Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Brauche ich eine private Unfallversicherung?
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Kurz gesagt
Ja. Wenn ich krankgeschrieben arbeiten gehe, bin ich trotzdem gesetzlich unfallversichert, bei der Arbeit und auf dem direkten Weg. Die Krankschreibung ist eine Prognose, kein Arbeitsverbot. Kritisch wird es, wenn die Krankheit selbst den Unfall auslöst, etwa ein Schwindelanfall: Dann kann die Berufsgenossenschaft ablehnen. Die private Unfallversicherung gilt unabhängig davon rund um die Uhr.
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und Beiträge privater Tarife aus veröffentlichten Beispielen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall | 80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoentgelt |
| Unfallrente der Berufsgenossenschaft | ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus |
| Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
Gesetzliche Leistungen nach §§ 47 und 56 SGB VII,
Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Juli 2026.
Rechenbeispiel
Ein Lagerist ist bis Freitag krankgeschrieben, fühlt sich aber am Mittwoch fit, meldet sich beim Chef und arbeitet wieder. Auf der Lagertreppe rutscht er ab und bricht sich den Knöchel.
| Arbeitsunfall | ja, er war bei der Arbeit, die Krankschreibung ändert daran nichts |
| Behandlung und Reha | trägt die Berufsgenossenschaft |
| Lohn in den ersten sechs Wochen | zahlt der Arbeitgeber weiter |
| Danach | Verletztengeld, 80 Prozent des Regelentgelts |
Der Unfall ist voll versichert. Wäre er wegen eines Schwindelanfalls durch die Erkältung gestürzt, hätte die Berufsgenossenschaft ablehnen können.
Die gesetzliche Unfallversicherung knüpft an die versicherte Tätigkeit an (§ 8 SGB VII), nicht an einen Gesundheitsnachweis. Wer trotz Krankschreibung zur Arbeit geht und dort für den Betrieb tätig ist, steht unter Unfallschutz wie an jedem anderen Tag.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt nur, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Sie müssen diesen Zeitraum nicht ausschöpfen. Fühlen Sie sich gesund, dürfen Sie früher zurückkommen. Eine Gesundschreibung durch den Arzt ist dafür nicht nötig.
Auch der direkte Weg zur Arbeit ist versichert. Krankenkassen raten, den Arbeitgeber vorher zu informieren, dass Sie trotz Krankschreibung kommen. Dann ist später klar, dass Sie auf einem Arbeitsweg waren, falls Ihnen unterwegs etwas passiert.
Private Umwege unterbrechen den Schutz wie sonst auch, zum Beispiel ein Einkauf auf dem Rückweg.
Löst die nicht auskurierte Krankheit den Unfall aus, etwa ein Kreislaufzusammenbruch mit Sturz, fehlt oft der Zusammenhang mit der Arbeit. Dann kann die Berufsgenossenschaft ablehnen, und die Krankenkasse übernimmt die Behandlung.
Riskant ist auch die Lohnfortzahlung: Wer gegen ärztlichen Rat zu früh zurückkehrt und dadurch länger ausfällt, kann nach der Rechtsprechung den Anspruch für die Verlängerung verlieren. Ihr Arbeitgeber darf Sie nach Hause schicken, wenn Sie erkennbar nicht arbeitsfähig sind.
| Situation | Gesetzlich versichert? |
|---|---|
| Sie arbeiten trotz Krankschreibung und stolpern über ein Kabel | ja |
| Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit | ja |
| Schwindelanfall wegen der Grippe, Sturz am Schreibtisch | oft nein, die Ursache ist die Krankheit |
| Private Besuche bei Kollegen im Betrieb | nein |
Für die private Unfallversicherung ist die Krankschreibung ohne Bedeutung, sie gilt nach den Musterbedingungen weltweit und rund um die Uhr. Allerdings sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen, auch wenn die Ursache eine Krankheit oder ein Medikament ist (Ziffer 5.1.1 AUB 2020).
Wer also unter starken Medikamenten arbeitet und deshalb stürzt, kann auch privat leer ausgehen. Hat eine Krankheit an den Unfallfolgen zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt, wird die Leistung gekürzt.
Wenn Sie Medikamente nehmen, die müde machen, oder noch Fieber haben, ist das Risiko eines Unfalls durch Krankheit hoch. Dann fehlt der Schutz an genau der Stelle, an der Sie ihn brauchen.
Auch bei ansteckenden Krankheiten ist es fair gegenüber Kollegen, die Krankschreibung auszuschöpfen. Arbeiten trotz Krankschreibung lohnt nur, wenn Sie sich wirklich wieder fit fühlen.
Fragen und Antworten
Nein, eine Gesundschreibung gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht.
Bei Zweifeln kann der Arbeitgeber aber den Betriebsarzt einschalten.
Nein.
Setzt er einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter ein,
kann er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und schadensersatzpflichtig werden.
Wer Krankengeld bezieht und arbeitet, bekommt für die Arbeit Lohn,
und das Krankengeld wird entsprechend gekürzt.
Ja,
die Arbeit zu Hause ist seit 2021 im gleichen Umfang versichert wie im Betrieb,
unabhängig von der Krankschreibung.
Ja, jederzeit.
Die Krankschreibung bleibt gültig, wenn Sie merken, dass es noch nicht geht.
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