Alles zur Versicherung: Hausrat
Brauche ich eine Hausratversicherung?
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Kurz gesagt
Ja, die Hausratversicherung zahlt auch ohne Rechnung, wenn Sie auf andere Weise zeigen, dass Sie die Sachen besaßen und was sie wert waren. Belege darf der Versicherer nur verlangen, soweit Ihnen die Beschaffung zumutbar ist (§ 31 VVG). Kontoauszüge, Bestellmails, Fotos, Garantiekarten oder Zeugen reichen oft. Ganz ohne Nachweis wird meist gekürzt, und ein Einbruch kostet im Schnitt 3.850 Euro.
Was bei Hausratschäden ohne Rechnung auf dem Spiel steht, nach veröffentlichten Zahlen und den Musterbedingungen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnittlicher versicherter Einbruchschaden 2025 | rund 3.850 Euro, 200 Euro mehr als im Vorjahr |
| Wohnungseinbrüche mit Leistung der Hausrat 2025 | rund 100.000 Fälle, zusammen etwa 380 Millionen Euro |
| Abschlagszahlung nach den Musterbedingungen | ab 1 Monat nach der Schadenmeldung für den Mindestbetrag |
Stand Oktober 2026, aus Veröffentlichungen des Versicherungsverbands und dessen Musterbedingungen.
Ihre eigenen Bedingungen können abweichen.
Die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommene Werte zur Veranschaulichung.
Rechenbeispiel
Nach einem Einbruch fehlen Notebook, Spielkonsole, Kamera, Uhr und ein Ring. Nur für zwei Teile gibt es noch Rechnungen.
| Notebook, Rechnung vorhanden | 1.100 Euro Neuwert |
| Spielkonsole, Rechnung vorhanden | 500 Euro Neuwert |
| Kamera, Bestellmail und Foto | 900 Euro Neuwert |
| Uhr, Kontoauszug und Urlaubsfoto | 600 Euro Neuwert |
| Ring, nur Zeugenaussage (angenommen halbiert) | 800 statt 1.600 Euro |
Mit Ersatzbelegen werden 3.900 Euro ersetzt. Nur beim Ring ohne Foto oder Gutachten bleibt eine Lücke von 800 Euro.
Nach einem Schaden müssen Sie jede Auskunft geben, die der Versicherer braucht, um Schaden und Höhe festzustellen. Belege darf er aber nur verlangen, soweit Ihnen deren Beschaffung zugemutet werden kann (§ 31 VVG). Eine zehn Jahre alte Rechnung für ein Sofa muss niemand aufbewahrt haben.
Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, also den Preis für gleichwertige neue Sachen. Ohne Rechnung geht es deshalb um zwei Fragen: Hatten Sie die Sache wirklich, und welches Modell in welcher Qualität war es? Beides lässt sich oft ohne Kassenbon belegen.
Je mehr unabhängige Hinweise zusammenkommen, desto weniger fällt die fehlende Rechnung ins Gewicht.
| Nachweis | Was er zeigt | Wo Sie ihn finden |
|---|---|---|
| Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung | Kaufdatum, Händler, Betrag | Onlinebanking oder Nachfrage bei der Bank |
| Bestellbestätigung und Kundenkonto | genaues Modell und Preis | Mailpostfach, Bestellhistorie beim Händler |
| Fotos und Videos aus der Wohnung | Besitz und Zustand | Handy, Cloud, Urlaubs- und Familienfotos |
| Garantiekarte, Handbuch, Verpackung | Modell und Seriennummer | Keller, Schublade, Herstellerkonto |
| Zeugen | Besitz über längere Zeit | Familie, Freunde, Nachbarn |
| Gutachten oder Zertifikat | Wert von Schmuck und Kunst | Juwelier, Erbunterlagen |
Nach einem Einbruch reichen Sie der Polizei und dem Versicherer ein Verzeichnis der gestohlenen Sachen ein. Schreiben Sie zu jedem Teil Marke, Modell, ungefähres Kaufjahr und den heutigen Neupreis, auch wenn keine Rechnung mehr existiert. Fehlende Belege sind kein Grund, ein Teil wegzulassen.
Den Neupreis belegen Sie mit einem aktuellen Angebot für ein gleichwertiges Modell, etwa einem Screenshot aus einem Onlineshop. Den Besitz belegen Sie mit den Ersatzbelegen aus der Tabelle. Was Ihnen später einfällt, melden Sie nach.
Lässt sich die Höhe nicht genau beweisen, kann der Wert geschätzt werden. Versicherer setzen dann oft einen vorsichtigen Betrag an. Legen Sie nach, statt die Kürzung hinzunehmen: zusätzliche Fotos, Zeugen, Vergleichspreise.
Streiten Sie nur noch über die Höhe, können Sie nach den Musterbedingungen ein Sachverständigenverfahren verlangen. Beide Seiten benennen einen Gutachter, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann. Einen Monat nach der Meldung können Sie außerdem eine Abschlagszahlung für den unstreitigen Teil fordern.
Bei Alltagsgegenständen wie Kleidung, Geschirr oder Möbeln ist der Besitz in einer bewohnten Wohnung kaum zu bestreiten. Schwierig wird es bei teuren Einzelstücken, die man nicht auf jedem Foto sieht: Schmuck, Uhren, Bargeld, Sammlungen.
Für diese Sachen gelten ohnehin eigene Entschädigungsgrenzen. Wer hier ohne Rechnung, Foto oder Gutachten dasteht, muss mit deutlichen Abzügen rechnen. Ein Fotorundgang durch die Wohnung einmal im Jahr kostet fünf Minuten und spart diesen Streit.
Fragen und Antworten
Ja,
wenn Sie Besitz und Modell anders zeigen, etwa mit Fahrradpass, Rahmennummer,
Foto oder Kontoauszug.
Die Rahmennummer ist hier der wichtigste Nachweis.
Sie kann Ihre Angaben stützen, ersetzt aber keine anderen Belege.
Allein darauf zahlt kaum ein Versicherer den vollen Betrag.
Oft ja, vor allem bei Onlinekäufen und Kundenkonten.
Fragen Sie früh nach, denn Händler müssen alte Kaufdaten nicht unbegrenzt aufheben.
Hier gibt es nie eine Rechnung.
Fotos, Erbunterlagen, Nachlassverzeichnisse oder ein früheres Gutachten belegen Besitz und Wert.
Meist genügen Kopien oder Scans.
Bewahren Sie die Originale trotzdem auf, falls der Versicherer nachfragt.
Ja.
Dann sind Belege kaum zumutbar,
und Kontoauszüge, Mails und Fotos aus der Cloud treten an ihre Stelle.
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Alles zur Versicherung: Hausrat
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Was muss ich im Hausrat-Schadenfall tun?
Im Hausrat-Schadenfall den Schaden sofort melden, bei Einbruch zusätzlich die Polizei rufen. …
Was zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?
Nach einem Einbruch ersetzt die Hausratversicherung den Neupreis der gestohlenen Sachen, Repa …
Wie sind Schmuck und Wertsachen in der Hausrat versichert?
Wertsachen sind mitversichert, aber gedeckelt. Üblich sind insgesamt 20 Prozent der Versicher …
Zahlt die Hausratversicherung den Neuwert oder nur den Zeitwert?
Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert, also den Preis gleichwertiger neuer Sachen, nicht …
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