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Gepflegtes Hausboot aus Holz auf einem Fluss mit Terrasse, Pflanzkübeln, Liegestuhl und Gangway zu einem schwimmenden Holzsteg

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Terrasse, Steg und Anbauten am Hausboot: Gehören sie zum Boot?

Kurze Antwort

Was fest mit dem Hausboot verbunden ist, gehört in aller Regel zum Boot, ein frei schwimmender Steg oft zum Liegeplatz. Entscheidend ist, dass jeder Anbau mit seinem Wert in der Versicherungssumme steht. Was nachträglich dazukommt, sollten Sie melden, bevor etwas passiert.

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Kaum ein Hausboot bleibt so, wie es gekauft wurde. Mit den Jahren kommen eine Holzterrasse auf dem Ponton dazu, eine Gangway zum Ufer, ein Geräteschuppen, Pflanzkübel, eine Markise, Solarmodule auf dem Dach und manchmal ein zweiter Steg für das Beiboot. Im Alltag denkt niemand darüber nach, was davon zum Boot gehört. Im Schadenfall ist das die erste Frage: Reißt ein Sturm die Terrasse los oder brennt der Schuppen, muss klar sein, ob er Teil des versicherten Hausbootes ist, Zubehör des Liegeplatzes oder schlicht nicht genannt.

Als Faustregel gilt: Was fest mit dem Schwimmkörper verbunden ist und mit ihm bewegt wird, gehört in aller Regel zum Boot, ein frei schwimmender oder am Ufer verankerter Steg dagegen häufig zum Liegeplatz und damit dem, der ihn gebaut hat oder vermietet. Entscheidend ist aber nicht die Faustregel, sondern der Vertrag. Stehen Anbauten nicht mit ihrem Wert in der Versicherungssumme, fehlt im Schadenfall Geld, auch wenn sie grundsätzlich mitversichert wären. In der NAMMERT Hausbootversicherung sind Einrichtung und Steg mitversichert; was im Einzelnen dazugehört und bis zu welchem Wert, steht in Polizze und Bedingungen. Je nach Ort kann für ein schwimmendes Haus oder einen größeren Anbau außerdem eine Genehmigung von Wasser- oder Baubehörde nötig sein.

Machen Sie einmal im Jahr eine Liste mit allem, was außen am Hausboot hängt, steht und schwimmt, mit Fotos, Rechnungen und dem heutigen Wert. Melden Sie Anbauten, die nach Vertragsschluss dazugekommen sind, und passen Sie die Versicherungssumme an. Denken Sie auch an die Verkehrssicherung: Wer eine Gangway oder Terrasse betreten lässt, muss für Geländer, rutschfesten Belag und Licht sorgen, sonst wird aus einem Sturz eines Besuchers schnell ein Haftpflichtfall. Klären Sie mit dem Vermieter des Liegeplatzes schriftlich, wem der Steg gehört und wer ihn versichert.

Zum Merken

Fest verbunden

Terrasse, Aufbauten und Solarmodule gehören meist zum Boot

Frei am Ufer

Steg und Anleger gehören oft zum Liegeplatz

Jeder Anbau gehört mit seinem Wert in die Versicherungssumme. Einmal im Jahr die Liste prüfen.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist die Terrasse auf dem Ponton automatisch mitversichert?

Nicht automatisch. Ist sie fest mit dem Hausboot verbunden, gehört sie meist zum Boot, muss aber mit ihrem Wert in der Versicherungssumme stehen. Prüfen Sie Polizze und Bedingungen und melden Sie nachträgliche Anbauten.

Wem gehört der Steg am Liegeplatz?

Das hängt davon ab, wer ihn gebaut hat und was im Liegeplatzvertrag steht. Ein vom Hafen gestellter Steg gehört dem Hafen. Lassen Sie sich schriftlich geben, wem er gehört und wer ihn versichert.

Muss ich Solarmodule auf dem Dach melden?

Ja, wenn sie nach Vertragsschluss dazugekommen sind. Sie erhöhen den Wert des Hausbootes und können bei Sturm oder Brand beschädigt werden. Legen Sie Rechnung und Fotos zur Polizze.

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