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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wie lange kann ich eine Versicherung widerrufen?

Kurz gesagt

Wie lange Sie eine Versicherung widerrufen können, hängt von der Art ab: in der Regel 14 Tage, bei Lebens- und Rentenversicherung 30 Tage. Die Frist beginnt erst, wenn Versicherungsschein, Bedingungen und eine korrekte Belehrung bei Ihnen sind. Spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen ist Schluss, bei Lebensversicherungen nach 24 Monaten und 30 Tagen. Fehlt die Belehrung ganz, gilt diese Grenze nicht.

Wie lange kann ich eine Versicherung widerrufen?

Was es kostet

Fristen und Grenzen aus Versicherungsvertragsgesetz und BGB, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Widerrufsfrist für die meisten Versicherungen14 Tage
Widerrufsfrist für Lebens- und Rentenversicherung30 Tage
Späteste Grenze bei korrekter Belehrung, allgemein12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss
Späteste Grenze bei korrekter Belehrung, Lebensversicherung24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss
Rückzahlung durch den Versichererspätestens innerhalb von 30 Tagen

Alle Werte sind gesetzlich geregelt.

Ob eine alte Belehrung fehlerhaft war, entscheidet der Einzelfall.

Keine Rechtsberatung.

Rechenbeispiel

Rentenversicherung online abgeschlossen

Vertrag am 1. März geschlossen, die Belehrung kam erst am 3. März per E-Mail.

Vertragsschluss1. März
Letzte Unterlage mit Belehrung3. März
Frist30 Tage ab 3. März
Letzter Tag zum Absenden2. April

Ein Widerruf über die Schaltfläche oder per E-Mail bis 2. April genügt, auch wenn er erst danach gelesen wird.

Ab wann die Widerrufsfrist läuft

Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, aber nicht bevor Sie alle Unterlagen in Textform haben: Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen mit den Versicherungsbedingungen, die vorgeschriebenen Informationen und eine Belehrung über das Widerrufsrecht. Bei Sparprodukten gehört auch das Basisinformationsblatt dazu.

Dass Sie alles bekommen haben, muss der Versicherer beweisen, nicht Sie. Notieren Sie deshalb das Datum, an dem die letzten Unterlagen ankamen.

VersicherungWiderrufsfristSpäteste Grenze mit Belehrung
Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Unfall, Krankenversicherung14 Tage12 Monate und 14 Tage
Lebens- und Rentenversicherung30 Tage24 Monate und 30 Tage
Berufsunfähigkeitsversicherung30 Tage, es gelten die Regeln der Lebensversicherung24 Monate und 30 Tage
Vertrag mit weniger als einem Monat Laufzeitkein Widerrufsrechtentfällt

So widerrufen Sie richtig

Der Widerruf braucht keine Begründung. Textform reicht, also Brief, Fax oder E-Mail an die Adresse aus der Belehrung. Für die Frist zählt, wann Sie ihn absenden, nicht wann er ankommt. Heben Sie den Nachweis auf.

Haben Sie online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Seite eine gut sichtbare Funktion zum Widerrufen anbieten und Ihnen den Eingang mit Datum und Uhrzeit bestätigen.

Was Sie nach einem Widerruf zurückbekommen

Der Versicherer muss gezahlte Beiträge innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Hat der Schutz schon begonnen und wurden Sie korrekt auf diese Folge hingewiesen, darf er den Beitrag für die Zeit bis zum Widerruf behalten.

Fehlte dieser Hinweis, bekommen Sie zusätzlich die Beiträge für das erste Jahr zurück, sofern Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben. Bei Lebens- und Rentenversicherungen zahlt der Versicherer den Rückkaufswert samt Überschüssen, ohne korrekten Hinweis wahlweise die Beiträge des ersten Jahres, wenn das für Sie günstiger ist.

Widerruf alter Lebensversicherungen

Wurden Sie bei einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt, kann nach Einschätzung der Verbraucherzentrale bei Verträgen aller Generationen seit 1991 noch eine Rückabwicklung möglich sein, auch bei Verträgen ab 2008.

Das lohnt sich vor allem, wenn der Vertrag schlecht gelaufen ist. Rechnen Sie aber mit Widerstand des Versicherers und lassen Sie die Belehrung rechtlich prüfen, bevor Sie kündigen. Mit einer Kündigung bekommen Sie nur den Rückkaufswert.

Widerruf, Kündigung, Rücktritt: was der Unterschied ist

Der Widerruf macht den Vertrag rückgängig, als hätte es ihn kaum gegeben. Die Kündigung beendet ihn nur für die Zukunft, zum Ende der Versicherungsperiode oder bei langen Verträgen zum Ende des dritten Jahres.

Den Rücktritt erklärt meist der Versicherer, etwa wenn Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden. Wer eine Versicherung über einen Makler wie Norman Nammert abgeschlossen hat, kann die Fristen mit ihm durchgehen; den Widerruf erklären Sie aber selbst gegenüber dem Versicherer.

Schritt für Schritt

  1. Datum notieren, an dem die letzte Unterlage samt Belehrung ankam.
  2. Frist ausrechnen: 14 Tage, bei Lebens-, Renten- oder BU-Versicherung 30 Tage.
  3. Widerruf in Textform an die Adresse aus der Belehrung schicken oder die Online-Funktion nutzen.
  4. Nachweis des Absendens oder die Eingangsbestätigung aufheben.
  5. Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen prüfen.
  6. Ersatz für den widerrufenen Schutz rechtzeitig regeln.

Checkliste

  • Zugangsdatum aller Unterlagen notiert
  • Richtige Frist für die Versicherungsart
  • Widerruf in Textform, ohne Begründung
  • Absendenachweis oder Eingangsbestätigung
  • Neuer Schutz, wo er nötig ist
  • Bei Altverträgen Belehrung prüfen lassen

Häufige Fehler

  • Die Frist ab Vertragsschluss rechnen, obwohl Unterlagen fehlten
  • Nur den Vermittler informieren statt den Versicherer
  • Eine alte Lebensversicherung kündigen, statt eine fehlerhafte Belehrung prüfen zu lassen
  • Die Haftpflicht widerrufen, ohne neue abzuschließen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange kann ich eine Versicherung widerrufen, die ich online abgeschlossen habe?

Genauso lange wie offline: 14 Tage, bei Lebens- und Rentenversicherung 30 Tage.

Der Anbieter muss Ihnen dafür eine Widerrufsfunktion auf seiner Seite anbieten.

Muss ich einen Grund nennen?

Nein.

Der Widerruf braucht keine Begründung.

Gilt der Widerruf auch für die Kfz-Versicherung?

Ja, 14 Tage.

Die vorläufige Deckung allein ist nur dann widerrufbar, wenn sie im Fernabsatz geschlossen wurde.

Was ist, wenn ich schon eine Leistung bekommen habe?

Dann müssen Sie diese nicht zurückzahlen.

Den zusätzlichen Anspruch auf die Beiträge des ersten Jahres,

der bei fehlendem Hinweis besteht, verlieren Sie aber.

Kann ich nach Jahren noch widerrufen?

Nur wenn die Belehrung fehlte oder fehlerhaft war.

Bei Lebens- und Rentenversicherungen kommt das häufiger in Betracht, lassen Sie es prüfen.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

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