Alles zur Versicherung: Elementarschaden
Wird die Elementarschadenversicherung Pflicht?
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Kurz gesagt
Wenn Sie selbst im Haus wohnen, nein. Die Elementarversicherung ist eine private Sachversicherung und bringt Ihnen keinen Steuervorteil. Absetzbar ist sie als Vermieter für das vermietete Objekt und anteilig für ein Arbeitszimmer, das Mittelpunkt Ihrer Arbeit ist. Bei 150 Euro Beitrag und 30 Prozent Steuersatz spart ein Vermieter etwa 45 Euro im Jahr.
Richtwerte für Beitrag und Steuerwirkung, Stand September 2026. Der Steuersatz von 30 Prozent dient nur zur Veranschaulichung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Elementarbaustein, Einfamilienhaus in sicherer Lage | etwa 50 bis 200 Euro Beitrag im Jahr |
| Selbst genutztes Haus, 150 Euro Elementarbeitrag | 0 Euro Steuerersparnis |
| Vermietetes Haus, 150 Euro Elementarbeitrag, 30 Prozent Steuersatz, keine Umlage | etwa 45 Euro Steuerersparnis im Jahr |
| Arbeitszimmer mit 10 Prozent der Wohnfläche, 150 Euro Beitrag, 30 Prozent Steuersatz | etwa 4 bis 5 Euro Steuerersparnis im Jahr |
| Homeoffice-Tagespauschale | 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr, Beitrag nicht zusätzlich |
| Zumutbare Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen | etwa 1 bis 7 Prozent der Einkünfte |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich zugänglichen Steuerratgebern, Gesetzestexten und Marktübersichten. Die Rechenbeispiele mit 30 Prozent Steuersatz und die Aussage, dass mehr als die Hälfte des Schadens bei Ihnen bleibt, sind eigene Beispielrechnungen und Richtwert aus der Angebotspraxis. Wir sind keine Steuerberatung; Ihren Fall klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Rechenbeispiel
So wirkt der Elementarbeitrag in der Steuererklärung, wenn die Hälfte der Wohnfläche vermietet ist und nichts umgelegt wird.
| Elementarbaustein für das ganze Haus | 240 Euro im Jahr |
| Anteil der vermieteten Wohnung (50 Prozent) | 120 Euro Werbungskosten |
| Anteil der eigenen Wohnung | 120 Euro, nicht absetzbar |
| Steuersatz zur Veranschaulichung | 30 Prozent |
Etwa 36 Euro Steuerersparnis im Jahr. Legen Sie den Anteil auf die Mieter um, entfällt die Ersparnis, dafür tragen die Mieter die 120 Euro.
Das Steuerrecht lässt bei Versicherungen vor allem die Vorsorge für die eigene Person zu: Kranken-, Pflege-, Renten- und bestimmte Haftpflichtbeiträge. Eine Elementarversicherung schützt dagegen eine Sache, nämlich Ihr Haus oder Ihren Hausrat. Das zählt zur privaten Lebensführung und bleibt steuerlich außen vor.
Das gilt unabhängig davon, ob der Elementarschutz ein Baustein Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung ist oder ein eigener Vertrag. Auch die Versicherungsteuer im Beitrag ändert daran nichts.
Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, setzt den Elementarbeitrag für dieses Objekt als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung ab. Bei einem Mehrfamilienhaus, in dem Sie selbst eine Wohnung bewohnen, nur den Anteil der vermieteten Fläche.
Die Kosten der Sachversicherung dürfen Sie in der Regel über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Dann steht dem Abzug eine gleich hohe Einnahme gegenüber, und unterm Strich bleibt steuerlich nichts übrig. Der Vorteil liegt dann in der Umlage, nicht in der Steuer.
