R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT hat ihren Sitz in Wiesbaden. Die Finanzaufsicht BaFin führt das Unternehmen als Pensionskasse unter der Registernummer 2285. Hier steht, wohin Ihre Kündigung geht, was im Leistungsfall zu tun ist und wie oft sich Kundinnen und Kunden bei der Aufsicht beschwert haben.
R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT kündigen
Eine Pensionskasse oder ein Pensionsfonds lässt sich in aller Regel nicht kündigen und auszahlen: Das Geld ist für die Rente gebunden. Möglich sind, je nach Vertrag, Beiträge auszusetzen oder den Vertrag beim Arbeitgeberwechsel mitzunehmen. Ansprechpartner ist zuerst Ihr Arbeitgeber.
Die Kündigung geht an die Anschrift, die in Ihrem Versicherungsschein steht. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
Eine bAV können Sie im Regelfall nicht einfach kündigen und auszahlen lassen; das Geld ist für die Rente gebunden. Möglich sind: Beiträge aussetzen, den Vertrag ruhen lassen oder ihn beim Arbeitgeberwechsel mitnehmen.
Sonderkündigung: Beim Jobwechsel gilt eine Frist von einem Jahr für die Mitnahme des Guthabens. Danach bleibt der Vertrag beim alten Versorgungsträger liegen.
Leistung beantragen bei R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT
Melden Sie den Leistungsfall dem Versicherer mit der Versicherungsnummer, im Todesfall unverzüglich.
Im Todesfall braucht der Versicherer in der Regel die Sterbeurkunde und den Versicherungsschein; wer bezugsberechtigt ist, steht im Vertrag.
Bei Berufsunfähigkeit gehören ärztliche Unterlagen und eine Beschreibung der zuletzt ausgeübten Tätigkeit dazu.
Fragen Sie nach, welche Unterlagen noch fehlen, und notieren Sie, wann Sie was geschickt haben.
Die Rufnummer und die Anschrift für Schäden stehen in Ihrem Versicherungsschein. Fehlen sie dort, nehmen Sie die Anschrift des Sitzes oben.
Beschwerden über R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT bei der BaFin
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT nicht vor. Die Statistik führt nur Unternehmen auf, über die in einer der acht erfassten Sparten mindestens eine Beschwerde abschließend bearbeitet wurde.
Was R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT versichern darf
Die BaFin führt für das Unternehmen 2 Sparten nach Anlage 1 zum Versicherungsaufsichtsgesetz, für die eine Erlaubnis besteht:
19 Leben
21 Fondsgebundene Lebensversicherung
Streit mit R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT: Schlichtung und Beschwerde
Zuständig ist die Schlichtungsstelle Ombudsmann für Versicherungen. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Geht es um einen Nachteil bis 10.000 Euro, ist die Entscheidung für den Versicherer bindend; für Sie ist sie es nie, der Weg zum Gericht bleibt offen. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt (§ 204 BGB).
Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.
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Als Makler holen wir Angebote mehrerer Versicherer ein und sagen Ihnen, was der Wechsel bringt und was er kostet. Für Sie kostenlos.
Wohin schicke ich die Kündigung an R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT?
An die Anschrift in Ihrem Versicherungsschein. Steht dort keine eigene, an den Sitz: R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Ein Brief oder eine E-Mail mit Versicherungsnummer genügt bei Verträgen ab Oktober 2016.
Wie viele Beschwerden gab es über R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT?
In den Beschwerdestatistiken der BaFin für 2023 bis 2025 kommt R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT nicht vor.
Wer beaufsichtigt R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Sie führt das Unternehmen als Pensionskasse unter der Registernummer 2285.
Wer vermittelt bei Streit mit R+V PENSIONSKASSE AKTIENGESELLSCHAFT?
Zuständig ist die Schlichtungsstelle Ombudsmann für Versicherungen. Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos. Geht es um einen Nachteil bis 10.000 Euro, ist die Entscheidung für den Versicherer bindend; für Sie ist sie es nie, der Weg zum Gericht bleibt offen. Während des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt (§ 204 BGB). Unabhängig davon können Sie sich bei der BaFin beschweren. Das Verbrauchertelefon der BaFin ist werktags von 8 bis 18 Uhr unter 0800 2 100 500 erreichbar.