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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Wie komme ich aus Verträgen eines Strukturvertriebs wieder heraus?

Kurz gesagt

Aus Verträgen eines Strukturvertriebs kommen Sie wieder heraus, aber nicht alle auf dieselbe Weise. Junge Verträge widerrufen Sie innerhalb von 14 Tagen, Lebens- und Rentenversicherungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt aller Unterlagen. Sachversicherungen mit mehr als drei Jahren Laufzeit kündigen Sie zum Ende des dritten Jahres. Sparverträge sind jederzeit kündbar, kosten dann aber oft Geld.

Wie komme ich aus Verträgen eines Strukturvertriebs wieder heraus?

Was es kostet

Fristen und Werte aus dem Versicherungsvertragsgesetz, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
Widerrufsfrist allgemein14 Tage ab Erhalt aller Unterlagen
Widerrufsfrist Lebens- und Rentenversicherung30 Tage ab Erhalt aller Unterlagen
Kündigung eines Vertrags mit mehr als drei Jahren Laufzeitzum Ende des 3. Jahres, 3 Monate Frist
Verteilung der Abschlusskosten beim Rückkaufswertmindestens auf die ersten 5 Vertragsjahre
Policenverkauf statt Kündigung, Beispiel der Stiftung Warentestrund 1.300 Euro mehr als der Rückkaufswert von 22.092 Euro

Gesetzliche Fristen sind belegt.

Ob ein Ankäufer Ihre Police kauft und wie viel er bietet, hängt vom Vertrag ab.

Keine Rechtsberatung.

Rechenbeispiel

Vier Verträge nach einem Termin vor drei Wochen

Was mit jedem Vertrag passiert, wenn alle Unterlagen vor drei Wochen ankamen.

PrivathaftpflichtFrist von 14 Tagen vorbei, behalten oder zum Ablauf kündigen
Hausrat mit 5 Jahren LaufzeitKündigung zum Ende des 3. Jahres möglich
Private RentenversicherungWiderruf noch möglich, 30 Tage laufen noch rund 9 Tage
Kapitallebensversicherungebenfalls 30 Tage Widerruf, auch hier laufen noch rund 9 Tage

Die beiden Sparverträge sofort in Textform widerrufen. Haftpflicht und Hausrat in Ruhe prüfen, sie kosten wenig und lassen sich später ersetzen.

Erst sortieren, dann handeln

Wer bei einem Strukturvertrieb unterschrieben hat, hat oft mehrere Verträge auf einmal: Haftpflicht, Hausrat, eine Rentenversicherung, dazu Bausparvertrag oder Fondssparplan. Legen Sie alle Unterlagen nebeneinander und schreiben Sie zu jedem Vertrag Abschlussdatum, Beitrag und Laufzeit auf.

Für jeden Vertrag gibt es einen eigenen Ausweg. Eine Haftpflicht ist schnell ersetzt, eine Rentenversicherung mit hohen Abschlusskosten nicht. Kündigen Sie deshalb nicht alles in einem Brief.

VertragsartAuswegFundstelle
Jeder Versicherungsvertrag, gerade erst abgeschlossenWiderruf in 14 Tagen§ 8 VVG
Lebens- und Rentenversicherung, gerade erst abgeschlossenWiderruf in 30 Tagen§ 152 VVG
Haftpflicht, Hausrat, Unfall mit mehr als drei Jahren LaufzeitKündigung zum Ende des dritten Jahres, drei Monate vorher§ 11 Abs. 4 VVG
Lebens- und Rentenversicherung mit laufendem BeitragKündigung zum Schluss der Versicherungsperiode oder Beitragsfreistellung§§ 165, 168 VVG
Basisrente (Rürup)keine Kündigung, nur Beitragsfreistellung§ 168 Abs. 3 VVG

Widerruf: der sauberste Weg aus jungen Verträgen

Den Widerruf müssen Sie nicht begründen, Textform reicht, also auch eine E-Mail. Zur Frist zählt das Absenden. Die Frist beginnt erst, wenn Sie Versicherungsschein, Bedingungen, Informationsblätter und eine ordentliche Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten haben.

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, bei Lebensversicherungen 24 Monate und 30 Tage. Fehlt die Belehrung ganz, gilt diese Grenze nicht. Bei älteren Lebens- und Rentenversicherungen kann eine fehlerhafte Belehrung deshalb noch heute eine Rückabwicklung tragen.

