Motorsegler ist beides, und so gehört er auch in den Vertrag: mit Segelfläche und Motorleistung. Wie ein Versicherer ihn einordnet, ist unterschiedlich. Entscheidend ist, dass Rigg und Maschine versichert sind und Sie den Führerschein haben, den die Motorleistung verlangt.
Ein Motorsegler ist ein Segelboot mit kräftigem Motor, oft mit Deckshaus und Innensteuerstand. Er segelt, wenn Wind ist, und fährt unter Maschine, wenn keiner ist, und viele Eigner legen den größten Teil ihrer Strecken mit dem Motor zurück. Für die Versicherung ist er deshalb weder reines Segelboot noch reines Motorboot. Versicherer ordnen ihn unterschiedlich ein, manche nach dem Hauptantrieb, andere nach Segelfläche, Motorleistung und Länge zugleich. Wichtig ist, dass beide Angaben richtig im Antrag stehen: Wer eine Gefahr verschweigt oder falsch angibt, kann im Schadenfall den Versicherungsschutz gefährden.
Beim Motorsegler zählen zwei Schadenbilder gleich viel: das Rigg mit Mast, Segeln und stehendem Gut und die Maschine mit Welle und Propeller. Prüfen Sie, wie Ihr Vertrag mit der Maschine umgeht. Innere Betriebsschäden, Verschleiß und Korrosion sind in den meisten Bedingungen ausgeschlossen, versichert ist der Schaden durch ein Ereignis wie Grundberührung oder Kollision. Für den Führerschein zählt in Deutschland die Motorleistung, auch wenn das Boot Segel hat: In aller Regel ist ab mehr als 11,03 kW, also 15 PS, ein Sportbootführerschein nötig, einzelne Reviere haben eigene Regeln.
Bei uns rechnet die Haftpflicht beim Segelboot nach Segelfläche, beim Motorboot nach Motorleistung; beim Motorsegler gehören deshalb beide Werte in den Antrag. In unserer Kasko ab Basis-Plus sind die maschinellen Einrichtungen ebenso Teil des Bootes wie Masten, Segel und stehendes Gut (Kasko-Bedingungen A-1.1). Ausgeschlossen sind Betriebsschäden an maschinellen Einrichtungen und Schäden beim Führen ohne den amtlich vorgeschriebenen Führerschein (A-6.2 e und b); ein Materialfehler ist am betroffenen Teil nicht gedeckt, der Folgeschaden daraus schon (A-6.2 d). Halten Sie die Wartung der Maschine mit Rechnungen fest.
Zum Merken
Rigg
Mast, Segel, stehendes Gut
Maschine
Unfall ja, Betriebsschaden nein
Beim Motorsegler gehören Segelfläche und Motorleistung in den Antrag.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist ein Motorsegler für die Versicherung ein Segelboot oder ein Motorboot?
Das legt jeder Versicherer selbst fest. Wichtig ist, dass Segelfläche und Motorleistung richtig im Antrag stehen, dann rechnet der Vertrag mit den richtigen Werten.
Brauche ich für den Motorsegler einen Sportbootführerschein?
Für den Führerschein zählt die Motorleistung. In Deutschland ist in aller Regel ab mehr als 11,03 kW, also 15 PS, ein Sportbootführerschein nötig, auch mit Segeln. Einzelne Reviere haben eigene Regeln.
Ist ein Motorschaden am Motorsegler versichert?
Ein innerer Betriebsschaden in aller Regel nicht, auch bei uns nicht (A-6.2 e). Versichert ist der Schaden durch ein Ereignis wie eine Grundberührung oder eine Kollision.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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