Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Ein Wechselkennzeichen lohnt sich in Deutschland selten wegen des Geldes. Sie zahlen für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer und brauchen zwei Versicherungsverträge; einen Nachlass geben die meisten Versicherer nicht mehr. Die Zulassung kostet einmalig rund 85 bis 95 Euro, und Sie stecken nur ein Schild um. Es lohnt sich vor allem für Bequemlichkeit, nicht zum Sparen.
Gebühren und Bußgelder aus öffentlich genannten Angaben, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Verwaltungsgebühr für das Wechselkennzeichen | rund 65 Euro |
| Schilder je nach Region | rund 20 bis 30 Euro |
| Zulassung mit Schildern insgesamt | rund 85 bis 95 Euro einmalig |
| Kfz-Steuer | 100 Prozent für beide Fahrzeuge |
| Abstellen auf öffentlicher Straße ohne vollständiges Schild | 40 Euro Verwarnungsgeld |
Gebühren und Bußgelder aus öffentlichen Quellen, Stand Oktober 2026.
Die Beiträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;
Ihr genaues Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Kombi für jeden Tag und ein Cabrio für Ausflüge, beide Pkw, nie gleichzeitig unterwegs. Angenommene Beiträge mit Haftpflicht und Teilkasko.
| Kombi, Haftpflicht und Teilkasko | etwa 600 Euro im Jahr |
| Cabrio, Haftpflicht und Teilkasko | etwa 300 Euro im Jahr |
| Nachlass mit Wechselkennzeichen bei den meisten Versicherern | 0 Euro |
| Kfz-Steuer | unverändert für beide |
| Zulassung einmalig | rund 85 bis 95 Euro |
Beim Beitrag sparen Sie meist nichts, die Zulassung kostet einmalig rund 85 bis 95 Euro zusätzlich. Lohnend ist das Wechselkennzeichen hier nur, weil das Umstecken bequemer ist als zwei getrennte Zulassungen.
Seit Juli 2012 können zwei Fahrzeuge desselben Halters ein gemeinsames Kennzeichen tragen. Das Schild besteht aus einem großen gemeinsamen Teil und einem kleinen Teil je Fahrzeug, der fest am Auto bleibt und die letzte Ziffer sowie die HU-Plakette trägt.
Fahren darf immer nur das Fahrzeug, an dem beide Teile stecken. Das andere muss auf einem privaten Stellplatz oder in der Garage stehen.
| Kombination | Wechselkennzeichen möglich? |
|---|---|
| Zwei Pkw (Klasse M1) | ja |
| Zwei Motorräder oder Quads (Klasse L) | ja |
| Zwei leichte Anhänger bis 750 kg (Klasse O1) | ja |
| Pkw und Motorrad | nein |
| Drei Fahrzeuge | nein, in Deutschland höchstens zwei |
| Wechsel- und Saisonkennzeichen zusammen | nein |
Anders als in Österreich gibt es beim Wechselkennzeichen in Deutschland keine Steuerersparnis. Beide Fahrzeuge werden voll besteuert, als wären sie einzeln zugelassen.
Auch die Versicherung rechnet zwei Fahrzeuge. Jedes braucht eine eigene Haftpflicht mit eigener Schadenfreiheitsklasse. Einen eigenen Tarif oder Nachlass für das Wechselkennzeichen bieten die meisten Versicherer inzwischen nicht mehr an.
Wenn Sie zwei Autos haben, aber nie beide gleichzeitig fahren, spart das Wechselkennzeichen Wege zur Zulassungsstelle und Ärger mit zwei Schildersätzen. Typisch ist ein Alltagsauto und ein Oldtimer oder Cabrio, das an freien Tagen bewegt wird.
Praktisch ist auch: Das abgestellte Fahrzeug ist weiter zugelassen und mit Teilkasko gegen Sturm, Hagel, Brand oder Diebstahl am Stellplatz geschützt.
Fahren Sie das Zweitfahrzeug nur im Sommer, ist ein Saisonkennzeichen meist günstiger als ein Wechselkennzeichen. Steuer und Versicherung fallen dann nur für die Saisonmonate an.
Das Wechselkennzeichen passt besser, wenn Sie das zweite Fahrzeug das ganze Jahr über spontan nutzen wollen, etwa im Winter an trockenen Tagen.
Ohne privaten Stellplatz für das ruhende Fahrzeug funktioniert das Wechselkennzeichen nicht. Wer das Fahrzeug mit unvollständigem Schild an der Straße abstellt, riskiert 40 Euro, beim Fahren ohne vollständiges Kennzeichen 50 Euro Verwarnungsgeld.
Wollen zwei Personen im Haushalt zur selben Zeit fahren, scheidet das Wechselkennzeichen aus. Dann sind zwei normale Zulassungen nötig.
Fragen und Antworten
Nein.
In Deutschland zahlen Sie für beide Fahrzeuge die volle Kfz-Steuer.
Meist nichts.
Die meisten Versicherer bieten für das Wechselkennzeichen keinen eigenen Nachlass mehr an;
jedes Fahrzeug wird einzeln berechnet.
Ja.
Jedes Fahrzeug braucht eine eigene Haftpflicht und für die Zulassung eine eigene eVB-Nummer.
Nein.
Beide Fahrzeuge müssen in derselben Klasse sein, also zwei Pkw oder zwei Krafträder.
Ja, es bleibt zugelassen.
Mit Teilkasko sind etwa Sturm, Hagel, Brand und Diebstahl am Stellplatz gedeckt.
Rund 65 Euro Gebühr, mit den Schildern insgesamt etwa 85 bis 95 Euro, je nach Zulassungsstelle.
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