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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Zahlt die Hausratversicherung auch ohne Rechnung?

Kurz gesagt

Ja, die Hausratversicherung zahlt auch ohne Rechnung, wenn Sie auf andere Weise zeigen, dass Sie die Sachen besaßen und was sie wert waren. Belege darf der Versicherer nur verlangen, soweit Ihnen die Beschaffung zumutbar ist (§ 31 VVG). Kontoauszüge, Bestellmails, Fotos, Garantiekarten oder Zeugen reichen oft. Ganz ohne Nachweis wird meist gekürzt, und ein Einbruch kostet im Schnitt 3.850 Euro.

Zahlt die Hausratversicherung auch ohne Rechnung?

Was es kostet

Was bei Hausratschäden ohne Rechnung auf dem Spiel steht, nach veröffentlichten Zahlen und den Musterbedingungen.

BeispielRichtwert
Durchschnittlicher versicherter Einbruchschaden 2025rund 3.850 Euro, 200 Euro mehr als im Vorjahr
Wohnungseinbrüche mit Leistung der Hausrat 2025rund 100.000 Fälle, zusammen etwa 380 Millionen Euro
Abschlagszahlung nach den Musterbedingungenab 1 Monat nach der Schadenmeldung für den Mindestbetrag

Stand Oktober 2026, aus Veröffentlichungen des Versicherungsverbands und dessen Musterbedingungen.

Ihre eigenen Bedingungen können abweichen.

Die Beträge im Rechenbeispiel sind angenommene Werte zur Veranschaulichung.

Rechenbeispiel

Einbruch, nur zwei von fünf Rechnungen vorhanden

Nach einem Einbruch fehlen Notebook, Spielkonsole, Kamera, Uhr und ein Ring. Nur für zwei Teile gibt es noch Rechnungen.

Notebook, Rechnung vorhanden1.100 Euro Neuwert
Spielkonsole, Rechnung vorhanden500 Euro Neuwert
Kamera, Bestellmail und Foto900 Euro Neuwert
Uhr, Kontoauszug und Urlaubsfoto600 Euro Neuwert
Ring, nur Zeugenaussage (angenommen halbiert)800 statt 1.600 Euro

Mit Ersatzbelegen werden 3.900 Euro ersetzt. Nur beim Ring ohne Foto oder Gutachten bleibt eine Lücke von 800 Euro.

Was der Versicherer ohne Rechnung verlangen darf

Nach einem Schaden müssen Sie jede Auskunft geben, die der Versicherer braucht, um Schaden und Höhe festzustellen. Belege darf er aber nur verlangen, soweit Ihnen deren Beschaffung zugemutet werden kann (§ 31 VVG). Eine zehn Jahre alte Rechnung für ein Sofa muss niemand aufbewahrt haben.

Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, also den Preis für gleichwertige neue Sachen. Ohne Rechnung geht es deshalb um zwei Fragen: Hatten Sie die Sache wirklich, und welches Modell in welcher Qualität war es? Beides lässt sich oft ohne Kassenbon belegen.

Ersatzbelege, die in der Praxis zählen

Je mehr unabhängige Hinweise zusammenkommen, desto weniger fällt die fehlende Rechnung ins Gewicht.

NachweisWas er zeigtWo Sie ihn finden
Kontoauszug oder KreditkartenabrechnungKaufdatum, Händler, BetragOnlinebanking oder Nachfrage bei der Bank
Bestellbestätigung und Kundenkontogenaues Modell und PreisMailpostfach, Bestellhistorie beim Händler
Fotos und Videos aus der WohnungBesitz und ZustandHandy, Cloud, Urlaubs- und Familienfotos
Garantiekarte, Handbuch, VerpackungModell und SeriennummerKeller, Schublade, Herstellerkonto
ZeugenBesitz über längere ZeitFamilie, Freunde, Nachbarn
Gutachten oder ZertifikatWert von Schmuck und KunstJuwelier, Erbunterlagen

Nach einem Einbruch: die Liste ohne Kassenbons

Nach einem Einbruch reichen Sie der Polizei und dem Versicherer ein Verzeichnis der gestohlenen Sachen ein. Schreiben Sie zu jedem Teil Marke, Modell, ungefähres Kaufjahr und den heutigen Neupreis, auch wenn keine Rechnung mehr existiert. Fehlende Belege sind kein Grund, ein Teil wegzulassen.

