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Kurz gesagt
Am besten mit einem Oldtimertarif: Das Auto muss meist mindestens 25 bis 30 Jahre alt sein, gepflegt und nicht Ihr Alltagsauto. Die Haftpflicht kostet dann oft 50 bis 200 Euro im Jahr, mit Teil- oder Vollkasko auf Basis eines Wertgutachtens etwa 150 bis 600 Euro. Das H-Kennzeichen senkt die Steuer für Pkw auf 191,73 Euro.
Veröffentlichte Beitragsspannen für Oldtimertarife in Deutschland, Stand 2026, jeweils im Jahr.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Haftpflicht, Oldtimertarif | etwa 50 bis 200 Euro |
| Teilkasko zusätzlich | etwa 50 bis 200 Euro |
| Vollkasko mit vereinbartem Wert | etwa 150 bis 500 Euro |
| Allgefahrendeckung | etwa 250 bis 600 Euro |
| Kurzbewertung durch Sachverständige | etwa 80 bis 200 Euro einmalig |
| Vollständiges Wertgutachten | etwa 150 bis 500 Euro einmalig |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Spannen. Ihr Beitrag hängt vor allem vom vereinbarten Wert, der Fahrleistung und dem Abstellort ab; das genaue Angebot holen wir ein. Die Einzelwerte im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So kommen die Kosten zustande, wenn der Wagen H-Kennzeichen hat, in der Garage steht und rund 3.000 Kilometer im Jahr fährt. Für den Alltag gibt es ein zweites Auto.
| Haftpflicht, 100 Millionen Euro pauschal | etwa 60 bis 120 Euro |
| Teilkasko auf 15.000 Euro vereinbarten Wert | etwa 60 bis 120 Euro |
| Kfz-Steuer mit H-Kennzeichen | 191,73 Euro |
| Kurzgutachten, alle paar Jahre erneuern | einmalig etwa 100 bis 200 Euro |
Laufend etwa 310 bis 430 Euro im Jahr für Versicherung und Steuer. Mit Vollkasko statt Teilkasko kämen je nach Tarif etwa 100 bis 250 Euro dazu.
Ein Oldtimer fährt wenig, wird gepflegt und steht meist geschützt. Deshalb bieten viele Versicherer eigene Tarife mit festen Beiträgen an. Die Schadenfreiheitsklasse spielt dort in der Regel keine Rolle: Sie starten nicht teuer, werden nach einem Schaden aber auch nicht wie im normalen Vertrag hochgestuft.
Im Gegenzug stellen die Tarife Bedingungen. Üblich sind ein Mindestalter des Fahrzeugs, ein guter Pflegezustand, eine Grenze für die Kilometer im Jahr und ein weiteres Auto für den Alltag. Manche verlangen zusätzlich eine Garage, ein Mindestalter der Fahrer oder einen Mindestwert des Wagens.
| Bedingung | Üblich in Oldtimertarifen | Was passiert, wenn sie fehlt |
|---|---|---|
| Alter des Fahrzeugs | ab 20, 25 oder 30 Jahren | nur Youngtimertarif oder normaler Tarif |
| Zustand | gut bis sehr gut, oft Zustandsnote 3 oder besser | Antrag wird abgelehnt oder nur Haftpflicht angeboten |
| Alltagsfahrzeug | ein weiteres Auto im Haushalt | normaler Tarif mit Schadenfreiheitsklasse |
| Fahrleistung | meist 6.000 bis 10.000 Kilometer im Jahr | Aufschlag oder Nachzahlung, wenn Sie mehr fahren |
| Abstellort | oft Garage oder abgeschlossene Halle | Leistungskürzung bei Diebstahl möglich |
| Wertnachweis | Gutachten, meist nicht älter als drei bis fünf Jahre | Kasko nur auf Basis des einfachen Zeitwerts |
Im normalen Tarif zahlt die Kasko nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, also den Preis eines vergleichbaren Autos. Für einen Oldtimer ist das schwer zu bestimmen und fällt oft zu niedrig aus. Oldtimertarife vereinbaren deshalb einen Wert, der aus einem Gutachten stammt.
Achten Sie darauf, welcher Wert gilt. Der Marktwert beschreibt, was der Wagen beim Verkauf bringt. Der Wiederbeschaffungswert liegt meist darüber, weil gute Exemplare schwer zu finden sind. Steigt der Wert, etwa nach einer Restaurierung, muss das Gutachten erneuert und die Summe angepasst werden, sonst zahlt der Vertrag im Schaden zu wenig.
Fahren Sie den Wagen täglich oder mehr als die erlaubten Kilometer, passt der Spezialtarif nicht. Wer die Bedingungen verletzt, riskiert Kürzungen im Schaden. Dann ist ein normaler Vertrag ehrlicher und im Ergebnis oft nicht viel teurer, besonders wenn Sie eine gute Schadenfreiheitsklasse mitbringen.
Auch eine Vollkasko ist nicht immer nötig. Bei einem Auto, das wenige tausend Euro wert ist, genügt oft die Haftpflicht mit Teilkasko gegen Diebstahl, Brand und Sturm. Steht der Wagen abgemeldet in der Halle, brauchen Sie keine Kfz-Versicherung, wohl aber einen Schutz gegen Brand und Diebstahl am Standort.
Das H-Kennzeichen setzt ein Alter von mindestens 30 Jahren und ein Gutachten über den weitgehend originalen, gepflegten Zustand voraus. Es senkt vor allem die Steuer und erlaubt die Einfahrt in viele Umweltzonen. Für den Oldtimertarif ist es hilfreich, aber nicht bei jedem Versicherer Pflicht.
H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen lassen sich verbinden, dann zahlen Sie nur für die Fahrmonate. Wer mehrere Oldtimer besitzt, kann ein rotes Oldtimerkennzeichen prüfen. Es gilt nur für bestimmte Fahrten wie Ausfahrten, Treffen und Werkstattbesuche und braucht einen eigenen Versicherungsvertrag.
Fragen und Antworten
Für das H-Kennzeichen ab 30 Jahren nach der Erstzulassung. Viele Versicherer nehmen Fahrzeuge schon ab 20 oder 25 Jahren in ihre Oldtimer- oder Youngtimertarife auf.
Nicht bei jedem Versicherer. Es erleichtert die Aufnahme, weil ein Gutachten den Zustand schon belegt, und senkt die Steuer auf pauschal 191,73 Euro für Pkw.
Im Spezialtarif meist nicht, weil er ein Alltagsauto voraussetzt. Ohne Zweitwagen bleibt der normale Tarif mit Schadenfreiheitsklasse, der oft teurer ist.
Es legt fest, welchen Betrag die Kasko nach einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt. Ohne Gutachten rechnet der Versicherer oft nur mit dem Zeitwert, der bei Oldtimern deutlich zu niedrig sein kann.
In vielen Oldtimertarifen nicht, weil sie ohne Schadenfreiheitsklasse arbeiten. Häufen sich Schäden, kann der Versicherer den Vertrag aber kündigen oder den Beitrag anheben.
Ein gepflegtes Auto, meist zwischen 15 und 30 Jahre alt, das noch kein H-Kennzeichen bekommt. Einige Versicherer bieten dafür eigene Tarife mit ähnlichen Bedingungen an.
Bei hohem Wert oder aufwendiger Restaurierung ja, weil schon ein Unfall mit Blechschaden teuer wird. Bei einem Wert von wenigen tausend Euro reicht meist die Teilkasko.
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