Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
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Kurz gesagt
Kündigen Sie in Textform, also per Brief, E-Mail oder Kündigungsschaltfläche, meist spätestens drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schadenfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist. Stirbt der Hund oder geben Sie ihn ab, zahlen Sie nur bis zu dem Tag, an dem der Versicherer davon erfährt. In Pflichtländern darf keine Lücke entstehen.
Kündigen kostet nichts. Ob sich ein Wechsel lohnt, zeigen diese Richtwerte aus veröffentlichten Tarifvergleichen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Basistarif | etwa 19 bis 35 Euro im Jahr |
| Standardtarif mit 50 Millionen Euro Deckung | etwa 46 bis 70 Euro im Jahr |
| Premiumtarif | bis etwa 195 Euro im Jahr |
| Listenhund | etwa 100 bis 233 Euro im Jahr |
| Mit 150 Euro Selbstbeteiligung | etwa 20 bis 30 Prozent günstiger |
Richtwerte, Stand September 2026. Bereits bezahlte Beiträge für die Zeit nach dem Vertragsende erstattet der Versicherer anteilig. Dass viele Versicherer den Vertrag für einen neuen Hund weiterführen, ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So nutzen Sie die Sonderkündigung, ohne einen Tag ohne Schutz zu sein.
| Bisheriger Beitrag | 68 Euro im Jahr |
| Erhöhung zum 1. Juli, Schreiben erhalten am 20. Mai | neu 82 Euro |
| Kündigung möglich bis | 20. Juni, wirksam zum 1. Juli |
| Neuer Standardtarif ab 1. Juli | etwa 50 bis 60 Euro |
Sie sparen etwa 22 bis 32 Euro im Jahr und haben ab dem 1. Juli nahtlos Schutz.
Welche Frist gilt, hängt vom Anlass ab. Die ordentliche Kündigung ist jedes Jahr möglich, die übrigen Wege öffnen sich nur bei einem bestimmten Ereignis und nur für kurze Zeit.
| Anlass | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Ende des Versicherungsjahres | meist drei Monate vorher, je nach Vertrag ein bis drei Monate | § 11 VVG und Ihr Vertrag |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | ein Monat nach Zugang der Mitteilung | § 40 VVG |
| Schadenfall | ein Monat nach Zahlung oder Ablehnung | § 111 VVG |
| Tod oder Abgabe des Hundes | keine Frist, sofort melden | § 80 VVG |
| Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit | drei Monate zum Ende des dritten Jahres | § 11 VVG |
Hundehaftpflichtverträge verlängern sich meist automatisch um ein Jahr. Maßgeblich ist das Ende des Versicherungsjahres, das im Versicherungsschein steht, nicht das Kalenderjahr. Beginnt Ihr Vertrag am 1. Mai, muss die Kündigung bei einer Frist von drei Monaten spätestens am 31. Januar ankommen.
Nennen Sie Versicherungsnummer, Name, Anschrift und den gewünschten Termin, und bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung. Eine Begründung brauchen Sie nicht.
Den Weg der Kündigung darf der Versicherer nicht erschweren. Mehr als Textform darf er in seinen Bedingungen nicht verlangen, und wer den Vertrag online abschließen konnte, muss seit Juli 2022 auch online über eine Kündigungsschaltfläche kündigen können.
Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne mehr zu leisten, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens kündigen, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Der Versicherer muss Sie im Schreiben auf dieses Recht hinweisen.
Nach einem Schaden dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, nachdem der Versicherer gezahlt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Das Recht gilt aber für beide Seiten: Auch der Versicherer kann Ihnen nach einem Schaden kündigen. Ein Hund mit Beißvorfall findet danach schwerer einen neuen Vertrag, deshalb sollten Sie nach einem Schaden nicht aus Ärger kündigen, bevor ein neues Angebot vorliegt.
Ohne Hund gibt es nichts mehr zu versichern. Der Versicherer bekommt den Beitrag dann nur bis zu dem Tag, an dem er davon erfährt. Melden Sie den Tod oder die Abgabe deshalb sofort, am besten mit Datum und bei einer Abgabe mit dem Namen des neuen Halters.
Kommt bald ein neuer Hund, lohnt eine Nachfrage: Viele Versicherer führen den Vertrag für das neue Tier weiter, dann entfällt der neue Antrag.
In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen muss jeder Hund haftpflichtversichert sein, in anderen Ländern gilt das für gefährliche oder große Hunde. Schon ein Tag ohne Vertrag ist dort eine Ordnungswidrigkeit.
Die sichere Reihenfolge: erst das neue Angebot annehmen, Beginn auf den Tag legen, an dem der alte Vertrag endet, dann kündigen. So gibt es weder eine Lücke noch eine doppelte Zahlung.
Fragen und Antworten
Ja. Textform reicht, eine E-Mail genügt. Bitten Sie um Bestätigung und heben Sie Ihre gesendete Nachricht auf.
Bei der ordentlichen Kündigung nicht. Bei einer Sonderkündigung nennen Sie den Anlass, etwa die Beitragserhöhung vom Datum X.
Ja, den Beitrag für die Zeit nach dem Tag, an dem der Versicherer davon erfahren hat. Deshalb lohnt eine schnelle Meldung.
Sie können frühestens zum Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist kündigen, danach jährlich. Den Laufzeitrabatt geben Sie damit auf.
Ja, zum Ende des Versicherungsjahres und nach einem Schaden. Dann bleibt Ihnen etwas Zeit, einen neuen Vertrag zu finden, in Pflichtländern sollten Sie sofort handeln.
Nein. Hunde sind in der Privathaftpflicht nicht eingeschlossen, sie brauchen immer eine eigene Tierhalterhaftpflicht.
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