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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wer haftet, wenn jemand vor meinem Haus auf Glatteis stürzt?

Kurz gesagt

Wer haftet, wenn jemand vor meinem Haus auf Glatteis stürzt? Wer räumen und streuen musste und das versäumt hat: meist der Eigentümer, bei Übertragung im Mietvertrag der Mieter. Bewohnen Sie das Haus selbst, zahlt Ihre Privathaftpflicht, bei Vermietung die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Schmerzensgeld für einen Beinbruch kann 6.000 Euro erreichen.

Wer haftet, wenn jemand vor meinem Haus auf Glatteis stürzt?

Was es kostet

Öffentlich berichtete Beträge aus Gerichtsfällen und zu Bußgeldern.

BeispielRichtwert
Schmerzensgeld für komplizierten Unterschenkelbruch nach Glätte6.000 Euro
Gefordertes Schmerzensgeld nach Sturz auf einzelner Eisstelle, Klage abgewiesen5.000 Euro gefordert, 0 Euro erhalten
Bußgeld für verletzte Streupflicht, Höchstrahmenbis 50.000 Euro
Gefordertes Schmerzensgeld für Armverletzung, Klage abgewiesen15.000 Euro gefordert, 0 Euro erhalten

Stand Oktober 2026, aus Gerichtsberichten und Mitteilungen der Versicherungswirtschaft.

Die Kosten im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ob Ihr Vertrag Ihr Grundstück und eine Einliegerwohnung einschließt, prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Briefträgerin rutscht um 9 Uhr auf dem Gehweg aus

Seit dem Morgen ist der Gehweg vor dem selbst bewohnten Haus glatt, gestreut wurde nicht. Die Briefträgerin bricht sich das Handgelenk.

Behandlung, von der Berufsgenossenschaft zurückgefordertetwa 4.000 bis 8.000 Euro
Schmerzensgeldetwa 3.000 bis 6.000 Euro
Haushaltshilfe und Fahrtenetwa 500 bis 1.500 Euro
ZuständigIhre Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht zahlt zusammen etwa 7.500 bis 15.500 Euro. Hätte die Briefträgerin glatte Sohlen getragen, könnte ein Mitverschulden die Summe senken. Rechnung mit Richtwerten.

Wer vor meinem Haus räumen muss

Für den Weg zur Haustür, Zufahrt und Stellplätze ist der Eigentümer verantwortlich. Den öffentlichen Gehweg übertragen die meisten Gemeinden per Satzung auf die Anlieger. Die genauen Zeiten und Breiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde.

Vermieter können die Pflicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf Mieter übertragen. Steht dazu nichts im Vertrag, bleibt sie beim Vermieter. Auch nach einer Übertragung muss der Eigentümer stichprobenartig kontrollieren, ob geräumt wird.

Wann Sie haften und wann nicht

Sie haften, wenn Sie trotz allgemeiner Glätte während der Pflichtzeiten nicht oder zu spät gestreut haben. Droht Glatteis absehbar, etwa vor dem Berufsverkehr am Morgen, kann auch vorbeugendes Streuen nötig sein.

Nicht jede glatte Stelle führt zur Haftung. Einzelne Eisflecken bei sonst trockenem Wetter lösen meist keine Streupflicht aus. Bei andauerndem Eisregen dürfen Sie warten, bis Streuen wieder Sinn ergibt. Wer mit ungeeigneten Schuhen unterwegs war, muss sich oft ein Mitverschulden anrechnen lassen.

LageHaftung
Glätte seit Stunden, um 10 Uhr nicht gestreutSie haften in der Regel
Sturz um 6 Uhr vor Beginn der Pflichtzeitin der Regel keine Haftung
Andauernder Eisregen, gerade gestreutmeist keine Haftung
Pflicht wirksam auf Mieter übertragenzuerst der Mieter, der Eigentümer bei fehlender Kontrolle
Winterdienst beauftragt, aber nicht erschienenzuerst der Winterdienst, Sie bei fehlender Kontrolle

Welche Versicherung zahlt

Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung selbst, deckt die Privathaftpflicht diese Haftung in der Regel mit ab. Sie prüft auch, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt überzogene Ansprüche ab.

