Alles zur Versicherung: Zahnzusatz
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
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Kurz gesagt
Eine Zahnzusatz für Kinder lohnt sich meist, wenn Sie sie mit drei bis sechs Jahren abschließen, bevor ein Kieferorthopäde eine Fehlstellung feststellt. Gute Kindertarife kosten etwa 4 bis 20 Euro im Monat. Zahnspangen bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2) zahlen Eltern ganz selbst, oft 2.500 bis 7.000 Euro.
Kosten für Zahnspangen und Beiträge für Kindertarife aus veröffentlichten Ratgebern und Tests.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Kindertarif mit Kieferorthopädie, Monatsbeitrag | etwa 4 bis 20 Euro |
| Zahnspange bei KIG 1 und 2, ganz privat | etwa 2.500 bis 7.000 Euro |
| Feste Zahnspange bei KIG 3, private Zusatzkosten | etwa 500 bis 2.000 Euro |
| Zahnfarbene Brackets statt Metall | etwa 500 bis 1.000 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Die Kosten hängen stark von Praxis, Dauer und Art der Zahnspange ab.
Maßgeblich ist der Behandlungsplan des Kieferorthopäden; den passenden Kindertarif suchen wir Ihnen heraus.
Rechenbeispiel
Ein Kind wird mit vier Jahren versichert. Mit zehn stellt der Kieferorthopäde eine leichte Fehlstellung fest (KIG 2), die Kasse zahlt also nichts. Der Tarif erstattet 80 Prozent, höchstens 3.000 Euro.
| Beitrag 10 Euro im Monat, neun Jahre bis Behandlungsende | 1.080 Euro |
| Behandlungskosten laut Plan | 4.300 Euro |
| 80 Prozent davon, begrenzt auf den Höchstbetrag | 3.000 Euro |
| Ihr Anteil an der Rechnung | 1.300 Euro |
Ohne Versicherung zahlen Sie 4.300 Euro, mit Versicherung 1.300 Euro plus 1.080 Euro Beitrag, also rund 1.900 Euro weniger. Braucht das Kind keine Zahnspange, sind die Beiträge der Preis für die Sicherheit.
Ob die gesetzliche Kasse eine Zahnspange übernimmt, entscheidet die Einstufung in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen, kurz KIG. Sie reichen von 1 (leicht) bis 5 (sehr ausgeprägt).
Erst ab KIG 3 zahlt die Kasse. Auch dann legen Sie zunächst 20 Prozent der Kassenleistung aus und bekommen sie zurück, wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen ist. Alles, was über die einfache Kassenversorgung hinausgeht, zahlen Sie in jedem Fall selbst.
| Einstufung | Was die Kasse zahlt | Was bei Eltern bleibt |
|---|---|---|
| KIG 1 und 2, leichte Fehlstellung | nichts | die ganze Behandlung, etwa 2.500 bis 7.000 Euro |
| KIG 3 | 80 Prozent, nach Abschluss 100 Prozent der Kassenleistung | private Extras, oft etwa 500 bis 2.000 Euro |
| KIG 4 und 5 | 80 Prozent, nach Abschluss 100 Prozent der Kassenleistung | private Extras, je nach Umfang bis etwa 3.000 Euro |
| Zahnfarbene Brackets, besondere Bögen | nichts | etwa 500 bis 1.000 Euro |
Eine Versicherung zahlt nur für Behandlungen, die beim Abschluss noch nicht angeraten oder festgestellt waren. Hat der Zahnarzt Ihrem Kind schon eine Überweisung zum Kieferorthopäden gegeben, ist es für diese Zahnspange zu spät.
Fast jedes zweite Kind braucht im Lauf der Jahre eine Zahnspange. Mit drei bis sechs Jahren ist meist noch nichts bekannt, die Gesundheitsfragen lassen sich ehrlich mit Nein beantworten, und die Wartezeit von höchstens acht Monaten ist lange vorbei, wenn die Behandlung ansteht.
Für leichte Fehlstellungen (KIG 1 und 2) sollte der Tarif mindestens 3.000 Euro für die Kieferorthopädie vorsehen, denn hier zahlt die Kasse keinen Cent. Für Extras bei KIG 3 bis 5 sind 1.000 Euro das Minimum, 1.500 Euro sind besser.
Achten Sie darauf, ob der Höchstbetrag für die ganze Behandlung oder je Jahr gilt, und ob Prophylaxe und Füllungen mit drin sind. Tarife unter 3 Euro im Monat lassen die Kieferorthopädie oft ganz weg.
Oft nicht mehr. In diesem Alter ist eine Fehlstellung häufig schon sichtbar oder beim Zahnarzt notiert. Viele Tarife fragen genau danach und schließen die Kieferorthopädie dann aus.
Ist wirklich noch nichts angesprochen worden, kann sich ein Abschluss trotzdem lohnen. Lesen Sie dann die Gesundheitsfragen genau und beantworten Sie sie vollständig, sonst darf der Versicherer später die Leistung verweigern.
Wenn Sie 3.000 bis 5.000 Euro ohne Mühe aus Rücklagen zahlen könnten, ist die Versicherung eine Frage der Bequemlichkeit. Über acht bis zehn Jahre zahlen Sie bei 10 Euro im Monat rund 1.000 bis 1.200 Euro Beitrag, auch wenn Ihr Kind am Ende keine Zahnspange braucht.
Ebenso wenig lohnt sie sich, wenn eine Behandlung schon geplant ist. Dann zahlt kein Tarif, und Sie zahlen nur Beiträge.
Fragen und Antworten
Sinnvoll sind drei bis sechs Jahre. Dann ist meist noch keine Fehlstellung bekannt, und die Wartezeit ist abgelaufen, lange bevor eine Zahnspange ansteht.
Nein. Was beim Abschluss schon angeraten oder festgestellt war, ist vom Schutz ausgenommen, bei jedem Tarif.
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Der Kieferorthopäde stuft die Fehlstellung von 1 bis 5 ein. Ab Stufe 3 zahlt die gesetzliche Kasse.
Ja, die Kasse erstattet ihn, wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen ist. Manche Zusatztarife zahlen ihn schon vorher, dann müssen Sie nichts auslegen.
In der Regel nicht. Nach dem 18. Geburtstag zahlt die Kasse nur bei schweren Kieferfehlstellungen, die zusammen mit einer Operation behandelt werden.
Ja, zu den Fristen im Vertrag. Bedenken Sie aber, dass dann auch Füllungen, Prophylaxe und späterer Zahnersatz nicht mehr versichert sind.
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Zahlt die Zahnzusatz, wenn die Behandlung schon begonnen hat?
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