Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Wenn eine Dachlawine auf das Auto fällt, zahlt meist Ihre Teilkasko, sofern der Tarif Dachlawinen ausdrücklich einschließt. Die Schadenfreiheitsklasse bleibt dann unberührt. Fehlt der Einschluss, bleibt nur die Vollkasko mit Rückstufung. Der Hauseigentümer haftet selten, nur bei besonderer Gefahr. Wer ohne Kasko parkt, trägt Schäden von einigen Hundert bis über 2.000 Euro selbst.
Öffentlich genannte Reparaturpreise und Beträge aus Urteilen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Eine Delle bis 2 cm ohne Lackieren ausbeulen | etwa 70 Euro |
| Dach mit 20 Dellen bis 3 cm ausbeulen | etwa 320 Euro |
| Frontscheibe tauschen, je nach Modell | etwa 400 bis 600 Euro, teils mehr |
| Schaden im Fall des Amtsgerichts München | 2.034 Euro |
| Übliche Selbstbeteiligung Teilkasko | etwa 150 Euro |
Stand Oktober 2026, aus Werkstattpreisen, Ratgebern und Urteilsberichten.
Die Beträge im Rechenbeispiel und der Kostenrahmen in der Antwort sind Richtwert aus der
Angebotspraxis.
Ob Ihr Tarif Dachlawinen einschließt, prüfen wir; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Kompaktwagen steht über Nacht an der Straße vor einem Mehrfamilienhaus. Am Morgen rutscht eine Eisplatte vom Dach, die Frontscheibe reißt, die Haube hat mehrere Dellen.
| Frontscheibe tauschen | etwa 500 Euro |
| Haube ausbeulen und teils lackieren | etwa 800 bis 1.200 Euro |
| Teilkasko mit Dachlawinen, Selbstbeteiligung | 150 Euro |
| Erstattung aus der Teilkasko | etwa 1.150 bis 1.550 Euro |
| Ohne Einschluss, nur Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung | etwa 1.000 bis 1.400 Euro plus Rückstufung |
Mit Dachlawinen in der Teilkasko zahlen Sie nur 150 Euro selbst und behalten Ihre Schadenfreiheitsklasse. Rechnung mit Richtwerten.
Die Teilkasko zahlt Schäden durch Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung. Rutscht Schnee oder Eis vom Dach auf Ihr Auto, ist das aber nicht automatisch dabei. Viele neuere Tarife nennen Dachlawinen ausdrücklich, einfache und ältere Tarife oft nicht.
Das Amtsgericht Halle hat 2011 entschieden, dass eine Dachlawine keine Schneelawine im Sinne der Bedingungen ist (Aktenzeichen 93 C 3643/10). Der Halter bekam nichts, weil sein Vertrag Lawinen ausschloss und eine neuere Fassung der Bedingungen nie vereinbart worden war. Neue Bedingungen gelten nicht von selbst für alte Verträge.
| Ihr Schutz | Wer zahlt den Schaden am eigenen Auto | Folge für den Beitrag |
|---|---|---|
| Teilkasko mit Dachlawinen | die Teilkasko, abzüglich Selbstbeteiligung | keine Rückstufung |
| Teilkasko ohne Dachlawinen | niemand aus der Teilkasko | keine |
| Vollkasko | die Vollkasko, abzüglich Selbstbeteiligung | Rückstufung in der Vollkasko |
| Nur Haftpflicht | Sie selbst, außer der Eigentümer haftet | keine |
| Eigentümer hat Pflichten verletzt | seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | keine für Sie |
Hauseigentümer müssen Dritte nicht in jedem Fall vor Dachlawinen schützen. Gerichte verlangen Schneefanggitter oder Warnschilder nur, wenn eine Satzung sie vorschreibt oder besondere Umstände vorliegen: steiles, hohes Dach über einem Gehweg oder Parkplatz, ungewöhnlich viel Schnee, viel Verkehr.
Das Amtsgericht München wies 2011 die Klage eines Halters über 2.034 Euro ab (Aktenzeichen 275 C 7022/11). Das Dach war flach geneigt und nur sechs Meter hoch, der Schnee war sichtbar und die Stelle nicht geräumt. Wer dort parkt, tut das auf eigenes Risiko. Haftet der Eigentümer ausnahmsweise doch, zahlt seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder seine Privathaftpflicht.
Wer sein Auto unter einem sichtbar schneebeladenen Dach abstellt, muss sich das anrechnen lassen. Gegenüber dem Eigentümer kann das den Anspruch ganz oder teilweise kosten.
Für Ihre eigene Kasko spielt der Parkplatz in der Regel keine Rolle, solange Sie nicht grob fahrlässig handeln. Grob fahrlässig wäre etwa, trotz Absperrung und Warnschild direkt unter einer überhängenden Wechte zu parken.
Eine kleine Delle ohne Lackschaden lässt sich oft für 70 bis 85 Euro ausbeulen. Liegt der Schaden unter Ihrer Selbstbeteiligung in der Teilkasko, meist 150 Euro, bringt eine Meldung nichts.
In der Vollkasko kann sich eine Meldung sogar rächen: Die Rückstufung kostet über mehrere Jahre oft mehr als ein Schaden von einigen Hundert Euro. Rechnen Sie das vor der Meldung durch.
Steht Ihr Auto im Winter in einer Garage, unter einem Carport mit Flachdach oder auf freier Fläche, ist das Risiko gering. Auch in schneearmen Gegenden ist der Einschluss eher eine Kleinigkeit.
Wer in den Bergen, in Schneegebieten oder in engen Innenstädten unter Altbaudächern parkt, sollte beim nächsten Wechsel auf den Einschluss achten. Er kostet in der Regel kaum Aufpreis, weil er Teil des Leistungspakets ist.
Fragen und Antworten
Nein.
Nur wenn Ihr Tarif Dachlawinen ausdrücklich einschließt.
Ältere Verträge kennen oft nur Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung.
In der Teilkasko nicht, dort gibt es keine Schadenfreiheitsklasse.
Zahlt die Vollkasko, wird sie zurückgestuft.
Nur wenn er seine Pflichten verletzt hat,
etwa trotz besonderer Gefahr weder Gitter noch Warnung angebracht hat.
Gerichte lehnen die Haftung in den meisten Fällen ab.
Nur wenn eine örtliche Satzung oder Bauvorschrift sie verlangt oder besondere Umstände vorliegen.
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht.
Das ist keine Dachlawine, sondern ein Fall für die Haftpflicht des anderen Fahrzeugs.
Wer sein Dach nicht räumt, kann haften.
Den Schaden am Auto je nach Tarif ja.
Den Carport selbst kann die Wohngebäudeversicherung zahlen,
wenn er und Schneedruck mitversichert sind.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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