Vermieten Sie ein Haus oder eine Wohnung im Mehrfamilienhaus, brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bei Eigentümergemeinschaften schließt diese meist die Gemeinschaft ab. Mieter, auf die die Pflicht übertragen ist, sind über ihre eigene Privathaftpflicht geschützt.

Was ein Sturz kosten kann

Der Gestürzte kann Behandlungskosten, Verdienstausfall, eine Haushaltshilfe und Schmerzensgeld verlangen. Das Landgericht Neubrandenburg sprach für einen schweren Unterschenkelbruch 6.000 Euro Schmerzensgeld zu (Aktenzeichen 3 O 70/09, Urteil vom 16. August 2018).

Krankenkassen holen sich die Behandlungskosten oft beim Verantwortlichen zurück. Bei bleibenden Schäden können die Forderungen deutlich sechsstellig werden. Eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro ist deshalb sinnvoll.

Wann Sie keine zusätzliche Versicherung brauchen

Wohnen Sie zur Miete und die Räumpflicht liegt beim Vermieter oder einem Hausmeisterdienst, haften Sie nicht. Eine eigene Privathaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, aber nicht wegen des Glatteises.

Wer sein Haus selbst bewohnt, braucht keine eigene Grundbesitzerhaftpflicht, solange die Privathaftpflicht das Grundstück einschließt. Vermieten Sie eine Einliegerwohnung, prüfen Sie, ob Ihr Tarif das mitversichert.

Schritt für Schritt

  1. Die Satzung Ihrer Gemeinde lesen: Zeiten, Breite des Wegs, erlaubtes Streugut.
  2. Klären, ob die Pflicht laut Mietvertrag oder Hausordnung übertragen ist.
  3. Für Urlaub und Krankheit eine Vertretung oder einen Winterdienst schriftlich beauftragen.
  4. Nach einem Sturz Namen und Kontakt notieren, Fotos vom Weg und vom Streugut machen.
  5. Den Fall sofort Ihrer Haftpflicht melden und keine Schuld anerkennen.

Checkliste

  • Privathaftpflicht schließt das selbst bewohnte Grundstück ein
  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Vermietung
  • Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro
  • Vertretung für Urlaub und Krankheit schriftlich geregelt
  • Streugut und Schneeschieber vor dem ersten Frost bereit

Häufige Fehler

  • Glauben, wer zur Miete wohnt, müsse nie streuen, ohne den Mietvertrag zu lesen
  • Im Urlaub keine Vertretung organisieren
  • Am Unfallort die Schuld zugeben, bevor der Versicherer den Fall geprüft hat
  • Eine vermietete Einliegerwohnung in der Privathaftpflicht nicht angeben

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich auch den Gehweg vor meinem Haus streuen?

Meist ja, weil die Gemeinde diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger überträgt.

Die genauen Regeln stehen in der Satzung Ihres Ortes.

Haftet der Mieter oder der Vermieter?

Der Vermieter, solange die Pflicht nicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung übertragen ist.

Danach haftet der Mieter, der Vermieter nur bei fehlender Kontrolle.

Muss ich auch nachts streuen?

In der Regel nicht.

Die Pflicht gilt meist von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen später.

Außerhalb dieser Zeiten haften Sie nur in Ausnahmefällen.

Zahlt die Versicherung auch das Bußgeld?

Nein.

Bußgelder zahlt keine Haftpflicht.

Sie deckt nur den Schaden des Gestürzten.

Was gilt, wenn ich einen Winterdienst beauftragt habe?

Dann haftet zuerst der Dienst.

Sie müssen aber prüfen, ob er tatsächlich räumt, und bei Ausfällen reagieren.

Bekommt der Gestürzte immer Schmerzensgeld?

Nein.

Nur wenn eine Pflicht verletzt wurde.

Gerichte weisen viele Klagen ab,

etwa bei vereinzelten Glättestellen oder Stürzen vor Beginn der Räumzeit.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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