Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Bin ich im Ehrenamt unfallversichert?

Kurz gesagt

Oft ja, aber nicht immer. Wer bei Feuerwehr, Rettungsdienst, Kirche, Kommune oder in der Wohlfahrtspflege ehrenamtlich hilft, ist kraft Gesetzes unfallversichert und zahlt nichts. Gewählte Vorstände gemeinnütziger Vereine sind es nur, wenn der Verein sie freiwillig bei der Berufsgenossenschaft anmeldet, für 4,95 Euro je Person und Jahr. Einfache Mitgliederpflichten sind nicht versichert.

Bin ich im Ehrenamt unfallversichert?

Was es kostet

Was der Schutz im Ehrenamt kostet und was er im Ernstfall bringt.

BeispielRichtwert
Ehrenamt kraft Gesetzes, etwa Feuerwehr oder Kirche0 Euro für Sie
Freiwillige Versicherung für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger4,95 Euro je Person und Jahr (2025 und 2026)
Verletztenrente bei 20 Prozent Minderung, Rentner, alte Länder263,20 Euro im Monat (Stand 2021)
Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Private Unfallversicherung ab 60 bis 70 Jahrenetwa 120 bis 460 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Der Beitrag von 4,95 Euro ist die Umlage der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft; einige Landessportbünde rechnen über Pauschalverträge ab.

Die privaten Beiträge stammen aus veröffentlichten Tarifbeispielen und hängen von Alter, Beruf und Umfang ab.

Rechenbeispiel

Kassenwartin im Sportverein stürzt auf der Treppe zum Vereinsheim

Sie ist 67, in Rente und seit Jahren Kassenwartin. Auf dem Weg zur Kassenprüfung stürzt sie auf der Treppe des Vereinsheims, das Handgelenk bleibt dauerhaft eingeschränkt, Minderung der Erwerbsfähigkeit 20 Prozent.

Verein hat die Kassenwartin freiwillig angemeldetKosten für den Verein 4,95 Euro im Jahr
Behandlung und Rehaüber die Berufsgenossenschaft, ohne Zuzahlung
Verletztenrente bei 20 Prozent, Rechenstand 2021263,20 Euro im Monat, rund 3.158 Euro im Jahr, lebenslang
Verein hat sie nicht angemeldetkein gesetzlicher Unfallschutz
Was dann bleibtKrankenkasse mit Zuzahlungen, eventuell ein Sammelvertrag des Landes oder Verbands
Mit eigener privater UnfallversicherungInvaliditätsleistung nach Gliedertaxe, unabhängig vom Verein

Ein Beitrag von 4,95 Euro im Jahr entscheidet hier über eine lebenslange Monatsrente. Fragen Sie in Ihrem Verein nach, ob die Ämter angemeldet sind. Die Rente ist mit dem Mindestverdienst von 2021 gerechnet und liegt heute höher.

Wer kraft Gesetzes versichert ist

Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch zählt mehrere Gruppen auf, die im Ehrenamt automatisch geschützt sind. Niemand muss Sie anmelden, und Sie zahlen keinen Beitrag. Zuständig ist die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft der Organisation.

Dazu gehören unentgeltlich Tätige in Hilfsorganisationen wie Freiwilliger Feuerwehr, Rotem Kreuz, Lebensrettung oder Technischem Hilfswerk, einschließlich der Ausbildung. Ebenso Ehrenamtliche im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, Ehrenamtliche für Gemeinden, Länder und andere öffentlich-rechtliche Stellen sowie für Kirchen und ihre Einrichtungen.

EhrenamtGesetzlich unfallversichert?
Freiwillige Feuerwehr, Einsatz und Übungja, kraft Gesetzes
Helfer bei Rotem Kreuz oder Technischem Hilfswerkja, kraft Gesetzes
Besuchsdienst in einem Pflegeheim der Wohlfahrtspflegeja, kraft Gesetzes
Mitglied im Kirchenvorstandja, kraft Gesetzes
Ehrenamtliche Betreuerin, vom Gericht bestelltja, kraft Gesetzes
Vorsitzender oder Kassenwartin im Sportvereinnur wenn freiwillig bei der Berufsgenossenschaft angemeldet
Schiedsrichter oder Leiter des Festausschussesnur als beauftragter Ehrenamtsträger mit freiwilliger Anmeldung
Mitglied hilft beim Vereinsfest am Kuchenstandin der Regel nein, das ist Mitgliederpflicht
Fußball spielen im eigenen Vereinnein, der Sport selbst ist nicht versichert

Die Lücke im Verein

Die meisten Ehrenamtlichen engagieren sich in eingetragenen Vereinen, und genau dort fehlt der automatische Schutz. Gewählte Vorstände, Kassenwarte oder Sportwarte und ihre Stellvertretungen sind nur versichert, wenn der Verein sie bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft freiwillig anmeldet. Der Verein muss gemeinnützig sein.

Seit einigen Jahren lassen sich auch beauftragte Ehrenamtsträger versichern, also Mitglieder, die im Auftrag des Vorstands herausgehobene Aufgaben übernehmen, etwa als Schieds- oder Kampfrichter oder als Leiter eines Projekts. Tut der Verein nichts, können sich die Betroffenen selbst anmelden.

Mitgliederpflicht oder echter Einsatz

Was Vereinsmitglieder aus ihrer Mitgliedschaft heraus tun, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören Arbeitseinsätze, die in der Satzung oder durch Beschluss vorgesehen sind, die Mitarbeit beim Vereinsfest und der Sport selbst.