Den Neupreis belegen Sie mit einem aktuellen Angebot für ein gleichwertiges Modell, etwa einem Screenshot aus einem Onlineshop. Den Besitz belegen Sie mit den Ersatzbelegen aus der Tabelle. Was Ihnen später einfällt, melden Sie nach.

Wenn der Versicherer trotzdem kürzt

Lässt sich die Höhe nicht genau beweisen, kann der Wert geschätzt werden. Versicherer setzen dann oft einen vorsichtigen Betrag an. Legen Sie nach, statt die Kürzung hinzunehmen: zusätzliche Fotos, Zeugen, Vergleichspreise.

Streiten Sie nur noch über die Höhe, können Sie nach den Musterbedingungen ein Sachverständigenverfahren verlangen. Beide Seiten benennen einen Gutachter, bei Uneinigkeit entscheidet ein Obmann. Einen Monat nach der Meldung können Sie außerdem eine Abschlagszahlung für den unstreitigen Teil fordern.

Wo es ohne Nachweis wirklich eng wird

Bei Alltagsgegenständen wie Kleidung, Geschirr oder Möbeln ist der Besitz in einer bewohnten Wohnung kaum zu bestreiten. Schwierig wird es bei teuren Einzelstücken, die man nicht auf jedem Foto sieht: Schmuck, Uhren, Bargeld, Sammlungen.

Für diese Sachen gelten ohnehin eigene Entschädigungsgrenzen. Wer hier ohne Rechnung, Foto oder Gutachten dasteht, muss mit deutlichen Abzügen rechnen. Ein Fotorundgang durch die Wohnung einmal im Jahr kostet fünf Minuten und spart diesen Streit.

Schritt für Schritt

  1. Schaden sofort melden, bei Einbruch zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten.
  2. Verzeichnis aller Sachen mit Marke, Modell und Kaufjahr schreiben, auch ohne Rechnung.
  3. Kontoauszüge, Mailpostfach und Kundenkonten nach Käufen durchsuchen.
  4. Fotos auf Handy und in der Cloud nach den Gegenständen absuchen.
  5. Aktuelle Neupreise gleichwertiger Modelle als Screenshot sichern.
  6. Bei Kürzung nachlegen und notfalls ein Sachverständigenverfahren verlangen.

Checkliste

  • Einmal im Jahr Fotorundgang durch alle Räume und Schränke
  • Rechnungen für teure Dinge digital abgelegt
  • Seriennummern von Technik und Fahrrädern notiert
  • Gutachten oder Fotos für Schmuck und Uhren
  • Kopie der Unterlagen außerhalb der Wohnung, etwa in der Cloud

Häufige Fehler

  • Teile ohne Rechnung gar nicht erst auf die Liste setzen
  • Werte aufrunden, die man nicht belegen kann, und so Misstrauen wecken
  • Den Zeitwert statt des Neupreises angeben
  • Nach einer Kürzung aufgeben, obwohl weitere Nachweise möglich wären

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hausrat bei Fahrraddiebstahl ohne Rechnung?

Ja,

wenn Sie Besitz und Modell anders zeigen, etwa mit Fahrradpass, Rahmennummer,

Foto oder Kontoauszug.

Die Rahmennummer ist hier der wichtigste Nachweis.

Reicht eine eidesstattliche Versicherung?

Sie kann Ihre Angaben stützen, ersetzt aber keine anderen Belege.

Allein darauf zahlt kaum ein Versicherer den vollen Betrag.

Kann ich beim Händler eine Rechnungskopie anfordern?

Oft ja, vor allem bei Onlinekäufen und Kundenkonten.

Fragen Sie früh nach, denn Händler müssen alte Kaufdaten nicht unbegrenzt aufheben.

Was ist mit geerbten Sachen?

Hier gibt es nie eine Rechnung.

Fotos, Erbunterlagen, Nachlassverzeichnisse oder ein früheres Gutachten belegen Besitz und Wert.

Muss ich Belege im Original einreichen?

Meist genügen Kopien oder Scans.

Bewahren Sie die Originale trotzdem auf, falls der Versicherer nachfragt.

Zahlt die Hausrat bei Brand, wenn alle Belege verbrannt sind?

Ja.

Dann sind Belege kaum zumutbar,

und Kontoauszüge, Mails und Fotos aus der Cloud treten an ihre Stelle.

Quellen

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