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Kurz gesagt
Oft ja, aber nicht immer. Wer bei Feuerwehr, Rettungsdienst, Kirche, Kommune oder in der Wohlfahrtspflege ehrenamtlich hilft, ist kraft Gesetzes unfallversichert und zahlt nichts. Gewählte Vorstände gemeinnütziger Vereine sind es nur, wenn der Verein sie freiwillig bei der Berufsgenossenschaft anmeldet, für 4,95 Euro je Person und Jahr. Einfache Mitgliederpflichten sind nicht versichert.
Was der Schutz im Ehrenamt kostet und was er im Ernstfall bringt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Ehrenamt kraft Gesetzes, etwa Feuerwehr oder Kirche | 0 Euro für Sie |
| Freiwillige Versicherung für gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger | 4,95 Euro je Person und Jahr (2025 und 2026) |
| Verletztenrente bei 20 Prozent Minderung, Rentner, alte Länder | 263,20 Euro im Monat (Stand 2021) |
| Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Private Unfallversicherung ab 60 bis 70 Jahren | etwa 120 bis 460 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Der Beitrag von 4,95 Euro ist die Umlage der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft; einige Landessportbünde rechnen über Pauschalverträge ab.
Die privaten Beiträge stammen aus veröffentlichten Tarifbeispielen und hängen von Alter, Beruf und Umfang ab.
Rechenbeispiel
Sie ist 67, in Rente und seit Jahren Kassenwartin. Auf dem Weg zur Kassenprüfung stürzt sie auf der Treppe des Vereinsheims, das Handgelenk bleibt dauerhaft eingeschränkt, Minderung der Erwerbsfähigkeit 20 Prozent.
| Verein hat die Kassenwartin freiwillig angemeldet | Kosten für den Verein 4,95 Euro im Jahr |
| Behandlung und Reha | über die Berufsgenossenschaft, ohne Zuzahlung |
| Verletztenrente bei 20 Prozent, Rechenstand 2021 | 263,20 Euro im Monat, rund 3.158 Euro im Jahr, lebenslang |
| Verein hat sie nicht angemeldet | kein gesetzlicher Unfallschutz |
| Was dann bleibt | Krankenkasse mit Zuzahlungen, eventuell ein Sammelvertrag des Landes oder Verbands |
| Mit eigener privater Unfallversicherung | Invaliditätsleistung nach Gliedertaxe, unabhängig vom Verein |
Ein Beitrag von 4,95 Euro im Jahr entscheidet hier über eine lebenslange Monatsrente. Fragen Sie in Ihrem Verein nach, ob die Ämter angemeldet sind. Die Rente ist mit dem Mindestverdienst von 2021 gerechnet und liegt heute höher.
Das Siebte Buch Sozialgesetzbuch zählt mehrere Gruppen auf, die im Ehrenamt automatisch geschützt sind. Niemand muss Sie anmelden, und Sie zahlen keinen Beitrag. Zuständig ist die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft der Organisation.
Dazu gehören unentgeltlich Tätige in Hilfsorganisationen wie Freiwilliger Feuerwehr, Rotem Kreuz, Lebensrettung oder Technischem Hilfswerk, einschließlich der Ausbildung. Ebenso Ehrenamtliche im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, Ehrenamtliche für Gemeinden, Länder und andere öffentlich-rechtliche Stellen sowie für Kirchen und ihre Einrichtungen.
| Ehrenamt | Gesetzlich unfallversichert? |
|---|---|
| Freiwillige Feuerwehr, Einsatz und Übung | ja, kraft Gesetzes |
| Helfer bei Rotem Kreuz oder Technischem Hilfswerk | ja, kraft Gesetzes |
| Besuchsdienst in einem Pflegeheim der Wohlfahrtspflege | ja, kraft Gesetzes |
| Mitglied im Kirchenvorstand | ja, kraft Gesetzes |
| Ehrenamtliche Betreuerin, vom Gericht bestellt | ja, kraft Gesetzes |
| Vorsitzender oder Kassenwartin im Sportverein | nur wenn freiwillig bei der Berufsgenossenschaft angemeldet |
| Schiedsrichter oder Leiter des Festausschusses | nur als beauftragter Ehrenamtsträger mit freiwilliger Anmeldung |
| Mitglied hilft beim Vereinsfest am Kuchenstand | in der Regel nein, das ist Mitgliederpflicht |
| Fußball spielen im eigenen Verein | nein, der Sport selbst ist nicht versichert |
Die meisten Ehrenamtlichen engagieren sich in eingetragenen Vereinen, und genau dort fehlt der automatische Schutz. Gewählte Vorstände, Kassenwarte oder Sportwarte und ihre Stellvertretungen sind nur versichert, wenn der Verein sie bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft freiwillig anmeldet. Der Verein muss gemeinnützig sein.
