Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Gestohlen gemeldet Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht
Kurz gesagt
Ein Listenhund braucht eine Hundehaftpflicht, die seine Rasse ausdrücklich annimmt. Viele Tarife lehnen Listenhunde ab, die übrigen verlangen Zuschläge: Üblich sind etwa 100 bis 300 Euro im Jahr statt 40 bis 80 Euro für andere Hunde. In den meisten Bundesländern ist die Versicherung für diese Hunde Pflicht, dazu kommen oft Sachkunde, Führungszeugnis oder Wesenstest.
Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsangaben für die Hundehaftpflicht von Listenhunden.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Hund ohne Listenstatus, zum Vergleich | etwa 40 bis 80 Euro im Jahr |
| Listenhund, übliche Spanne je nach Bundesland | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr |
| Listenhund, genannter Durchschnitt | etwa 15 Euro im Monat, rund 180 Euro im Jahr |
| Listenhund mit bestandenem Wesenstest | oft in der unteren Hälfte der Spanne, etwa 100 bis 180 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026. Der Wert für Listenhunde mit bestandenem Wesenstest ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Rasse, Bundesland, Deckung und Selbstbeteiligung ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So setzt sich eine sinnvolle Absicherung zusammen, wenn der Tarif die Rasse ausdrücklich annimmt.
| Rasse im Antrag | genau angegeben, nicht als Mischling verschleiert |
| Deckungssumme | 10 Millionen Euro |
| Selbstbeteiligung | keine oder 150 Euro |
| Mietsachschäden und Fremdhüter | eingeschlossen |
| Beitrag | etwa 100 bis 180 Euro im Jahr |
Rund 8 bis 15 Euro im Monat. Ohne bestandenen Wesenstest eher bis 300 Euro im Jahr.
Listenhund ist kein Begriff aus einem Bundesgesetz. Jedes Bundesland entscheidet selbst, welche Rassen es als gefährlich vermutet. Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen führen keine Rasseliste, dort zählt allein das Verhalten des einzelnen Hundes.
Mehrere Länder, etwa Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, unterscheiden zwei Gruppen: Bei der ersten gilt die Gefährlichkeit als nicht widerlegbar, bei der zweiten können Sie sie mit einem bestandenen Wesenstest widerlegen. Für Mischlinge gelten die Listen oft genauso.
Bundesweit gilt zusätzlich ein Einfuhrverbot für vier Rassen und ihre Kreuzungen. Wer einen solchen Hund aus dem Ausland mitbringen will, bekommt ihn nicht über die Grenze.
Versicherer kalkulieren nach Rasse, und Listenrassen gelten pauschal als höheres Risiko, auch wenn Ihr Hund nie aufgefallen ist. Die Folge: Ein Teil der Tarife schließt Listenhunde aus, andere verlangen deutliche Zuschläge.
Ehrlich gesagt ist der Preis hier zweitrangig. Wichtiger ist, dass der Tarif Ihren Hund ausdrücklich mit Rasse annimmt. Ein Vertrag, bei dem die Rasse falsch oder gar nicht angegeben wurde, kann im Schadenfall wertlos sein.
| Situation | Was Sie erwarten müssen |
|---|---|
| Hund ohne Listenstatus | 40 bis 80 Euro im Jahr, freie Tarifwahl |
| Listenhund, Tarif nimmt ihn an | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr |
| Listenhund mit bestandenem Wesenstest | manchmal günstiger eingestuft, nicht bei allen Tarifen |
| Hund nach Beißvorfall als gefährlich eingestuft | Annahme nur mit Prüfung, teils Ablehnung |
| Umzug in ein Land ohne Rasseliste | Beitrag bleibt oft, weil der Versicherer nach Rasse rechnet |
Je nach Land kommen Auflagen dazu: Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis, Leinen- oder Maulkorbpflicht, eine Erlaubnis der Behörde und eine höhere Hundesteuer. In Bayern etwa wird eine Erlaubnis für die erste Gruppe nur selten erteilt.
Die genauen Pflichten stehen im Hundegesetz oder in der Verordnung Ihres Landes. Fragen Sie vor dem Kauf beim Ordnungsamt nach, denn manche Auflagen gelten vom ersten Tag an.
Verstöße gegen behördliche Auflagen sind zuerst eine Sache des Bußgelds. Ob der Versicherer bei einem Schaden trotzdem voll zahlt, hängt vom Tarif ab. Achten Sie darauf, dass ein Verstoß gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht nicht zum Verlust des Schutzes gegenüber dem Geschädigten führt.
Die Deckungssumme sollte nicht am Landesminimum hängen. Ein einziger schwerer Personenschaden mit Verdienstausfall und Pflege kann mehrere Millionen Euro kosten.
Ist Ihr Hund keine gelistete Rasse und kein gelisteter Mischling, brauchen Sie keinen Listenhundtarif, auch wenn er groß oder kräftig ist. Dann zahlen Sie den normalen Beitrag.
Auch bei einem Mischling mit unklarer Herkunft lohnt die Prüfung: Entscheidend ist, was im Heimtierausweis und bei der Behörde steht, nicht das Aussehen.
Fragen und Antworten
Nein. Ein Teil der Tarife schließt Listenrassen aus. Prüfen Sie vor dem Antrag, ob Ihre Rasse ausdrücklich genannt ist.
Manchmal. Einige Tarife stufen den Hund nach bestandenem Test günstiger ein, andere rechnen weiter nach Rasse. Legen Sie das Zeugnis in jedem Fall vor.
In vielen Ländern ja, die Listen erfassen oft auch Kreuzungen. Maßgeblich ist die Regel Ihres Landes.
Nicht automatisch. Viele Versicherer kalkulieren nach Rasse, nicht nach Landesrecht. Ein Vergleich nach dem Umzug lohnt sich trotzdem.
Der Versicherer kann wegen falscher Angaben vom Vertrag zurücktreten oder die Leistung kürzen. Im Ernstfall haften Sie dann mit Ihrem Vermögen.
Für Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und ihre Mischlinge gilt bundesweit ein Einfuhrverbot.
Für die Behörde ja, für Ihren Schutz selten. Schwere Personenschäden übersteigen solche Summen schnell.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?
Eine Hundehaftpflicht kostet meist zwischen 35 und 150 Euro im Jahr. Ein solider Tarif ohne Selbstbeteiligung mit 10 M …
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Für jeden Hund Pflicht ist die Hundehaftpflicht in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-H …
Was zahlt die Hundehaftpflicht?
Die Hundehaftpflicht zahlt Personenschäden, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögensschäden, die Ihr Hund andere …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen