Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hunde- und Pferdehaftpflicht
Kurz gesagt
Wenn der Hund stirbt, gibt es nichts mehr zu versichern, und die Hundehaftpflicht endet. Der Versicherer darf den Beitrag nur bis zu dem Tag verlangen, an dem er vom Tod erfährt (§ 80 VVG). Bei 60 Euro Jahresbeitrag und Tod im April kommen so rund 40 Euro zurück. Was passiert ist, solange der Hund lebte, bleibt über den Vertrag versichert.
Was nach dem Tod des Hundes zurückkommt, hängt vom Jahresbeitrag und vom Tag der Meldung ab. Richtwerte für Beiträge aus veröffentlichten Tarifvergleichen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Basistarif mit Selbstbeteiligung | ab etwa 35 Euro im Jahr |
| Standardtarif ohne Selbstbeteiligung, 10 Millionen Euro Deckung | etwa 50 bis 70 Euro im Jahr |
| Leistungsstarker Tarif | etwa 100 bis 150 Euro im Jahr |
| Rückzahlung bei 60 Euro Beitrag, Meldung nach 4 von 12 Monaten | etwa 40 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026.
Die Rückzahlung ist eine eigene Überschlagsrechnung nach § 80 VVG;
wie der Versicherer taggenau abrechnet, steht in seinen Bedingungen.
Ob ein Vertrag auf einen neuen Hund umgestellt werden kann,
ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. Januar, der Beitrag ist im Januar ganz bezahlt.
| Tod des Hundes | 20. April |
| Meldung beim Versicherer per E-Mail | 30. April |
| Beitrag, der dem Versicherer zusteht | Januar bis April, etwa 20 Euro |
| Rückzahlung an Sie | etwa 40 Euro |
| Biss vom 10. April, gemeldet im Juni | bleibt versichert |
Hätten Sie erst im Oktober gemeldet, kämen nur noch etwa 10 Euro zurück. Der Schutz für den Vorfall im April gilt in beiden Fällen.
Die Hundehaftpflicht versichert Ihre Haftung als Halter eines bestimmten Hundes. Stirbt der Hund, fällt das versicherte Interesse weg. Das Gesetz regelt diesen Fall in § 80 VVG: Der Vertrag braucht keine Kündigung, weil es nach dem Tod des Hundes nichts mehr gibt, wofür der Versicherer einstehen könnte.
Entscheidend für das Geld ist der Tag, an dem der Versicherer vom Tod erfährt. Bis dahin darf er den Beitrag behalten, für die Zeit danach muss er ihn anteilig zurückzahlen. Je schneller Sie den Tod des Hundes melden, desto mehr bekommen Sie zurück.
Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands knüpfen an das Schadenereignis an: Versichert ist ein Schaden, der während der Laufzeit des Vertrags eingetreten ist. Hat Ihr Hund im Februar einen Radfahrer zu Fall gebracht und stirbt im März, bleibt der Versicherer für den Sturz zuständig, auch wenn sich der Radfahrer erst im Sommer meldet.
Melden Sie deshalb jeden Vorfall aus der Zeit vor dem Tod des Hundes, auch wenn der Vertrag schon beendet ist. Bewahren Sie Versicherungsschein und Schriftverkehr mindestens drei Jahre auf, weil Ansprüche auf Schadenersatz nach § 195 BGB in der Regel drei Jahre lang geltend gemacht werden können.
Ob der Vertrag auf einen neuen Hund übergeht, hängt vom Bedingungswerk ab. Fragen Sie vor der Abmeldung, ob eine Umstellung möglich ist. Dann bleibt der Vertrag mit seinem Beginn bestehen, und Sie zahlen ab dem Einzug den Beitrag für den neuen Hund, der je nach Rasse höher oder niedriger sein kann.
Ein neuer Antrag ist ebenso möglich. Wichtig ist nur, dass der neue Hund ab dem ersten Tag versichert ist, denn auch ein Welpe kann am ersten Abend die Brille des Besuchs zerbeißen.
| Ihre Lage | Was mit der Hundehaftpflicht passiert |
|---|---|
| Hund gestorben, kein neuer Hund geplant | Tod melden, Vertrag endet, Beitrag anteilig zurück |
| Neuer Hund in den nächsten Wochen | vor der Abmeldung nach einer Umstellung fragen |
| Mehrere Hunde in einem Vertrag | nur den verstorbenen Hund abmelden, Beitrag sinkt |
| Vorfall kurz vor dem Tod | trotzdem melden, der Schaden bleibt versichert |
Ihre Privathaftpflicht springt für einen Hund nicht ein, deshalb gibt es dort auch nichts anzupassen. Eine Hundekrankenversicherung oder OP-Versicherung ist ein eigener Vertrag. Den müssen Sie getrennt melden, wenn der Hund stirbt, sonst laufen dort die Beiträge weiter.
Auch die Stadt erfährt nicht von selbst, dass Ihr Hund gestorben ist. Die Hundesteuer müssen Sie bei der Gemeinde abmelden, das hat mit der Hundehaftpflicht nichts zu tun, wird aber oft im selben Moment vergessen.
Fragen und Antworten
Nein, eine Kündigung mit Frist ist nicht nötig.
Der Vertrag endet, weil das versicherte Interesse wegfällt.
Sie müssen den Tod aber melden, sonst weiß der Versicherer nichts davon.
Ja, für die Zeit nach dem Tag, an dem der Versicherer vom Tod erfährt.
Das regelt § 80 Abs.
2 VVG.
Das Gesetz schreibt keinen vor.
Manche Versicherer fragen nach einer Bestätigung der Tierarztpraxis, halten Sie sie bereit.
Er bleibt versichert, wenn das Schadenereignis in die Laufzeit fiel.
Das gilt auch, wenn sich der Geschädigte erst Monate später meldet.
Ja, auch dann fällt Ihr Interesse weg.
Melden Sie die Abgabe mit Datum und dem Namen des neuen Halters,
der eine eigene Hundehaftpflicht braucht.
Das hängt vom Versicherer ab.
Fragen Sie vor der Abmeldung nach.
Ein neuer Vertrag ist ebenso möglich, er sollte am Tag des Einzugs beginnen.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Hunde- und Pferdehaftpflicht
Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Wie kündige ich meine Hundehaftpflicht?
Kündigen Sie in Textform, also per Brief, E-Mail oder Kündigungsschaltfläche, meist spätesten …
Sind Welpen in der Hundehaftpflicht mitversichert?
Nur der Nachwuchs Ihrer eigenen, versicherten Hündin ist in vielen Tarifen beitragsfrei mit d …
Was zahlt die Hundehaftpflicht?
Die Hundehaftpflicht zahlt Personenschäden, Sachschäden und die daraus folgenden Vermögenssch …
Welche Versicherungen braucht man für einen Hund?
Für einen Hund braucht man vor allem eine Hundehaftpflicht, in sieben Bundesländern ist sie P …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen