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Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente?

Kurz gesagt

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente? Bei der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazulegen, soweit er Sozialbeiträge spart. Bei 200 Euro sind das 30 Euro im Monat. Meldet der Betrieb alle automatisch an, sind es seit 2026 mindestens 20 Prozent. Viele zahlen freiwillig mehr.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente?

Was es kostet

Zuschüsse und Grenzen 2026 nach Gesetz und Rechengrößen.

BeispielRichtwert
Pflichtzuschuss bei 100 Euro Umwandlung15 Euro im Monat
Pflichtzuschuss bei 338 Euro Umwandlung, voller abgabenfreier Rahmen50,70 Euro im Monat
Automatische Anmeldung ohne Tarifvertrag, 200 Euro Umwandlungmindestens 40 Euro im Monat
Freiwilliger Zuschuss von 20 bis 50 Prozent bei 200 Euro40 bis 100 Euro im Monat
Geringverdienerförderung 202630 Prozent von bis zu 960 Euro, höchstens 288 Euro im Jahr

Grenzen und Sätze Stand Oktober 2026 nach Gesetz und Rechengrößen.

Die Spanne freiwilliger Zuschüsse ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Das ist eine Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Rechenbeispiel

3.000 Euro brutto, 150 Euro Umwandlung

So wirkt der Zuschuss bei Pflicht und bei freiwilligen 30 Prozent.

Ihre Umwandlung150 Euro
Pflichtzuschuss 15 Prozent22,50 Euro
In den Vertrag mit Pflichtzuschuss172,50 Euro
Freiwilliger Zuschuss 30 Prozent45 Euro
In den Vertrag mit 30 Prozent195 Euro

Mit 30 statt 15 Prozent fließen 270 Euro mehr im Jahr in Ihre Betriebsrente, ohne dass Ihr Netto sinkt.

Woher der Pflichtzuschuss kommt

Wandeln Sie einen Teil Ihres Bruttolohns in eine Betriebsrente um, zahlt Ihr Arbeitgeber auf diesen Teil keine Sozialbeiträge. Das Betriebsrentengesetz verlangt, dass er diese Ersparnis an Sie weitergibt, pauschal mit 15 Prozent des umgewandelten Betrags.

Seit 2022 gilt das für alle Verträge, auch für ältere. Der Zuschuss fließt zusätzlich in Ihren Vertrag und ist selbst steuer- und abgabenfrei, solange die Grenzen eingehalten sind.

Ihre Umwandlung im MonatPflichtzuschuss 15 ProzentIn den Vertrag
50 Euro7,50 Euro57,50 Euro
100 Euro15 Euro115 Euro
200 Euro30 Euro230 Euro
338 Euro50,70 Euro388,70 Euro

Wann der Zuschuss kleiner ausfällt oder fehlt

Die Pflicht gilt nur, soweit der Arbeitgeber wirklich Sozialbeiträge spart. Verdienen Sie über der Grenze der Krankenversicherung von 69.750 Euro im Jahr, spart er weniger und darf den Zuschuss auf seine echte Ersparnis begrenzen. Über der Grenze der Rentenversicherung von 101.400 Euro spart er nichts mehr.

Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage gibt es keinen gesetzlichen Pflichtzuschuss. Auch ein Tarifvertrag kann den Zuschuss anders regeln, etwa durch einen festen Arbeitgeberbeitrag.

Zahlt der Arbeitgeber die Betriebsrente ganz aus eigener Tasche, ohne dass Sie Lohn umwandeln, ist die Höhe frei vereinbart. Einen Anspruch darauf haben Sie nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag ihn vorsehen.

Mehr Zuschuss: automatische Anmeldung und freiwillige Leistungen

Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz dürfen Betriebe seit 2026 auch ohne Tarifvertrag alle Beschäftigten automatisch in die Entgeltumwandlung aufnehmen. Wer nicht will, widerspricht. Dafür muss der Zuschuss mindestens 20 Prozent betragen, unabhängig von der Ersparnis des Arbeitgebers.

Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr als die Pflicht, um Personal zu halten. Fragen Sie ausdrücklich danach und lassen Sie die Höhe schriftlich in die Vereinbarung aufnehmen.