Seit einigen Jahren lassen sich auch beauftragte Ehrenamtsträger versichern, also Mitglieder, die im Auftrag des Vorstands herausgehobene Aufgaben übernehmen, etwa als Schieds- oder Kampfrichter oder als Leiter eines Projekts. Tut der Verein nichts, können sich die Betroffenen selbst anmelden.
Was Vereinsmitglieder aus ihrer Mitgliedschaft heraus tun, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Dazu gehören Arbeitseinsätze, die in der Satzung oder durch Beschluss vorgesehen sind, die Mitarbeit beim Vereinsfest und der Sport selbst.
Eine Ausnahme kann bei Einsätzen gelten, die deutlich über das Übliche hinausgehen. Für Renovierungen am Vereinsheim etwa nennt das Bundesarbeitsministerium als Richtschnur: nicht in der Satzung als Pflicht verankert und mehr als zwei Stunden je Einsatz. Im Einzelfall entscheidet der Unfallversicherungsträger, und Streit ist häufig.
Ist der Unfall anerkannt, zahlt die Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft Behandlung und Reha ohne Zuzahlung, Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit und ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent eine Rente. Auch der direkte Weg zum Einsatz und zurück ist versichert.
Für Rentnerinnen und Rentner ohne Arbeitseinkommen wird ein fiktiver Mindestverdienst angesetzt. Das Bundesarbeitsministerium rechnete für das Jahr 2021 bei 20 Prozent Minderung in den alten Ländern mit 263,20 Euro Rente im Monat. Die Altersrente wird darauf nicht angerechnet, wenn der Unfall nach Rentenbeginn passiert.
Viele Bundesländer haben private Sammelverträge für Ehrenamtliche abgeschlossen, Sportbünde ebenso für ihre Vereine. Sie greifen meist nur nachrangig, also wenn kein anderer Schutz besteht, und zahlen feste Summen bei Invalidität oder Tod.
Diese Verträge sind ein Grundschutz, kein Ersatz für die gesetzliche Unfallversicherung mit Reha und Rente. Fragen Sie beim Verein oder Verband nach, welcher Vertrag besteht und welche Summen er nennt.
Wer ausschließlich bei der Feuerwehr oder in der Kirchengemeinde hilft, braucht dafür keine eigene Police. Eine private Unfallversicherung lohnt sich für Engagierte in Vereinen ohne freiwillige Anmeldung, für Sportlerinnen und Sportler und für alle, die ihre Freizeit absichern wollen.
Sie zahlt bei dauerhafter Invalidität nach Gliedertaxe, egal ob der Unfall beim Ehrenamt, im Haushalt oder im Urlaub passiert. Für einen Büroberuf kostet sie bei 100.000 Euro Grundsumme etwa 60 bis 180 Euro im Jahr, im Alter deutlich mehr.
Fragen und Antworten
Als gewählter Vorstand oder Beauftragter nur, wenn der Verein Sie freiwillig bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anmeldet. Ihr eigenes Training und Spiel ist nicht versichert.
Bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 4,95 Euro je Person und Jahr für 2025 und 2026. Meist zahlt der Verein, sonst können Sie sich selbst anmelden.
Ja, kraft Gesetzes, bei Einsätzen, Übungen und Ausbildung. Zuständig ist die Feuerwehr-Unfallkasse oder Unfallkasse Ihres Landes.
Ja, wenn das Ehrenamt versichert ist, gilt der Schutz auch auf dem direkten Weg hin und zurück.
Nein, sie deckt nur Ihre eigenen Gesundheitsschäden. Für Schäden an anderen braucht es eine Haftpflicht, oft besteht eine des Vereins oder Ihre private.
Ja, ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit. Weil kein Lohn da ist, wird ein Mindestverdienst angesetzt. Die Altersrente wird nicht angerechnet, wenn der Unfall nach Rentenbeginn geschah.
Nicht, wenn Sie kraft Gesetzes oder freiwillig versichert sind. Sinnvoll ist sie für Freizeit und Sport, denn dort greift der gesetzliche Schutz nie.
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