Alles zur Versicherung: Tierkrankenversicherung
Lohnt sich eine Tierkrankenversicherung?
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Kurz gesagt
Ordentlich kündigen Sie meist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, schriftlich per Brief oder E-Mail. Bei einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung haben Sie einen Monat ab der Mitteilung. Stirbt das Tier, endet der Vertrag, sobald der Anbieter davon erfährt. Kündigen Sie nie, bevor ein neuer Vertrag das Tier sicher aufgenommen hat.
Was die Kündigung im Geld bedeutet: übliche Beiträge, Anpassungen 2026 und typische Kosten, die nach einem Wechsel in der Wartezeit an Ihnen hängen bleiben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Hund, OP-Schutz | etwa 10 bis 30 Euro im Monat |
| Hund, Vollschutz | etwa 30 bis 80 Euro im Monat |
| Katze, Vollschutz | etwa 20 bis 50 Euro im Monat |
| Beitragsanpassungen 2026, die ein Sonderkündigungsrecht auslösen können | Hunde 0 bis 25 Prozent, Katzen 0 bis 20 Prozent |
| Kreuzbandoperation beim Hund, in der neuen Wartezeit selbst zu zahlen | etwa 2.500 bis 4.500 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifübersichten. Die übliche Frist von drei Monaten und die Regeln nach einem Schadenfall unterscheiden sich je Bedingungswerk. Das Beispiel zur Rückzahlung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot für einen Wechsel holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
So wird abgerechnet, wenn das Tier während des Versicherungsjahres stirbt.
| Jahresbeitrag Vollschutz, gezahlt am 1. Januar | 360 Euro |
| Tod der Katze | 10. April |
| Meldung mit Bestätigung der Tierarztpraxis | 15. April |
| Geschuldet bis zur Kenntnis des Anbieters, gut 3,5 Monate | etwa 105 Euro |
| Rückzahlung | etwa 255 Euro |
Melden Sie den Tod schnell: Der Beitrag läuft bis zu dem Tag, an dem der Anbieter davon erfährt. Wer zwei Monate wartet, zahlt zwei Monate für ein Tier, das nicht mehr lebt.
Es gibt vier übliche Anlässe: das normale Vertragsende, eine Beitragserhöhung, einen Schadenfall und das Ende der Tierhaltung durch Tod, Verkauf oder Abgabe. Jeder Anlass hat eigene Fristen. Welche genau gelten, steht in Ihrem Bedingungswerk im Abschnitt über Vertragsdauer und Kündigung.
Die Fristen in der Tabelle sind die üblichen Werte. Einzelne Tarife weichen ab, zum Beispiel mit kürzeren Fristen. Ein Blick in den Versicherungsschein lohnt sich, bevor Sie einen Termin ausrechnen.
| Anlass | Frist | Wann der Vertrag endet |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | meist 3 Monate vor Ablauf | zum Ende des Versicherungsjahres, sonst verlängert er sich um ein Jahr |
| Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit | 3 Monate | zum Ende des dritten oder jedes weiteren Jahres |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | 1 Monat nach Erhalt der Mitteilung | frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung gelten soll |
| Leistung wird gekürzt, Beitrag bleibt | 1 Monat nach Erhalt der Mitteilung | wie bei der Beitragserhöhung |
| Nach einem Schadenfall | laut Bedingungen, oft 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung | je nach Bedingungswerk sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres |
| Tod, Verkauf oder Abgabe des Tieres | keine, sofort melden | der Beitrag ist nur bis zur Kenntnis des Anbieters geschuldet |
Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Vertragsnummer, den Namen des Tieres und den gewünschten Termin. Schreiben Sie dazu: zum nächstmöglichen Zeitpunkt. So wirkt die Kündigung auch dann, wenn Sie das Datum falsch berechnet haben.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Enddatum. Per E-Mail oder Online-Formular geht es schnell, ein Einschreiben ist nur nötig, wenn die Frist knapp ist und Sie den Zugang beweisen wollen. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht wann Sie sie abschicken.
