Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Wer haftet, wenn jemand vor meinem Haus auf Glatteis stürzt? Wer räumen und streuen musste und das versäumt hat: meist der Eigentümer, bei Übertragung im Mietvertrag der Mieter. Bewohnen Sie das Haus selbst, zahlt Ihre Privathaftpflicht, bei Vermietung die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Schmerzensgeld für einen Beinbruch kann 6.000 Euro erreichen.
Öffentlich berichtete Beträge aus Gerichtsfällen und zu Bußgeldern.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Schmerzensgeld für komplizierten Unterschenkelbruch nach Glätte | 6.000 Euro |
| Gefordertes Schmerzensgeld nach Sturz auf einzelner Eisstelle, Klage abgewiesen | 5.000 Euro gefordert, 0 Euro erhalten |
| Bußgeld für verletzte Streupflicht, Höchstrahmen | bis 50.000 Euro |
| Gefordertes Schmerzensgeld für Armverletzung, Klage abgewiesen | 15.000 Euro gefordert, 0 Euro erhalten |
Stand Oktober 2026, aus Gerichtsberichten und Mitteilungen der Versicherungswirtschaft.
Die Kosten im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ob Ihr Vertrag Ihr Grundstück und eine Einliegerwohnung einschließt, prüfen wir für Sie.
Rechenbeispiel
Seit dem Morgen ist der Gehweg vor dem selbst bewohnten Haus glatt, gestreut wurde nicht. Die Briefträgerin bricht sich das Handgelenk.
| Behandlung, von der Berufsgenossenschaft zurückgefordert | etwa 4.000 bis 8.000 Euro |
| Schmerzensgeld | etwa 3.000 bis 6.000 Euro |
| Haushaltshilfe und Fahrten | etwa 500 bis 1.500 Euro |
| Zuständig | Ihre Privathaftpflicht |
Die Privathaftpflicht zahlt zusammen etwa 7.500 bis 15.500 Euro. Hätte die Briefträgerin glatte Sohlen getragen, könnte ein Mitverschulden die Summe senken. Rechnung mit Richtwerten.
Für den Weg zur Haustür, Zufahrt und Stellplätze ist der Eigentümer verantwortlich. Den öffentlichen Gehweg übertragen die meisten Gemeinden per Satzung auf die Anlieger. Die genauen Zeiten und Breiten stehen in der Satzung Ihrer Gemeinde.
Vermieter können die Pflicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung auf Mieter übertragen. Steht dazu nichts im Vertrag, bleibt sie beim Vermieter. Auch nach einer Übertragung muss der Eigentümer stichprobenartig kontrollieren, ob geräumt wird.
Sie haften, wenn Sie trotz allgemeiner Glätte während der Pflichtzeiten nicht oder zu spät gestreut haben. Droht Glatteis absehbar, etwa vor dem Berufsverkehr am Morgen, kann auch vorbeugendes Streuen nötig sein.
Nicht jede glatte Stelle führt zur Haftung. Einzelne Eisflecken bei sonst trockenem Wetter lösen meist keine Streupflicht aus. Bei andauerndem Eisregen dürfen Sie warten, bis Streuen wieder Sinn ergibt. Wer mit ungeeigneten Schuhen unterwegs war, muss sich oft ein Mitverschulden anrechnen lassen.
| Lage | Haftung |
|---|---|
| Glätte seit Stunden, um 10 Uhr nicht gestreut | Sie haften in der Regel |
| Sturz um 6 Uhr vor Beginn der Pflichtzeit | in der Regel keine Haftung |
| Andauernder Eisregen, gerade gestreut | meist keine Haftung |
| Pflicht wirksam auf Mieter übertragen | zuerst der Mieter, der Eigentümer bei fehlender Kontrolle |
| Winterdienst beauftragt, aber nicht erschienen | zuerst der Winterdienst, Sie bei fehlender Kontrolle |
Bewohnen Sie Ihr Einfamilienhaus oder Ihre Eigentumswohnung selbst, deckt die Privathaftpflicht diese Haftung in der Regel mit ab. Sie prüft auch, ob die Forderung berechtigt ist, und wehrt überzogene Ansprüche ab.
Vermieten Sie ein Haus oder eine Wohnung im Mehrfamilienhaus, brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bei Eigentümergemeinschaften schließt diese meist die Gemeinschaft ab. Mieter, auf die die Pflicht übertragen ist, sind über ihre eigene Privathaftpflicht geschützt.
Der Gestürzte kann Behandlungskosten, Verdienstausfall, eine Haushaltshilfe und Schmerzensgeld verlangen. Das Landgericht Neubrandenburg sprach für einen schweren Unterschenkelbruch 6.000 Euro Schmerzensgeld zu (Aktenzeichen 3 O 70/09, Urteil vom 16. August 2018).
Krankenkassen holen sich die Behandlungskosten oft beim Verantwortlichen zurück. Bei bleibenden Schäden können die Forderungen deutlich sechsstellig werden. Eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro ist deshalb sinnvoll.
Wohnen Sie zur Miete und die Räumpflicht liegt beim Vermieter oder einem Hausmeisterdienst, haften Sie nicht. Eine eigene Privathaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, aber nicht wegen des Glatteises.
Wer sein Haus selbst bewohnt, braucht keine eigene Grundbesitzerhaftpflicht, solange die Privathaftpflicht das Grundstück einschließt. Vermieten Sie eine Einliegerwohnung, prüfen Sie, ob Ihr Tarif das mitversichert.
Fragen und Antworten
Meist ja, weil die Gemeinde diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger überträgt.
Die genauen Regeln stehen in der Satzung Ihres Ortes.
Der Vermieter, solange die Pflicht nicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung übertragen ist.
Danach haftet der Mieter, der Vermieter nur bei fehlender Kontrolle.
In der Regel nicht.
Die Pflicht gilt meist von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen später.
Außerhalb dieser Zeiten haften Sie nur in Ausnahmefällen.
Nein.
Bußgelder zahlt keine Haftpflicht.
Sie deckt nur den Schaden des Gestürzten.
Dann haftet zuerst der Dienst.
Sie müssen aber prüfen, ob er tatsächlich räumt, und bei Ausfällen reagieren.
Nein.
Nur wenn eine Pflicht verletzt wurde.
Gerichte weisen viele Klagen ab,
etwa bei vereinzelten Glättestellen oder Stürzen vor Beginn der Räumzeit.
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