Sparverträge: kündigen kostet oft am meisten

Bei Rentenversicherungen aus dem Strukturvertrieb stecken die Abschlusskosten meist in den ersten Jahren. Das Gesetz verlangt, dass sie beim Rückkaufswert mindestens auf fünf Jahre verteilt werden, und ein Abzug für noch nicht getilgte Abschlusskosten ist unwirksam. Trotzdem liegt der Rückkaufswert anfangs unter Ihren Beiträgen.

Prüfen Sie deshalb vor der Kündigung die Beitragsfreistellung, einen Verkauf an einen Policenankäufer oder einen Widerruf wegen fehlerhafter Belehrung. Eine einmal ausgesprochene Kündigung können Sie ohne Zustimmung des Versicherers nicht zurücknehmen.

Falsch beraten: Schadensersatz statt nur Ausstieg

Jeder Versicherungsvermittler muss nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen fragen, passend beraten und die Gründe dokumentieren. Verletzt er diese Pflicht, haftet er für den Schaden. Wer Ihnen etwa eine Rentenversicherung verkauft hat, die Sie erkennbar nicht bezahlen können, muss sich daran messen lassen.

Fordern Sie deshalb das Beratungsprotokoll an, bevor Sie etwas kündigen. Steht dort ein Verzicht auf Beratung, den Sie nicht bewusst unterschrieben haben, notieren Sie das. Für die rechtliche Bewertung sind Verbraucherzentrale oder Anwalt die richtige Stelle.

Wer die Verträge danach betreut

Ein Strukturvertrieb kann als Versicherungsvertreter oder als Makler tätig sein. Ein Vertreter ist von einem Versicherer betraut, ein Makler arbeitet für den Kunden. Wie Ihr Berater eingetragen ist, steht im öffentlichen Vermittlerregister.

Verträge, die Sie behalten wollen, kann ein Makler übernehmen, der für Sie und nicht für den Versicherer tätig ist. NAMMERT vermittelt durch Norman Nammert als Versicherungsmakler. Die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist der Wechsel kostenlos, Beitrag und Deckung ändern sich dadurch nicht.

Schritt für Schritt

  1. Alle Verträge mit Abschlussdatum, Beitrag und Laufzeit auflisten.
  2. Datum notieren, an dem die letzten Unterlagen ankamen.
  3. Verträge in der Widerrufsfrist sofort in Textform widerrufen, mit Absendenachweis.
  4. Für Sparverträge Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Beratungsprotokoll anfordern.
  5. Sachversicherungen mit langer Laufzeit zum nächsten möglichen Termin kündigen oder ersetzen.
  6. Neue Verträge erst unterschreiben, wenn die alten sicher enden.

Checkliste

  • Liste aller Verträge mit Datum und Beitrag
  • Widerruf in Textform mit Nachweis des Absendens
  • Beratungsprotokoll angefordert
  • Rückkaufswert und beitragsfreie Leistung schriftlich
  • Eintrag des Beraters im Vermittlerregister geprüft
  • Lückenloser Anschluss bei Haftpflicht und Krankenversicherung

Häufige Fehler

  • Alle Verträge in einem Schreiben kündigen, auch die gut laufenden
  • Die Rentenversicherung kündigen, solange ein Widerruf noch möglich ist
  • Die Privathaftpflicht kündigen, bevor die neue gilt
  • Eine Rürup-Rente kündigen wollen, obwohl das gesetzlich ausgeschlossen ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie komme ich aus Verträgen eines Strukturvertriebs wieder heraus, wenn die Widerrufsfrist vorbei ist?

Über die Kündigung, je nach Vertrag zum Ablauf,

zum Ende des dritten Jahres oder bei Lebensversicherungen zum Ende der Versicherungsperiode.

Prüfen Sie vorher, ob die Belehrung fehlerhaft war.

Muss ich den Widerruf begründen?

Nein.

Textform genügt, rechtzeitiges Absenden wahrt die Frist.

Bekomme ich beim Widerruf mein Geld zurück?

Grundsätzlich ja, innerhalb von 30 Tagen.

Hat der Schutz schon begonnen, kann der Versicherer den Beitrag für die Zeit bis zum Widerruf

behalten,

wenn er darauf korrekt hingewiesen hat.

Was ist mit Bausparvertrag und Fondssparplan?

Das sind keine Versicherungen.

Für sie gelten eigene Regeln zu Widerruf und Kündigung, fragen Sie dazu die Verbraucherzentrale.

Darf mich der alte Berater zum Bleiben drängen?

Er darf werben, entscheiden tun Sie.

Widerruf und Kündigung richten Sie an den Versicherer, nicht an den Berater.

Kostet ein Maklerwechsel etwas?

Nein.

Die Courtage zahlt der Versicherer, Beitrag und Schutz Ihrer Verträge bleiben gleich.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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