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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Bin ich unfallversichert, wenn ich krankgeschrieben arbeiten gehe?

Kurz gesagt

Ja. Wenn ich krankgeschrieben arbeiten gehe, bin ich trotzdem gesetzlich unfallversichert, bei der Arbeit und auf dem direkten Weg. Die Krankschreibung ist eine Prognose, kein Arbeitsverbot. Kritisch wird es, wenn die Krankheit selbst den Unfall auslöst, etwa ein Schwindelanfall: Dann kann die Berufsgenossenschaft ablehnen. Die private Unfallversicherung gilt unabhängig davon rund um die Uhr.

Bin ich unfallversichert, wenn ich krankgeschrieben arbeiten gehe?

Was es kostet

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung und Beiträge privater Tarife aus veröffentlichten Beispielen.

BeispielRichtwert
Verletztengeld nach einem Arbeitsunfall80 Prozent des Regelentgelts, höchstens das Nettoentgelt
Unfallrente der Berufsgenossenschaftab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus
Private Unfallversicherung, Büroberuf, 100.000 Euro, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Gesetzliche Leistungen nach §§ 47 und 56 SGB VII,

Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Juli 2026.

Rechenbeispiel

Zwei Tage früher zurück, Sturz auf der Treppe

Ein Lagerist ist bis Freitag krankgeschrieben, fühlt sich aber am Mittwoch fit, meldet sich beim Chef und arbeitet wieder. Auf der Lagertreppe rutscht er ab und bricht sich den Knöchel.

Arbeitsunfallja, er war bei der Arbeit, die Krankschreibung ändert daran nichts
Behandlung und Rehaträgt die Berufsgenossenschaft
Lohn in den ersten sechs Wochenzahlt der Arbeitgeber weiter
DanachVerletztengeld, 80 Prozent des Regelentgelts

Der Unfall ist voll versichert. Wäre er wegen eines Schwindelanfalls durch die Erkältung gestürzt, hätte die Berufsgenossenschaft ablehnen können.

Warum der Schutz trotz Krankschreibung bleibt

Die gesetzliche Unfallversicherung knüpft an die versicherte Tätigkeit an (§ 8 SGB VII), nicht an einen Gesundheitsnachweis. Wer trotz Krankschreibung zur Arbeit geht und dort für den Betrieb tätig ist, steht unter Unfallschutz wie an jedem anderen Tag.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sagt nur, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen. Sie müssen diesen Zeitraum nicht ausschöpfen. Fühlen Sie sich gesund, dürfen Sie früher zurückkommen. Eine Gesundschreibung durch den Arzt ist dafür nicht nötig.

Der Weg zur Arbeit nach der Krankschreibung

Auch der direkte Weg zur Arbeit ist versichert. Krankenkassen raten, den Arbeitgeber vorher zu informieren, dass Sie trotz Krankschreibung kommen. Dann ist später klar, dass Sie auf einem Arbeitsweg waren, falls Ihnen unterwegs etwas passiert.

Private Umwege unterbrechen den Schutz wie sonst auch, zum Beispiel ein Einkauf auf dem Rückweg.

Wo der Schutz an seine Grenze kommt

Löst die nicht auskurierte Krankheit den Unfall aus, etwa ein Kreislaufzusammenbruch mit Sturz, fehlt oft der Zusammenhang mit der Arbeit. Dann kann die Berufsgenossenschaft ablehnen, und die Krankenkasse übernimmt die Behandlung.

Riskant ist auch die Lohnfortzahlung: Wer gegen ärztlichen Rat zu früh zurückkehrt und dadurch länger ausfällt, kann nach der Rechtsprechung den Anspruch für die Verlängerung verlieren. Ihr Arbeitgeber darf Sie nach Hause schicken, wenn Sie erkennbar nicht arbeitsfähig sind.

SituationGesetzlich versichert?
Sie arbeiten trotz Krankschreibung und stolpern über ein Kabelja
Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeitja
Schwindelanfall wegen der Grippe, Sturz am Schreibtischoft nein, die Ursache ist die Krankheit
Private Besuche bei Kollegen im Betriebnein

Was die private Unfallversicherung macht

Für die private Unfallversicherung ist die Krankschreibung ohne Bedeutung, sie gilt nach den Musterbedingungen weltweit und rund um die Uhr. Allerdings sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen, auch wenn die Ursache eine Krankheit oder ein Medikament ist (Ziffer 5.1.1 AUB 2020).

Wer also unter starken Medikamenten arbeitet und deshalb stürzt, kann auch privat leer ausgehen. Hat eine Krankheit an den Unfallfolgen zu mindestens 25 Prozent mitgewirkt, wird die Leistung gekürzt.

Wann Sie besser zu Hause bleiben

Wenn Sie Medikamente nehmen, die müde machen, oder noch Fieber haben, ist das Risiko eines Unfalls durch Krankheit hoch. Dann fehlt der Schutz an genau der Stelle, an der Sie ihn brauchen.

Auch bei ansteckenden Krankheiten ist es fair gegenüber Kollegen, die Krankschreibung auszuschöpfen. Arbeiten trotz Krankschreibung lohnt nur, wenn Sie sich wirklich wieder fit fühlen.

Schritt für Schritt

  1. Ehrlich prüfen, ob Sie wirklich wieder arbeitsfähig sind.
  2. Den Arbeitgeber vorher informieren, dass Sie trotz Krankschreibung kommen.
  3. Den direkten Weg zur Arbeit nehmen, ohne private Umwege.
  4. Bei einem Unfall sofort melden und zum Durchgangsarzt gehen.
  5. Den Unfall auch der privaten Unfallversicherung melden, wenn Sie eine haben.

Checkliste

  • Keine Medikamente, die müde machen oder die Reaktion verlangsamen
  • Kein Fieber und keine Ansteckungsgefahr mehr
  • Arbeitgeber weiß Bescheid
  • Unfall sofort dokumentieren
  • Krankschreibung aufbewahren, sie bleibt gültig, wenn Sie abbrechen

Häufige Fehler

  • Glauben, man sei während der Krankschreibung grundsätzlich nicht versichert
  • Unter starken Medikamenten zur Arbeit fahren
  • Den Arbeitgeber nicht informieren und später den Arbeitsweg nicht belegen können
  • Gegen ärztlichen Rat zu früh zurückkommen und länger ausfallen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Brauche ich eine Gesundschreibung vom Arzt?

Nein, eine Gesundschreibung gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht.

Bei Zweifeln kann der Arbeitgeber aber den Betriebsarzt einschalten.

Darf mein Chef verlangen, dass ich krankgeschrieben arbeite?

Nein.

Setzt er einen arbeitsunfähigen Mitarbeiter ein,

kann er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und schadensersatzpflichtig werden.

Was ist mit dem Krankengeld, wenn ich wieder arbeite?

Wer Krankengeld bezieht und arbeitet, bekommt für die Arbeit Lohn,

und das Krankengeld wird entsprechend gekürzt.

Bin ich im Homeoffice trotz Krankschreibung versichert?

Ja,

die Arbeit zu Hause ist seit 2021 im gleichen Umfang versichert wie im Betrieb,

unabhängig von der Krankschreibung.

Kann ich die Arbeit wieder abbrechen?

Ja, jederzeit.

Die Krankschreibung bleibt gültig, wenn Sie merken, dass es noch nicht geht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit, Schule oder K …

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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