Alles zur Versicherung: Betriebsrente (bAV)
Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbieten?
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Kurz gesagt
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur Betriebsrente? Bei der Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags dazulegen, soweit er Sozialbeiträge spart. Bei 200 Euro sind das 30 Euro im Monat. Meldet der Betrieb alle automatisch an, sind es seit 2026 mindestens 20 Prozent. Viele zahlen freiwillig mehr.
Zuschüsse und Grenzen 2026 nach Gesetz und Rechengrößen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Pflichtzuschuss bei 100 Euro Umwandlung | 15 Euro im Monat |
| Pflichtzuschuss bei 338 Euro Umwandlung, voller abgabenfreier Rahmen | 50,70 Euro im Monat |
| Automatische Anmeldung ohne Tarifvertrag, 200 Euro Umwandlung | mindestens 40 Euro im Monat |
| Freiwilliger Zuschuss von 20 bis 50 Prozent bei 200 Euro | 40 bis 100 Euro im Monat |
| Geringverdienerförderung 2026 | 30 Prozent von bis zu 960 Euro, höchstens 288 Euro im Jahr |
Grenzen und Sätze Stand Oktober 2026 nach Gesetz und Rechengrößen.
Die Spanne freiwilliger Zuschüsse ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das ist eine Einordnung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Rechenbeispiel
So wirkt der Zuschuss bei Pflicht und bei freiwilligen 30 Prozent.
| Ihre Umwandlung | 150 Euro |
| Pflichtzuschuss 15 Prozent | 22,50 Euro |
| In den Vertrag mit Pflichtzuschuss | 172,50 Euro |
| Freiwilliger Zuschuss 30 Prozent | 45 Euro |
| In den Vertrag mit 30 Prozent | 195 Euro |
Mit 30 statt 15 Prozent fließen 270 Euro mehr im Jahr in Ihre Betriebsrente, ohne dass Ihr Netto sinkt.
Wandeln Sie einen Teil Ihres Bruttolohns in eine Betriebsrente um, zahlt Ihr Arbeitgeber auf diesen Teil keine Sozialbeiträge. Das Betriebsrentengesetz verlangt, dass er diese Ersparnis an Sie weitergibt, pauschal mit 15 Prozent des umgewandelten Betrags.
Seit 2022 gilt das für alle Verträge, auch für ältere. Der Zuschuss fließt zusätzlich in Ihren Vertrag und ist selbst steuer- und abgabenfrei, solange die Grenzen eingehalten sind.
| Ihre Umwandlung im Monat | Pflichtzuschuss 15 Prozent | In den Vertrag |
|---|---|---|
| 50 Euro | 7,50 Euro | 57,50 Euro |
| 100 Euro | 15 Euro | 115 Euro |
| 200 Euro | 30 Euro | 230 Euro |
| 338 Euro | 50,70 Euro | 388,70 Euro |
Die Pflicht gilt nur, soweit der Arbeitgeber wirklich Sozialbeiträge spart. Verdienen Sie über der Grenze der Krankenversicherung von 69.750 Euro im Jahr, spart er weniger und darf den Zuschuss auf seine echte Ersparnis begrenzen. Über der Grenze der Rentenversicherung von 101.400 Euro spart er nichts mehr.
Bei der Unterstützungskasse und der Direktzusage gibt es keinen gesetzlichen Pflichtzuschuss. Auch ein Tarifvertrag kann den Zuschuss anders regeln, etwa durch einen festen Arbeitgeberbeitrag.
Zahlt der Arbeitgeber die Betriebsrente ganz aus eigener Tasche, ohne dass Sie Lohn umwandeln, ist die Höhe frei vereinbart. Einen Anspruch darauf haben Sie nur, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag ihn vorsehen.
Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz dürfen Betriebe seit 2026 auch ohne Tarifvertrag alle Beschäftigten automatisch in die Entgeltumwandlung aufnehmen. Wer nicht will, widerspricht. Dafür muss der Zuschuss mindestens 20 Prozent betragen, unabhängig von der Ersparnis des Arbeitgebers.
Viele Arbeitgeber geben freiwillig mehr als die Pflicht, um Personal zu halten. Fragen Sie ausdrücklich danach und lassen Sie die Höhe schriftlich in die Vereinbarung aufnehmen.
| Modell | Zuschuss |
|---|---|
| Gesetzliche Pflicht bei Entgeltumwandlung | 15 Prozent, soweit Sozialbeiträge gespart werden |
| Automatische Anmeldung ohne Tarifvertrag | mindestens 20 Prozent |
| Freiwillige Regel im Betrieb | oft 20 bis 50 Prozent, frei vereinbart |
| Tarifvertrag | nach Tarif, auch feste Beträge |
| Rein arbeitgeberfinanziert | frei vereinbart |
Zahlt der Arbeitgeber für Beschäftigte mit niedrigem Lohn einen eigenen Beitrag, bekommt er 30 Prozent davon über die Lohnsteuer zurück. 2026 gilt das bis 2.575 Euro Monatslohn und für bis zu 960 Euro Beitrag im Jahr.
Ab 2027 steigt die Lohngrenze auf 3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung, der förderfähige Beitrag auf 1.200 Euro und die Förderung auf bis zu 360 Euro im Jahr. Fragen Sie bei kleinem Lohn gezielt nach diesem Weg.
Der Zuschuss macht die Betriebsrente oft rentabel, gleicht aber nicht alles aus. Im Alter zahlen gesetzlich Versicherte auf die Rente über dem Freibetrag rund 21 bis 22 Prozent Kranken- und Pflegebeitrag, und die Rente ist steuerpflichtig.
Hohe Vertragskosten können den Zuschuss in den ersten Jahren fast aufzehren. Lassen Sie sich die Kosten in Euro zeigen, bevor Sie unterschreiben.
Fragen und Antworten
Bei Entgeltumwandlung über Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ja, soweit er Sozialbeiträge spart. Ein Tarifvertrag kann abweichen.
Ja, seit 2022 für alle Entgeltumwandlungen, auch die vor 2019 abgeschlossenen.
Zahlt er schon einen eigenen Beitrag in gleicher Höhe, kann der Pflichtzuschuss damit erfüllt sein. Lassen Sie sich die Aufteilung zeigen.
Den Pflichtzuschuss ja, er ist wie Ihr umgewandelter Lohn sofort unverfallbar. Bei freiwilligen Zuschüssen darüber hängt es von der Zusage ab, fragen Sie nach.
Ohne Gehalt gibt es keine Umwandlung und damit keinen Zuschuss. Der Vertrag ruht oder läuft mit eigenen Beiträgen weiter.
Heute nicht, solange alle Beiträge zusammen innerhalb von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze bleiben. Die spätere Rente ist steuerpflichtig.
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