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Wie kündige ich meine Zahnzusatzversicherung?

Kurz gesagt

Sie kündigen per Brief oder E-Mail mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit, oft nach zwei Jahren. Nach einer Beitragserhöhung haben Sie zwei Monate Zeit für eine Sonderkündigung. Die Kündigung kostet nichts, ein neuer Vertrag beginnt aber wieder mit Wartezeit von bis zu 8 Monaten und Zahnstaffel.

Wie kündige ich meine Zahnzusatzversicherung?

Was es kostet

Fristen und Kosten rund um die Kündigung, nach Gesetz und veröffentlichten Tarifbeispielen.

BeispielRichtwert
Gebühr für die Kündigung0 Euro
Ordentliche Kündigungsfrist3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres
Frist für die Sonderkündigung2 Monate nach Zugang der Mitteilung
Wartezeit im neuen Vertrag0 bis 8 Monate
Höchsterstattung im ersten Jahr eines neuen Vertragsoft etwa 1.000 bis 1.500 Euro

Stand Oktober 2026.

Fristen nach Versicherungsvertragsgesetz, Zahnstaffeln aus veröffentlichten Tarifbeispielen.

Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags; wir prüfen sie gern vor einer Kündigung.

Rechenbeispiel

Wechsel wegen 7 Euro weniger im Monat

Ihr Beitrag steigt auf 32 Euro im Monat, ein neuer Tarif kostet 25 Euro. Im ersten Jahr nach dem Wechsel braucht ein Zahn eine Keramikkrone, der Tarif würde 1.800 Euro erstatten.

Ersparnis im ersten Jahr (12 × 7 Euro)84 Euro
Erstattung im alten Vertrag1.800 Euro
Erstattung im neuen Vertrag mit Zahnstaffel 1.000 Euro1.000 Euro
Mehr aus eigener Tasche800 Euro

Unterm Strich zahlen Sie im ersten Jahr rund 716 Euro drauf. Ein Wechsel lohnt sich, wenn in den nächsten Jahren keine größere Behandlung ansteht.

Wie kündige ich meine Zahnzusatzversicherung richtig?

Schreiben Sie dem Versicherer einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem vollen Namen, Ihrer Anschrift, der Vertragsnummer und dem Satz, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem genauen Enddatum.

Haben Sie den Vertrag online abgeschlossen, finden Sie auf der Website des Versicherers meist eine Schaltfläche zum Kündigen. Heben Sie die Eingangsbestätigung auf.

Welche Fristen gelten

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 205 VVG) können Sie mit drei Monaten Frist zum Ende jedes Versicherungsjahres kündigen, sofern keine Mindestlaufzeit vereinbart ist. Viele Verträge sehen zwei Jahre Mindestlaufzeit vor.

Achten Sie darauf, ob Ihr Vertrag in Kalenderjahren rechnet. Dann muss die Kündigung spätestens am 30. September beim Versicherer sein, damit der Vertrag am 31. Dezember endet.

AnlassFristWirkung
Ordentliche Kündigungdrei Monate vor Ende des Versicherungsjahreszum Ende des Versicherungsjahres, frühestens nach der Mindestlaufzeit
Beitragserhöhungzwei Monate nach Zugang der Mitteilungzum Tag, an dem die Erhöhung gelten soll
Leistungskürzung durch den Versichererzwei Monate nach Zugang der Mitteilungzum Tag, an dem die Kürzung gelten soll
Nach einer Erstattungkein Sonderrechtnur ordentlich zum Jahresende
Widerruf nach Abschluss14 Tageder Vertrag gilt als nicht geschlossen

Was mit laufenden Behandlungen passiert

Der Schutz endet mit dem Vertrag, auch für Behandlungen, die schon begonnen haben. Wird eine Krone im Dezember vorbereitet und im Januar eingesetzt, zahlt der alte Vertrag für den Januar nicht mehr.

Ein neuer Versicherer zahlt für diese Behandlung ebenfalls nicht, weil sie beim Abschluss schon angeraten war. Kündigen Sie deshalb erst, wenn alle geplanten Arbeiten abgerechnet sind.

Was ein Wechsel wirklich kostet

Die Kündigung selbst ist kostenlos. Teuer kann der Neustart werden: Im neuen Vertrag gilt wieder eine Wartezeit von bis zu acht Monaten und eine Zahnstaffel, die im ersten Jahr oft nur 1.000 bis 1.500 Euro erstattet. Manche Tarife rechnen die Zeit im alten Vertrag an und verkürzen die Staffel, fragen Sie danach.

Bei Tarifen mit gleichbleibendem Beitrag hat der Versicherer Rückstellungen für Ihr Alter gebildet. Sie verfallen bei der Kündigung, und der neue Vertrag rechnet mit Ihrem heutigen Alter und Ihren heutigen Zähnen.

Wann Sie besser nicht kündigen

Wenn Ihr Zahnarzt schon Zahnersatz angesprochen hat, behalten Sie den Vertrag. Jede neue Versicherung schließt diese Behandlung aus.

Auch nach einer Beitragserhöhung lohnt erst ein Blick auf die Leistung. Ein etwas teurerer Tarif mit voller Erstattung ist oft günstiger als ein Neustart mit Zahnstaffel und Gesundheitsfragen.

Schritt für Schritt

  1. Vertragsnummer, Beginn und Mindestlaufzeit im Versicherungsschein nachsehen.
  2. Klären, ob das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
  3. Geplante Behandlungen abschließen und abrechnen lassen.
  4. Bei einem Wechsel den neuen Vertrag zuerst abschließen, damit keine Lücke entsteht.
  5. Kündigung mit Datum und Vertragsnummer schicken und Bestätigung verlangen.
  6. Nach Vertragsende prüfen, ob keine Beiträge mehr abgebucht werden.

Checkliste

  • Frist von drei Monaten oder zwei Monaten nach Erhöhung eingehalten
  • Mindestlaufzeit abgelaufen
  • Keine Behandlung angeraten oder begonnen
  • Neuer Vertrag beginnt spätestens am Tag nach dem Ende des alten
  • Schriftliche Bestätigung mit Enddatum liegt vor

Häufige Fehler

  • Mitten in einer Behandlung kündigen und auf den Kosten sitzen bleiben
  • Erst kündigen und dann merken, dass kein neuer Versicherer die angeratene Behandlung übernimmt
  • Die Zweimonatsfrist nach einer Beitragserhöhung verstreichen lassen
  • Wartezeit und Zahnstaffel im neuen Vertrag nicht einrechnen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich meine Zahnzusatzversicherung monatlich kündigen?

In der Regel nicht. Sie kündigen zum Ende des Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist, Ausnahmen gelten bei Beitragserhöhung oder Leistungskürzung.

Darf ich nach einer Erstattung sofort kündigen?

Ein Sonderkündigungsrecht nach einer Leistung gibt es nicht. Sie können aber ordentlich zum nächsten Jahresende kündigen.

Kann ich nur für ein Familienmitglied kündigen?

Ja, die Kündigung lässt sich auf einzelne versicherte Personen beschränken. Die übrigen bleiben versichert.

Bekomme ich Beiträge zurück?

Nein. Bezahlte Beiträge und angesparte Rückstellungen verfallen. Nur bei einem Widerruf in den ersten 14 Tagen wird der Vertrag rückabgewickelt.

Reicht eine E-Mail?

Ja, eine E-Mail genügt in aller Regel. Bitten Sie um eine Bestätigung, damit Sie den Zugang nachweisen können.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr. Die Kündigung wirkt dann zum nächsten möglichen Termin, wenn Sie das so formuliert haben.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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