Wie komme ich aus Verträgen eines Strukturvertriebs wieder heraus?
Aus Verträgen eines Strukturvertriebs kommen Sie wieder heraus, aber nicht alle auf dieselbe …
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Kurz gesagt
Wie lange Sie eine Versicherung widerrufen können, hängt von der Art ab: in der Regel 14 Tage, bei Lebens- und Rentenversicherung 30 Tage. Die Frist beginnt erst, wenn Versicherungsschein, Bedingungen und eine korrekte Belehrung bei Ihnen sind. Spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen ist Schluss, bei Lebensversicherungen nach 24 Monaten und 30 Tagen. Fehlt die Belehrung ganz, gilt diese Grenze nicht.
Fristen und Grenzen aus Versicherungsvertragsgesetz und BGB, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Widerrufsfrist für die meisten Versicherungen | 14 Tage |
| Widerrufsfrist für Lebens- und Rentenversicherung | 30 Tage |
| Späteste Grenze bei korrekter Belehrung, allgemein | 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss |
| Späteste Grenze bei korrekter Belehrung, Lebensversicherung | 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss |
| Rückzahlung durch den Versicherer | spätestens innerhalb von 30 Tagen |
Alle Werte sind gesetzlich geregelt.
Ob eine alte Belehrung fehlerhaft war, entscheidet der Einzelfall.
Keine Rechtsberatung.
Rechenbeispiel
Vertrag am 1. März geschlossen, die Belehrung kam erst am 3. März per E-Mail.
| Vertragsschluss | 1. März |
| Letzte Unterlage mit Belehrung | 3. März |
| Frist | 30 Tage ab 3. März |
| Letzter Tag zum Absenden | 2. April |
Ein Widerruf über die Schaltfläche oder per E-Mail bis 2. April genügt, auch wenn er erst danach gelesen wird.
Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, aber nicht bevor Sie alle Unterlagen in Textform haben: Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen mit den Versicherungsbedingungen, die vorgeschriebenen Informationen und eine Belehrung über das Widerrufsrecht. Bei Sparprodukten gehört auch das Basisinformationsblatt dazu.
Dass Sie alles bekommen haben, muss der Versicherer beweisen, nicht Sie. Notieren Sie deshalb das Datum, an dem die letzten Unterlagen ankamen.
| Versicherung | Widerrufsfrist | Späteste Grenze mit Belehrung |
|---|---|---|
| Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Unfall, Krankenversicherung | 14 Tage | 12 Monate und 14 Tage |
| Lebens- und Rentenversicherung | 30 Tage | 24 Monate und 30 Tage |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | 30 Tage, es gelten die Regeln der Lebensversicherung | 24 Monate und 30 Tage |
| Vertrag mit weniger als einem Monat Laufzeit | kein Widerrufsrecht | entfällt |
Der Widerruf braucht keine Begründung. Textform reicht, also Brief, Fax oder E-Mail an die Adresse aus der Belehrung. Für die Frist zählt, wann Sie ihn absenden, nicht wann er ankommt. Heben Sie den Nachweis auf.
Haben Sie online abgeschlossen, muss der Anbieter auf seiner Seite eine gut sichtbare Funktion zum Widerrufen anbieten und Ihnen den Eingang mit Datum und Uhrzeit bestätigen.
Der Versicherer muss gezahlte Beiträge innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Hat der Schutz schon begonnen und wurden Sie korrekt auf diese Folge hingewiesen, darf er den Beitrag für die Zeit bis zum Widerruf behalten.
Fehlte dieser Hinweis, bekommen Sie zusätzlich die Beiträge für das erste Jahr zurück, sofern Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben. Bei Lebens- und Rentenversicherungen zahlt der Versicherer den Rückkaufswert samt Überschüssen, ohne korrekten Hinweis wahlweise die Beiträge des ersten Jahres, wenn das für Sie günstiger ist.
Wurden Sie bei einer Lebens- oder Rentenversicherung nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht belehrt, kann nach Einschätzung der Verbraucherzentrale bei Verträgen aller Generationen seit 1991 noch eine Rückabwicklung möglich sein, auch bei Verträgen ab 2008.
Das lohnt sich vor allem, wenn der Vertrag schlecht gelaufen ist. Rechnen Sie aber mit Widerstand des Versicherers und lassen Sie die Belehrung rechtlich prüfen, bevor Sie kündigen. Mit einer Kündigung bekommen Sie nur den Rückkaufswert.
Der Widerruf macht den Vertrag rückgängig, als hätte es ihn kaum gegeben. Die Kündigung beendet ihn nur für die Zukunft, zum Ende der Versicherungsperiode oder bei langen Verträgen zum Ende des dritten Jahres.
Den Rücktritt erklärt meist der Versicherer, etwa wenn Gesundheitsfragen falsch beantwortet wurden. Wer eine Versicherung über einen Makler wie Norman Nammert abgeschlossen hat, kann die Fristen mit ihm durchgehen; den Widerruf erklären Sie aber selbst gegenüber dem Versicherer.
Fragen und Antworten
Genauso lange wie offline: 14 Tage, bei Lebens- und Rentenversicherung 30 Tage.
Der Anbieter muss Ihnen dafür eine Widerrufsfunktion auf seiner Seite anbieten.
Nein.
Der Widerruf braucht keine Begründung.
Ja, 14 Tage.
Die vorläufige Deckung allein ist nur dann widerrufbar, wenn sie im Fernabsatz geschlossen wurde.
Dann müssen Sie diese nicht zurückzahlen.
Den zusätzlichen Anspruch auf die Beiträge des ersten Jahres,
der bei fehlendem Hinweis besteht, verlieren Sie aber.
Nur wenn die Belehrung fehlte oder fehlerhaft war.
Bei Lebens- und Rentenversicherungen kommt das häufiger in Betracht, lassen Sie es prüfen.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
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Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter: Was ist der Unterschied?
Der Unterschied: Der Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag von einem oder wenigen Versic …
Kann ich meinen Versicherungsmakler wechseln?
Ja. Sie können Ihren Versicherungsmakler grundsätzlich jederzeit wechseln, ohne Grund und für …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
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