ModellZuschuss
Gesetzliche Pflicht bei Entgeltumwandlung15 Prozent, soweit Sozialbeiträge gespart werden
Automatische Anmeldung ohne Tarifvertragmindestens 20 Prozent
Freiwillige Regel im Betrieboft 20 bis 50 Prozent, frei vereinbart
Tarifvertragnach Tarif, auch feste Beträge
Rein arbeitgeberfinanziertfrei vereinbart

Förderung für Geringverdiener

Zahlt der Arbeitgeber für Beschäftigte mit niedrigem Lohn einen eigenen Beitrag, bekommt er 30 Prozent davon über die Lohnsteuer zurück. 2026 gilt das bis 2.575 Euro Monatslohn und für bis zu 960 Euro Beitrag im Jahr.

Ab 2027 steigt die Lohngrenze auf 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, der förderfähige Beitrag auf 1.200 Euro und die Förderung auf bis zu 360 Euro im Jahr. Fragen Sie bei kleinem Lohn gezielt nach diesem Weg.

Die Grenzen, offen gesagt

Der Zuschuss macht die Betriebsrente oft rentabel, gleicht aber nicht alles aus. Im Alter zahlen gesetzlich Versicherte auf die Rente über dem Freibetrag rund 21 bis 22 Prozent Kranken- und Pflegebeitrag, und die Rente ist steuerpflichtig.

Hohe Vertragskosten können den Zuschuss in den ersten Jahren fast aufzehren. Lassen Sie sich die Kosten in Euro zeigen, bevor Sie unterschreiben.

Schritt für Schritt

  1. In der Personalabteilung nach Durchführungsweg und Zuschusshöhe fragen.
  2. Prüfen, ob ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine eigene Regel hat.
  3. Zuschuss schriftlich in die Entgeltumwandlungsvereinbarung aufnehmen lassen.
  4. Auf der ersten Gehaltsabrechnung Umwandlung und Zuschuss getrennt nachsehen.
  5. Jährliche Standmitteilung mit den eingezahlten Beträgen abgleichen.

Checkliste

  • Zuschuss in Prozent oder Euro schriftlich
  • Durchführungsweg mit Pflichtzuschuss
  • Tarifvertrag geprüft
  • Umwandlung innerhalb von 338 Euro im Monat
  • Kosten des Vertrags in Euro bekannt
  • Bei kleinem Lohn nach Geringverdienerförderung gefragt

Häufige Fehler

  • Den Pflichtzuschuss nicht einfordern
  • Nur mündliche Zusage über einen freiwilligen Zuschuss
  • Über der Beitragsbemessungsgrenze mit vollen 15 Prozent rechnen
  • Die Abzüge im Alter beim Rechnen weglassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss jeder Arbeitgeber 15 Prozent zahlen?

Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ja, soweit er Sozialbeiträge spart. Ein Tarifvertrag kann abweichen.

Gilt der Zuschuss auch für alte Verträge?

Ja, seit 2022 für alle Entgeltumwandlungen, auch die vor 2019 abgeschlossenen.

Darf der Arbeitgeber den Zuschuss mit einem bestehenden Beitrag verrechnen?

Zahlt er schon einen eigenen Beitrag in gleicher Höhe, kann der Pflichtzuschuss damit erfüllt sein. Lassen Sie sich die Aufteilung zeigen.

Gehört mir der Zuschuss, wenn ich kündige?

Den Pflichtzuschuss ja, er ist wie Ihr umgewandelter Lohn sofort unverfallbar. Bei freiwilligen Zuschüssen darüber hängt es von der Zusage ab, fragen Sie nach.

Zahlt der Arbeitgeber auch in der Elternzeit?

Ohne Gehalt gibt es keine Umwandlung und damit keinen Zuschuss. Der Vertrag ruht oder läuft mit eigenen Beiträgen weiter.

Ist der Zuschuss steuerpflichtig?

Heute nicht, solange alle Beiträge zusammen innerhalb von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze bleiben. Die spätere Rente ist steuerpflichtig.

Quellen

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