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Wie kündige ich die Tierkrankenversicherung?

Kurz gesagt

Ordentlich kündigen Sie meist mit drei Monaten Frist zum Ende des Versicherungsjahres, schriftlich per Brief oder E-Mail. Bei einer Beitragserhöhung ohne mehr Leistung haben Sie einen Monat ab der Mitteilung. Stirbt das Tier, endet der Vertrag, sobald der Anbieter davon erfährt. Kündigen Sie nie, bevor ein neuer Vertrag das Tier sicher aufgenommen hat.

Wie kündige ich die Tierkrankenversicherung?

Was es kostet

Was die Kündigung im Geld bedeutet: übliche Beiträge, Anpassungen 2026 und typische Kosten, die nach einem Wechsel in der Wartezeit an Ihnen hängen bleiben.

BeispielRichtwert
Hund, OP-Schutzetwa 10 bis 30 Euro im Monat
Hund, Vollschutzetwa 30 bis 80 Euro im Monat
Katze, Vollschutzetwa 20 bis 50 Euro im Monat
Beitragsanpassungen 2026, die ein Sonderkündigungsrecht auslösen könnenHunde 0 bis 25 Prozent, Katzen 0 bis 20 Prozent
Kreuzbandoperation beim Hund, in der neuen Wartezeit selbst zu zahlenetwa 2.500 bis 4.500 Euro

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifübersichten. Die übliche Frist von drei Monaten und die Regeln nach einem Schadenfall unterscheiden sich je Bedingungswerk. Das Beispiel zur Rückzahlung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Das genaue Angebot für einen Wechsel holen wir für Sie ein.

Rechenbeispiel

Katze stirbt im April, Jahresbeitrag im Januar bezahlt

So wird abgerechnet, wenn das Tier während des Versicherungsjahres stirbt.

Jahresbeitrag Vollschutz, gezahlt am 1. Januar360 Euro
Tod der Katze10. April
Meldung mit Bestätigung der Tierarztpraxis15. April
Geschuldet bis zur Kenntnis des Anbieters, gut 3,5 Monateetwa 105 Euro
Rückzahlungetwa 255 Euro

Melden Sie den Tod schnell: Der Beitrag läuft bis zu dem Tag, an dem der Anbieter davon erfährt. Wer zwei Monate wartet, zahlt zwei Monate für ein Tier, das nicht mehr lebt.

Die Kündigungswege im Überblick

Es gibt vier übliche Anlässe: das normale Vertragsende, eine Beitragserhöhung, einen Schadenfall und das Ende der Tierhaltung durch Tod, Verkauf oder Abgabe. Jeder Anlass hat eigene Fristen. Welche genau gelten, steht in Ihrem Bedingungswerk im Abschnitt über Vertragsdauer und Kündigung.

Die Fristen in der Tabelle sind die üblichen Werte. Einzelne Tarife weichen ab, zum Beispiel mit kürzeren Fristen. Ein Blick in den Versicherungsschein lohnt sich, bevor Sie einen Termin ausrechnen.

AnlassFristWann der Vertrag endet
Ordentliche Kündigungmeist 3 Monate vor Ablaufzum Ende des Versicherungsjahres, sonst verlängert er sich um ein Jahr
Vertrag mit mehr als drei Jahren Laufzeit3 Monatezum Ende des dritten oder jedes weiteren Jahres
Beitragserhöhung ohne mehr Leistung1 Monat nach Erhalt der Mitteilungfrühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung gelten soll
Leistung wird gekürzt, Beitrag bleibt1 Monat nach Erhalt der Mitteilungwie bei der Beitragserhöhung
Nach einem Schadenfalllaut Bedingungen, oft 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnungje nach Bedingungswerk sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres
Tod, Verkauf oder Abgabe des Tiereskeine, sofort meldender Beitrag ist nur bis zur Kenntnis des Anbieters geschuldet

So schreiben Sie die Kündigung

Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, die Vertragsnummer, den Namen des Tieres und den gewünschten Termin. Schreiben Sie dazu: zum nächstmöglichen Zeitpunkt. So wirkt die Kündigung auch dann, wenn Sie das Datum falsch berechnet haben.

Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung mit dem Enddatum. Per E-Mail oder Online-Formular geht es schnell, ein Einschreiben ist nur nötig, wenn die Frist knapp ist und Sie den Zugang beweisen wollen. Entscheidend ist, wann die Kündigung beim Anbieter ankommt, nicht wann Sie sie abschicken.

Beim Tod des Tieres legen Sie eine kurze Bestätigung der Tierarztpraxis oder des Tierkrematoriums bei. Bei Verkauf oder Abgabe reicht meist ein Nachweis mit Datum und neuem Halter.

Das Risiko, das kaum jemand nennt

Eine Kündigung ist bei der Tierkrankenversicherung schwerer rückgängig zu machen als bei fast jeder anderen Versicherung. Ein neuer Vertrag beginnt mit neuen Wartezeiten, oft 30 Tage für Krankheiten und bis 18 Monate für Gelenke und Zähne. Alles, was in der Akte Ihres Tieres steht, wird in der Regel ausgeschlossen. Und ab einem Alter von etwa 7 bis 10 Jahren nehmen viele Anbieter gar nicht mehr neu auf.

