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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht

Wie kündige ich meine Hundehaftpflicht?

Kurz gesagt

Kündigen Sie in Textform, also per Brief, E-Mail oder Kündigungsschaltfläche, meist spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist. Stirbt der Hund oder geben Sie ihn ab, zahlen Sie nur bis zu dem Tag, an dem der Versicherer davon erfährt. In Pflichtländern darf keine Lücke entstehen.

Wie kündige ich meine Hundehaftpflicht?

Was es kostet

Kündigen kostet nichts. Ob sich ein Wechsel lohnt, zeigen diese Richtwerte aus veröffentlichten Tarifvergleichen.

BeispielRichtwert
Basistarifetwa 19 bis 35 Euro im Jahr
Standardtarif mit 50 Millionen Euro Deckungetwa 46 bis 70 Euro im Jahr
Premiumtarifbis etwa 195 Euro im Jahr
Listenhundetwa 100 bis 233 Euro im Jahr
Mit 150 Euro Selbstbeteiligungetwa 20 bis 30 Prozent günstiger

Richtwerte, Stand September 2026. Bereits bezahlte Beiträge für die Zeit nach dem Vertragsende erstattet der Versicherer anteilig. Dass viele Versicherer den Vertrag für einen neuen Hund weiterführen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Beitragserhöhung bei einem Labrador

So nutzen Sie die Sonderkündigung, ohne einen Tag ohne Schutz zu sein.

Bisheriger Beitrag68 Euro im Jahr
Erhöhung zum 1. Juli, Schreiben erhalten am 20. Maineu 82 Euro
Kündigung möglich bis20. Juni, wirksam zum 1. Juli
Neuer Standardtarif ab 1. Julietwa 50 bis 60 Euro

Sie sparen etwa 22 bis 32 Euro im Jahr und haben ab dem 1. Juli nahtlos Schutz.

Die vier Wege aus dem Vertrag

Welche Frist gilt, hängt vom Anlass ab. Die ordentliche Kündigung ist jedes Jahr möglich, die übrigen Wege öffnen sich nur bei einem bestimmten Ereignis und nur für kurze Zeit.

AnlassFristGrundlage
Ende des Versicherungsjahresmeist drei Monate vorher, je nach Vertrag ein bis drei Monate§ 11 VVG und Ihr Vertrag
Beitragserhöhung ohne mehr Leistungein Monat nach Zugang der Mitteilung§ 40 VVG
Schadenfallein Monat nach Zahlung oder Ablehnung§ 111 VVG
Tod oder Abgabe des Hundeskeine Frist, sofort melden§ 80 VVG
Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeitdrei Monate zum Ende des dritten Jahres§ 11 VVG

Die ordentliche Kündigung

Hundehaftpflichtverträge verlängern sich meist automatisch um ein Jahr. Maßgeblich ist das Ende des Versicherungsjahres, das im Versicherungsschein steht, nicht das Kalenderjahr. Beginnt Ihr Vertrag am 1. Mai, muss die Kündigung bei einer Frist von drei Monaten spätestens am 31. Januar ankommen.

Nennen Sie Versicherungsnummer, Name, Anschrift und den gewünschten Termin, und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Eine Begründung brauchen Sie nicht.

Den Weg der Kündigung darf der Versicherer nicht erschweren. Mehr als Textform darf er in seinen Bedingungen nicht verlangen, und wer den Vertrag online abschließen konnte, muss seit Juli 2022 auch online über eine Kündigungsschaltfläche kündigen können.

Sonderkündigung nach Beitragserhöhung oder Schaden

Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne mehr zu leisten, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens kündigen, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Der Versicherer muss Sie im Schreiben auf dieses Recht hinweisen.

Nach einem Schaden dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, nachdem der Versicherer gezahlt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Das Recht gilt aber für beide Seiten: Auch der Versicherer kann Ihnen nach einem Schaden kündigen. Ein Hund mit Beißvorfall findet danach schwerer einen neuen Vertrag, deshalb sollten Sie nach einem Schaden nicht aus Ärger kündigen, bevor ein neues Angebot vorliegt.