Eine Ausnahme kann bei Einsätzen gelten, die deutlich über das Übliche hinausgehen. Für Renovierungen am Vereinsheim etwa nennt das Bundesarbeitsministerium als Richtschnur: nicht in der Satzung als Pflicht verankert und mehr als zwei Stunden je Einsatz. Im Einzelfall entscheidet der Unfallversicherungsträger, und Streit ist häufig.

Was der gesetzliche Schutz leistet

Ist der Unfall anerkannt, zahlt die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft Behandlung und Reha ohne Zuzahlung, Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit und ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent eine Rente. Auch der direkte Weg zum Einsatz und zurück ist versichert.

Für Rentnerinnen und Rentner ohne Arbeitseinkommen wird ein fiktiver Mindestverdienst angesetzt. Das Bundesarbeitsministerium rechnete für das Jahr 2021 bei 20 Prozent Minderung in den alten Ländern mit 263,20 Euro Rente im Monat. Die Altersrente wird darauf nicht angerechnet, wenn der Unfall nach Rentenbeginn passiert.

Sammelverträge der Länder und Verbände

Viele Bundesländer haben private Sammelverträge für Ehrenamtliche abgeschlossen, Sportbünde ebenso für ihre Vereine. Sie greifen meist nur nachrangig, also wenn kein anderer Schutz besteht, und zahlen feste Summen bei Invalidität oder Tod.

Diese Verträge sind ein Grundschutz, kein Ersatz für die gesetzliche Unfallversicherung mit Reha und Rente. Fragen Sie beim Verein oder Verband nach, welcher Vertrag besteht und welche Summen er nennt.

Wann eine eigene Unfallversicherung sinnvoll ist

Wer ausschließlich bei der Feuerwehr oder in der Kirchengemeinde hilft, braucht dafür keine eigene Police. Eine private Unfallversicherung lohnt sich für Engagierte in Vereinen ohne freiwillige Anmeldung, für Sportlerinnen und Sportler und für alle, die ihre Freizeit absichern wollen.

Sie zahlt bei dauerhafter Invalidität nach Gliedertaxe, egal ob der Unfall beim Ehrenamt, im Haushalt oder im Urlaub passiert. Für einen Büroberuf kostet sie bei 100.000 Euro Grundsumme etwa 60 bis 180 Euro im Jahr, im Alter deutlich mehr.

Schritt für Schritt

  1. Klären, für wen Sie tätig sind: Hilfsorganisation, Kommune, Kirche, Wohlfahrtspflege oder Verein.
  2. Im Verein fragen, ob Ihr Amt freiwillig bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
  3. Wenn nicht, die Anmeldung anregen oder sich selbst anmelden.
  4. Nach einem Sammelvertrag des Landes oder Verbands fragen und die Summen notieren.
  5. Nach einem Unfall sofort Verein oder Organisation informieren und beim Arzt das Ehrenamt angeben.
  6. Für Sport und Freizeit prüfen, ob eine private Unfallversicherung fehlt.

Checkliste

  • Ehrenamt einer Gruppe kraft Gesetzes zugeordnet oder freiwillig angemeldet
  • Amt im Verein beim Unfallversicherungsträger gemeldet
  • Sammelvertrag des Landes oder Verbands bekannt
  • Haftpflicht für Schäden an Dritten geklärt
  • Unfall beim Arzt als Unfall im Ehrenamt angegeben
  • Private Unfallversicherung für Sport und Freizeit bewusst entschieden

Häufige Fehler

  • Annehmen, jedes Ehrenamt sei automatisch gesetzlich versichert
  • Die freiwillige Anmeldung für Vorstände aus Unwissen weglassen
  • Den Sport im Verein für versichert halten, weil man dort auch ein Amt hat
  • Den Unfall nur der Krankenkasse melden und den Bezug zum Ehrenamt verschweigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist mein Ehrenamt im Sportverein versichert?

Als gewählter Vorstand oder Beauftragter nur, wenn der Verein Sie freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anmeldet. Ihr eigenes Training und Spiel ist nicht versichert.

Was kostet die freiwillige Versicherung?

Bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 4,95 Euro je Person und Jahr für 2025 und 2026. Meist zahlt der Verein, sonst können Sie sich selbst anmelden.

Bin ich bei der Freiwilligen Feuerwehr unfallversichert?

Ja, kraft Gesetzes, bei Einsätzen, Übungen und Ausbildung. Zuständig ist die Feuerwehr-Unfallkasse oder Unfallkasse Ihres Landes.

Gilt der Schutz auch auf dem Weg zum Einsatz?

Ja, wenn das Ehrenamt versichert ist, gilt der Schutz auch auf dem direkten Weg hin und zurück.

Zahlt die gesetzliche Unfallversicherung, wenn ich jemanden verletze?

Nein, sie deckt nur Ihre eigenen Gesundheitsschäden. Für Schäden an anderen braucht es eine Haftpflicht, oft besteht eine des Vereins oder Ihre private.

Bekomme ich als Rentner eine Verletztenrente?

Ja, ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Weil kein Lohn da ist, wird ein Mindestverdienst angesetzt. Die Altersrente wird nicht angerechnet, wenn der Unfall nach Rentenbeginn geschah.

Brauche ich wegen des Ehrenamts eine private Unfallversicherung?

Nicht, wenn Sie kraft Gesetzes oder freiwillig versichert sind. Sinnvoll ist sie für Freizeit und Sport, denn dort greift der gesetzliche Schutz nie.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Unfallversicherung

Wir vergleichen Versicherer und melden uns. Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Unfallversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit, Schule oder K …

Ihr Makler: Norman Nammert, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, unter der Marke NAMMERT.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.