Kündigen Sie deshalb erst, wenn der neue Vertrag schriftlich angenommen ist, mit lückenlosem Beginn. Fragen Sie den neuen Anbieter, ob er die abgelaufenen Wartezeiten anrechnet. Eine Lücke von wenigen Tagen kann genau den Schutz kosten, wegen dem Sie wechseln wollten.

Wann eine Kündigung trotzdem richtig ist

Ein Wechsel lohnt sich vor allem beim jungen, gesunden Tier mit leerer Akte, wenn ein anderer Tarif klar mehr leistet, etwa Erstattung bis zum vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte oder keine Jahreshöchstgrenze.

Auch wer merkt, dass er den Beitrag auf Dauer nicht tragen kann, sollte lieber geordnet kündigen und eine Rücklage aufbauen als Beiträge schuldig zu bleiben. Bei Zahlungsverzug ist der Schutz schnell weg, die Forderung aber bleibt.

Statt kündigen: Vertrag verkleinern

Oft ist der bessere Weg, im selben Vertrag zu bleiben und ihn günstiger zu machen. Eine höhere Selbstbeteiligung oder der Schritt vom Vollschutz zum reinen Operationsschutz senkt den Beitrag spürbar und erhält Ihre Laufzeit, die abgelaufenen Wartezeiten und die Deckung für Krankheiten, die erst während des Vertrags aufgetreten sind.

Fragen Sie vor dem Wechsel in einen kleineren Tarif, ob er ohne neue Gesundheitsfragen möglich ist. Der Weg zurück in den größeren Tarif ist meist nur mit Prüfung möglich.

Schritt für Schritt

  1. Versicherungsschein und Bedingungen holen: Ablaufdatum und Kündigungsfrist nachsehen.
  2. Bei einem Wechsel zuerst den neuen Vertrag beantragen und die Annahme schriftlich abwarten.
  3. Neuen Beginn auf den Tag legen, an dem der alte Vertrag endet, ohne Lücke.
  4. Kündigung mit Vertragsnummer, Name des Tieres und dem Zusatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt schicken.
  5. Bestätigung mit Enddatum anfordern und die Lastschrift danach prüfen.
  6. Bei Tod oder Abgabe des Tieres sofort melden und einen Nachweis beilegen.

Checkliste

  • Frist berechnet, Zugang beim Anbieter zählt
  • Neuer Vertrag angenommen, bevor der alte gekündigt ist
  • Lückenloser Übergang ohne einen Tag ohne Schutz
  • Anrechnung der Wartezeiten beim neuen Anbieter erfragt
  • Vorerkrankungen und Ausschlüsse im neuen Angebot geprüft
  • Schriftliche Kündigungsbestätigung abgelegt

Häufige Fehler

  • Kündigen, bevor ein neuer Anbieter das Tier aufgenommen hat
  • Die Monatsfrist nach einer Beitragserhöhung verstreichen lassen
  • Den Tod des Tieres erst Monate später melden und Beiträge weiterzahlen
  • Telefonisch kündigen und keine Bestätigung bekommen
  • Einen Vertrag mit gedeckter chronischer Krankheit aufgeben, statt ihn zu verkleinern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange ist die Kündigungsfrist der Tierkrankenversicherung?

Meist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Das Gesetz erlaubt Fristen zwischen einem und drei Monaten, sie müssen für beide Seiten gleich sein.

Kann ich bei einer Beitragserhöhung sofort kündigen?

Wenn der Beitrag ohne mehr Leistung steigt, ja: innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung, wirksam frühestens zum Tag der Erhöhung. So steht es in § 40 VVG.

Was passiert mit dem Vertrag, wenn mein Tier stirbt?

Er endet, weil es nichts mehr zu versichern gibt. Der Beitrag ist bis zu dem Tag geschuldet, an dem der Anbieter vom Tod erfährt, zu viel Gezahltes bekommen Sie zurück.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Bei den meisten Anbietern ja, auch per Online-Formular. Telefonisch reicht in der Regel nicht. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Darf mir der Anbieter nach einem Schaden kündigen?

Viele Bedingungswerke erlauben das beiden Seiten nach einem Schadenfall. Manche Anbieter verzichten nach einigen Jahren Laufzeit darauf. Prüfen Sie das vor dem Abschluss.

Gilt beim Wechsel eine neue Wartezeit?

In der Regel ja. Einige Anbieter rechnen die abgelaufene Wartezeit an, wenn der Übergang lückenlos ist und im alten Vertrag keine Behandlung lief.

Was passiert, wenn ich mein Tier verkaufe oder abgebe?

Melden Sie es mit Datum. Je nach Bedingungen endet der Vertrag oder geht auf den neuen Halter über, wenn dieser ihn übernehmen will.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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