Ein häusliches Arbeitszimmer wird seit 2023 nur noch berücksichtigt, wenn es der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Dann können Sie die Raumkosten anteilig ansetzen, dazu gehört auch der Anteil an der Elementarversicherung. Alternativ gibt es eine Jahrespauschale von 1.260 Euro, mit der alle Einzelkosten abgegolten sind.
| Ihre Lage | Absetzbar? | Wie |
|---|---|---|
| Eigenheim, selbst bewohnt | nein | private Lebensführung |
| Vermietete Wohnung oder vermietetes Haus | ja, voll | Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung |
| Beitrag auf Mieter umgelegt | ja, aber ohne Ersparnis | Umlage ist zugleich Einnahme |
| Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Arbeit | anteilig | Flächenanteil oder Jahrespauschale 1.260 Euro |
| Arbeiten am Küchentisch, Tagespauschale | nein, nicht zusätzlich | mit 6 Euro je Tag abgegolten |
| Gewerblich genutztes Gebäude | ja | Betriebsausgabe |
Hier liegt ein Punkt, den viele nicht kennen: Wer keine Elementarversicherung hat, kann Kosten für die Beseitigung von Schäden am selbst genutzten Haus und die Wiederbeschaffung von Möbeln, Hausrat und Kleidung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend machen. Die Finanzverwaltung sieht den Elementarschutz nicht als übliche Versicherung an, die man hätte abschließen müssen.
Das ist aber kein Ersatz für eine Versicherung. Abziehbar ist nur, was über der zumutbaren Belastung liegt, je nach Einkommen und Familie etwa 1 bis 7 Prozent der Einkünfte. Anerkannt werden nur notwendige Dinge, nicht Luxus, und das Finanzamt erstattet nie den Schaden, sondern senkt nur die Steuer. Selbst bei hohem Steuersatz tragen Sie so mehr als die Hälfte des Schadens selbst.
Nach großen Fluten erlassen die Länder oft zusätzlich einen Katastrophenerlass mit Erleichterungen. Ob und wie lange die Finanzverwaltung an ihrer großzügigen Linie festhält, ist nicht garantiert.
Für Handwerkerleistungen im eigenen Haushalt gibt es nach § 35a EStG eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Nach einem Elementarschaden gilt das aber nur für den Teil, den Sie selbst bezahlen. Was die Versicherung erstattet, fällt heraus.
Beides zugleich geht nicht: Kosten, die Sie als außergewöhnliche Belastung ansetzen, können Sie nicht noch einmal über die Handwerkerermäßigung geltend machen.
Die Frage nach der Steuer ist verständlich, aber sie entscheidet nichts. Für Selbstnutzer ist die Ersparnis null, für Vermieter mit Umlage ebenfalls, und im Arbeitszimmer geht es um wenige Euro.
Entscheidend ist, ob Sie einen Schaden von 30.000 bis über 100.000 Euro selbst tragen könnten. Wenn nicht, gehört der Elementarschutz in den Vertrag, mit oder ohne Steuervorteil.
Fragen und Antworten
Nein. Als Sonderausgaben zählen Vorsorgeaufwendungen für die eigene Person, nicht Versicherungen für Gebäude oder Hausrat.
Ja. Für Selbstnutzer ist die ganze Wohngebäudeversicherung privat, für Vermieter sind die Beiträge für das vermietete Objekt Werbungskosten.
In der Regel ja, als Kosten der Sachversicherung, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vorsieht. Dann sparen Sie keine Steuer, tragen die Kosten aber auch nicht selbst.
Teilweise. Notwendige Reparaturen und Ersatzkäufe können als außergewöhnliche Belastung zählen, aber erst oberhalb der zumutbaren Belastung. Den Großteil des Schadens tragen Sie trotzdem selbst.
Auch nicht absetzbar, außer anteilig für ein Arbeitszimmer, das Mittelpunkt Ihrer Arbeit ist und für das Sie keine Pauschale nutzen.
Wenn Sie die Ferienwohnung mit Gewinnabsicht vermieten, ja, für die Vermietungstage. Bei Eigennutzung wird nach Tagen aufgeteilt, das klären Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.
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