Wenn der Hund stirbt oder ein neues Zuhause bekommt

Ohne Hund gibt es nichts mehr zu versichern. Der Versicherer bekommt den Beitrag dann nur bis zu dem Tag, an dem er davon erfährt. Melden Sie den Tod oder die Abgabe deshalb sofort, am besten mit Datum und bei einer Abgabe mit dem Namen des neuen Halters.

Kommt bald ein neuer Hund, lohnt eine Nachfrage: Viele Versicherer führen den Vertrag für das neue Tier weiter, dann entfällt der neue Antrag.

Ohne Lücke wechseln

In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen muss jeder Hund haftpflichtversichert sein, in anderen Ländern gilt das für gefährliche oder große Hunde. Schon ein Tag ohne Vertrag ist dort eine Ordnungswidrigkeit.

Die sichere Reihenfolge: erst das neue Angebot annehmen, Beginn auf den Tag legen, an dem der alte Vertrag endet, dann kündigen. So gibt es weder eine Lücke noch eine doppelte Zahlung.

Schritt für Schritt

  1. Im Versicherungsschein Ende des Versicherungsjahres und Kündigungsfrist nachsehen.
  2. Bei einem Wechsel zuerst das neue Angebot abschließen, Beginn am Ende des alten Vertrags.
  3. Kündigung mit Versicherungsnummer, Termin und Bitte um Bestätigung in Textform schicken.
  4. Zugang belegen: Einschreiben, Faxbericht oder Bestätigung der Kündigungsschaltfläche aufheben.
  5. Nach Tod oder Abgabe des Hundes den Versicherer sofort mit Datum informieren.

Checkliste

  • Frist und Ablaufdatum aus dem Versicherungsschein
  • Neuer Vertrag beginnt am Tag nach dem alten
  • Versicherungsnummer in der Kündigung
  • Zugangsnachweis gesichert
  • Kündigungsbestätigung erhalten
  • Bei Pflichtland: Nachweis des neuen Vertrags griffbereit

Häufige Fehler

  • Zum Jahresende kündigen, obwohl das Versicherungsjahr zu einem anderen Datum endet
  • Erst kündigen, dann suchen und in einem Pflichtland ohne Schutz dastehen
  • Nach einem Beißvorfall kündigen, ohne ein neues Angebot zu haben
  • Den Tod des Hundes erst Monate später melden und so weiter zahlen
  • Die Monatsfrist bei einer Beitragserhöhung verstreichen lassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Kann ich die Hundehaftpflicht per E-Mail kündigen?

Ja. Textform reicht, eine E-Mail genügt. Bitten Sie um Bestätigung und heben Sie Ihre gesendete Nachricht auf.

Muss ich einen Grund für die Kündigung nennen?

Bei der ordentlichen Kündigung nicht. Bei einer Sonderkündigung nennen Sie den Anlass, etwa die Beitragserhöhung vom Datum X.

Bekomme ich Geld zurück, wenn mein Hund stirbt?

Ja, den Beitrag für die Zeit nach dem Tag, an dem der Versicherer davon erfahren hat. Deshalb lohnt eine schnelle Meldung.

Was gilt bei einem Vertrag über drei Jahre?

Sie können frühestens zum Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist kündigen, danach jährlich. Den Laufzeitrabatt geben Sie damit auf.

Kann der Versicherer mir kündigen?

Ja, zum Ende des Versicherungsjahres und nach einem Schaden. Dann bleibt Ihnen etwas Zeit, einen neuen Vertrag zu finden, in Pflichtländern sollten Sie sofort handeln.

Ist mein Hund über die Privathaftpflicht versichert, wenn ich kündige?

Nein. Hunde sind in der Privathaftpflicht nicht eingeschlossen, sie brauchen immer eine eigene Tierhalterhaftpflicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

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