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Wer zahlt bei einem Brand in der Mietwohnung?

Kurz gesagt

Bei einem Brand in der Mietwohnung zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters Wände, Böden und Fenster, Ihre Hausratversicherung Möbel, Kleidung, Technik und das Hotel. Wer den Brand nur leicht fahrlässig verursacht, wird vom Gebäudeversicherer nicht in Regress genommen. Eine Hausrat für 75 Quadratmeter kostet etwa 25 bis 120 Euro im Jahr.

Wer zahlt bei einem Brand in der Mietwohnung?

Was es kostet

Was der Schutz für Mieter kostet, nach veröffentlichten Tarifbeispielen. Die Gebäudeversicherung zahlt der Vermieter und legt sie über die Nebenkosten um.

BeispielRichtwert
Hausrat, 75 bis 80 Quadratmeter, je nach Wohnortetwa 25 bis 120 Euro im Jahr
Hausrat, 75 Quadratmeter, mittlere Tarifzone, Summe 49.000 Euroetwa 90 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht Single mit Mietsachschädenetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht Paar oder Familieetwa 60 bis 180 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommene Werte zur Veranschaulichung;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Kurzschluss im Wasserkocher, 70 Quadratmeter Mietwohnung

Das Feuer greift auf die Küche über, Ruß zieht durch alle Räume. Die Wohnung ist fünf Wochen unbewohnbar, niemand hat grob fahrlässig gehandelt.

Küche, Wände, Böden, Fenster (Gebäudeversicherung)etwa 40.000 Euro
Möbel, Kleidung, Technik zum Neuwert (Hausrat)etwa 22.000 Euro
Hotel, 35 Nächte zu 80 Euro (Hausrat, wenn der Tarif so viel vorsieht)2.800 Euro
Einlagerung geretteter Sachen (Hausrat)etwa 600 Euro
Miete 900 Euro für gut einen Monatentfällt

Mit Hausrat tragen Sie praktisch nichts selbst. Ohne Hausrat bleiben rund 25.400 Euro bei Ihnen hängen, obwohl Sie den Brand nicht verschuldet haben.

Wer bei einem Wohnungsbrand für was zuständig ist

Nach einem Brand in der Mietwohnung greifen drei Verträge ineinander. Die Gebäudeversicherung gehört dem Vermieter und ersetzt alles, was fest zum Haus gehört: Wände, Decken, Estrich, Fenster, Türen und die Leitungen. Ihre Hausratversicherung ersetzt alles, was Sie beim Umzug mitnehmen würden, zum Neuwert. Ihre Privathaftpflicht kommt nur ins Spiel, wenn Sie für den Schaden am Gebäude oder an Sachen anderer haften müssen.

Die Gebäudeversicherung zahlen Sie als Mieter indirekt mit. Die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer darf der Vermieter als Betriebskosten auf Sie umlegen (§ 2 Nr. 13 Betriebskostenverordnung).

Schaden nach dem BrandWer zahltWorauf es ankommt
Wände, Decken, Böden, Fenster, TürenGebäudeversicherung des VermietersVermieter meldet den Schaden
Einbauküche des VermietersGebäudeversicherung des Vermietersgehört zum Gebäude, wenn sie mitvermietet ist
Ihre Möbel, Kleidung, Elektronik, BücherIhre HausratversicherungNeuwert bis zur Versicherungssumme
Ruß und Löschwasser an Ihren SachenIhre Hausratversicherunggilt als Brandschaden
Hotel oder FerienwohnungIhre HausratversicherungTage und Tagessatz laut Vertrag
Ihre Sachen, Brand kam vom NachbarnIhre Hausratversicherungegal, wer den Brand verursacht hat

Wenn Sie den Brand selbst verursacht haben

Hat der Gebäudeversicherer den Vermieter entschädigt, könnte er sich das Geld eigentlich beim Verursacher zurückholen. Der Bundesgerichtshof hat aber entschieden, dass er bei einfacher Fahrlässigkeit des Mieters darauf verzichtet (Urteil vom 8. November 2000, IV ZR 298/99). Der Grund: Der Mieter trägt die Prämie über die Nebenkosten mit. Eine vergessene Kerze, die ohne grobe Unachtsamkeit umfällt, landet also nicht als Rechnung bei Ihnen.

Anders bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn Sie heißes Fett auf dem Herd unbeaufsichtigt lassen und die Wohnung verlassen. Dann kann der Gebäudeversicherer Sie in Anspruch nehmen. Diesen Rückgriff zahlt Ihre Privathaftpflicht, denn sie ist nur bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden leistungsfrei (§ 103 VVG). Für Ihre eigenen Sachen darf die Hausrat bei grober Fahrlässigkeit kürzen (§ 81 VVG), außer Ihr Tarif verzichtet darauf.