Beim Tod des Tieres legen Sie eine kurze Bestätigung der Tierarztpraxis oder des Tierkrematoriums bei. Bei Verkauf oder Abgabe reicht meist ein Nachweis mit Datum und neuem Halter.
Eine Kündigung ist bei der Tierkrankenversicherung schwerer rückgängig zu machen als bei fast jeder anderen Versicherung. Ein neuer Vertrag beginnt mit neuen Wartezeiten, oft 30 Tage für Krankheiten und bis 18 Monate für Gelenke und Zähne. Alles, was in der Akte Ihres Tieres steht, wird in der Regel ausgeschlossen. Und ab einem Alter von etwa 7 bis 10 Jahren nehmen viele Anbieter gar nicht mehr neu auf.
Kündigen Sie deshalb erst, wenn der neue Vertrag schriftlich angenommen ist, mit lückenlosem Beginn. Fragen Sie den neuen Anbieter, ob er die abgelaufenen Wartezeiten anrechnet. Eine Lücke von wenigen Tagen kann genau den Schutz kosten, wegen dem Sie wechseln wollten.
Ein Wechsel lohnt sich vor allem beim jungen, gesunden Tier mit leerer Akte, wenn ein anderer Tarif klar mehr leistet, etwa Erstattung bis zum vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte oder keine Jahreshöchstgrenze.
Auch wer merkt, dass er den Beitrag auf Dauer nicht tragen kann, sollte lieber geordnet kündigen und eine Rücklage aufbauen als Beiträge schuldig zu bleiben. Bei Zahlungsverzug ist der Schutz schnell weg, die Forderung aber bleibt.
Oft ist der bessere Weg, im selben Vertrag zu bleiben und ihn günstiger zu machen. Eine höhere Selbstbeteiligung oder der Schritt vom Vollschutz zum reinen Operationsschutz senkt den Beitrag spürbar und erhält Ihre Laufzeit, die abgelaufenen Wartezeiten und die Deckung für Krankheiten, die erst während des Vertrags aufgetreten sind.
Fragen Sie vor dem Wechsel in einen kleineren Tarif, ob er ohne neue Gesundheitsfragen möglich ist. Der Weg zurück in den größeren Tarif ist meist nur mit Prüfung möglich.
Fragen und Antworten
Meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Gesetz erlaubt Fristen zwischen einem und drei Monaten, sie müssen für beide Seiten gleich sein.
Wenn der Beitrag ohne mehr Leistung steigt, ja: innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, wirksam frühestens zum Tag der Erhöhung. So steht es in § 40 VVG.
Er endet, weil es nichts mehr zu versichern gibt. Der Beitrag ist bis zu dem Tag geschuldet, an dem der Anbieter vom Tod erfährt, zu viel Gezahltes bekommen Sie zurück.
Bei den meisten Anbietern ja, auch per Online-Formular. Telefonisch reicht in der Regel nicht. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Viele Bedingungswerke erlauben das beiden Seiten nach einem Schadenfall. Manche Anbieter verzichten nach einigen Jahren Laufzeit darauf. Prüfen Sie das vor dem Abschluss.
In der Regel ja. Einige Anbieter rechnen die abgelaufene Wartezeit an, wenn der Übergang lückenlos ist und im alten Vertrag keine Behandlung lief.
Melden Sie es mit Datum. Je nach Bedingungen endet der Vertrag oder geht auf den neuen Halter über, wenn dieser ihn übernehmen will.
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Gibt es Wartezeiten bei der Tierkrankenversicherung?
Ja, und die Unterschiede entscheiden. Für Krankheiten gilt meist eine allgemeine Wartezeit von 30 Tagen. Für bestimmte …
Können Vorerkrankungen beim Tier mitversichert werden?
Meistens nein. Der Versicherer hat vier Möglichkeiten: Annahme ohne Einschränkung, was selten ist, Annahme mit Ausschl …
Steigt der Beitrag mit dem Alter des Tieres?
Ja, fast immer. Viele Tarife haben Altersstufen: Im Beispiel eines Hundetarifs kostet derselbe Schutz mit 6 Jahren gut …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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