Miete, Hotel und Einlagerung nach dem Brand

Solange die Wohnung nach einem Brand nicht bewohnbar ist, schulden Sie keine Miete. Ist sie nur teilweise nutzbar, mindert sich die Miete angemessen (§ 536 BGB). Das gilt nicht, wenn Sie den Brand selbst verschuldet haben, denn dann hat der Vermieter Ansprüche gegen Sie.

Die Hausratversicherung ersetzt nach den Musterbedingungen Hotelkosten ohne Frühstück, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, und die Kosten, um geretteten Hausrat zu transportieren und einzulagern. Wie viele Tage und welcher Betrag je Nacht gezahlt werden, legt jeder Tarif selbst fest. Prüfen Sie das jetzt, nicht erst nach dem Brand.

Wenn das Feuer in der Nachbarwohnung ausbricht

Brennt es beim Nachbarn und Ruß oder Löschwasser zerstören Ihre Sachen, zahlt trotzdem Ihre eigene Hausrat. Brand ist eine versicherte Gefahr, egal wo das Feuer entstand. Sie müssen nicht erst klären, ob der Nachbar schuld ist.

Ohne Hausrat bleibt Ihnen nur, vom Nachbarn Schadenersatz zu verlangen. Das klappt nur, wenn er schuldhaft gehandelt hat und Sie das beweisen. Bei einem defekten Gerät ohne Verschulden gehen Sie leer aus.

Wann eine Hausrat für den Brandfall verzichtbar ist

Wer möbliert wohnt, wenig besitzt und alles Nötige aus eigenen Ersparnissen ersetzen könnte, kann auf die Hausrat verzichten. Für die meisten Haushalte mit eingerichteter Mietwohnung ist ein Totalverlust nach einem Brand aber ein fünfstelliger Betrag.

Auf die Privathaftpflicht sollten Sie dagegen nie verzichten. Sie ist der einzige Schutz, wenn Sie einen Brand grob fahrlässig verursachen und der Schaden am Haus bei Ihnen hängen bleibt.

Schritt für Schritt

  1. Feuerwehr rufen, Wohnung verlassen, Nachbarn warnen.
  2. Vermieter und Hausratversicherer sofort informieren.
  3. Schäden fotografieren, nichts wegwerfen, bevor der Versicherer zustimmt.
  4. Liste der zerstörten Sachen mit Neupreisen schreiben.
  5. Hotel- und Lagerkosten vorher mit dem Versicherer abstimmen und Belege sammeln.
  6. Miete für die Zeit der Unbewohnbarkeit schriftlich mindern oder aussetzen.

Checkliste

  • Hausrat mit ausreichender Versicherungssumme, etwa 650 Euro je Quadratmeter
  • Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit im Hausrattarif
  • Hotelkosten: Dauer und Tagessatz im Tarif geprüft
  • Privathaftpflicht mit Mietsachschäden
  • Rauchmelder in Schlafräumen und Fluren funktionsfähig
  • Fotos der Einrichtung in der Cloud gespeichert

Häufige Fehler

  • Glauben, die Gebäudeversicherung des Vermieters zahle auch die eigenen Möbel
  • Nach dem Brand alles entsorgen, bevor der Versicherer es gesehen hat
  • Weiter Miete zahlen, obwohl die Wohnung unbewohnbar ist
  • Ohne Privathaftpflicht leben und auf den Regressverzicht vertrauen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss der Vermieter mir ein Hotel bezahlen?

Schadenersatz schuldet er nur, wenn ihn ein Verschulden am Brand trifft.

In der Praxis zahlt das Hotel Ihre Hausratversicherung, wenn der Tarif Hotelkosten einschließt.

Zahlt die Gebäudeversicherung meine Sachen?

Nein.

Sie ersetzt nur das Gebäude und was fest dazugehört.

Ihre Möbel und Kleidung zahlt nur Ihre Hausrat.

Was ist, wenn ich den Brand grob fahrlässig verursacht habe?

Dann kann sich der Gebäudeversicherer das Geld bei Ihnen holen.

Ihre Privathaftpflicht übernimmt das, Vorsatz ist ausgeschlossen.

Bin ich als Untermieter oder in der WG geschützt?

Ihre Sachen nur über eine eigene oder gemeinsame Hausrat.

Klären Sie, wessen Vertrag Ihre Sachen nennt.

Zahlt die Hausrat auch bei Brand durch einen defekten Akku?

Ja, Brand ist versichert, unabhängig von der Ursache.

Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann es Abzüge geben.

Wie schnell muss ich den Brand melden?

Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern.

Rufen Sie noch am selben Tag an.

Quellen

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