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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Reiseversicherung

Zahlt die Auslandskrankenversicherung den Zahnarzt?

Kurz gesagt

Ja, die Auslandskrankenversicherung zahlt den Zahnarzt bei akuten Schmerzen: schmerzstillende Behandlung, einfache Füllungen, Reparatur von Zahnersatz und ein Provisorium. Nicht gezahlt werden neuer Zahnersatz, Kieferorthopädie und Behandlungen, die schon vor der Reise nötig waren. Gute Tarife zahlen ohne Betragsgrenze, ein Jahresvertrag kostet ab etwa 8 Euro.

Zahlt die Auslandskrankenversicherung den Zahnarzt?

Was es kostet

Was der Schutz kostet und welche Leistungen Sie erwarten können.

BeispielRichtwert
Jahresvertrag Einzelperson, günstige Tarifeab etwa 8 Euro im Jahr
Jahrespolice, Reisen bis 56 Tageetwa 10 bis 20 Euro einzeln
Notfallbehandlung beim Zahnarzt im Urlaubetwa 100 bis 400 Euro
Provisorische Krone im Auslandetwa 150 bis 500 Euro

Stand Oktober 2026.

Beiträge aus Warentest und Tarifangaben;

die Behandlungskosten sind Richtwerte aus der Angebotspraxis und schwanken stark je nach Land.

Rechenbeispiel

Abgebrochener Backenzahn in Kroatien

Am vierten Urlaubstag bricht ein Stück Backenzahn ab, der Nerv liegt frei. Der Zahnarzt vor Ort behandelt privat.

Schmerzbehandlung und Röntgenetwa 120 Euro
Provisorische Füllungetwa 80 Euro
Zahlt die Auslandskrankenversicherungetwa 200 Euro gegen Beleg
Krone zu Hause nach der Rückkehrüber Kasse und Zahnzusatz

Die Notfallbehandlung kostet Sie nichts, die endgültige Krone zahlen Kasse und gegebenenfalls Ihre Zahnzusatzversicherung zu Hause. Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Was die Auslandskrankenversicherung beim Zahnarzt zahlt

Die Auslandskrankenversicherung soll Sie über die akute Not bringen. Beim Zahnarzt heißt das: Schmerzen stillen, eine einfache Füllung legen, eine abgebrochene Krone provisorisch befestigen oder eine Prothese reparieren.

Alles, was über die erste Hilfe hinausgeht, gehört zum Zahnarzt zu Hause. Der Versicherer zahlt keine endgültige Versorgung, die genauso nach der Rückkehr möglich wäre.

BehandlungZahlt die Auslandskrankenversicherung?
Schmerzstillende Behandlung, etwa Wurzelkanal öffnenja
Einfache Füllungja
Provisorische Krone oder Brückeja
Reparatur von Prothese oder Zahnspangeja, in vielen Tarifen
Neue Krone, Brücke oder Implantatnein
Kieferorthopädische Behandlungnein
Behandlung, die vor der Reise schon geplant warnein

Grenzen in den Tarifen

Bei der Zahnbehandlung im Ausland unterscheiden sich die Tarife stark. Der Warentest achtet darauf, ob schmerzstillende Behandlung und provisorischer Zahnersatz ohne Betragsgrenze und ohne Wartezeit erstattet werden, auch wenn kein Unfall vorlag.

Einfache Tarife setzen manchmal eine Obergrenze je Reise oder zahlen Zahnersatz nur nach einem Unfall. Diese Unterschiede stehen im Bedingungswerk, nicht im Werbetext.

Was die Krankenkasse dazu gibt

In der EU können Sie mit der EHIC zu einem Zahnarzt im staatlichen System gehen. Erstattet wird höchstens der deutsche Satz. Für Zahnersatz zahlt die Kasse nur einen festen Zuschuss und nur nach vorheriger Genehmigung.

Den Rest der Zahnarztrechnung trägt die Auslandskrankenversicherung, soweit es um die akute Behandlung geht. Außerhalb der EU zahlt meist nur sie.

Vor der Reise zum eigenen Zahnarzt

Steht eine Füllung oder Krone an, lassen Sie sie vor der Reise machen. Bricht ein bekannter, schon behandlungsbedürftiger Zahn im Urlaub ab, kann der Versicherer die Zahnarztkosten mit Verweis auf den Zustand vor der Reise kürzen.

Eine Kontrolle wenige Wochen vor einer Fernreise kostet wenig und erspart oft eine teure Behandlung im Ausland.

Wann Sie mehr Schutz brauchen

Wer im Ausland lebt, studiert oder überwintert, braucht mehr als die Notfallbehandlung. Langzeittarife zahlen oft auch Füllungen und teils Zahnersatz, mit eigenen Grenzen.

Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, lesen Sie nach, ob sie Zahnersatz auch bei Behandlung im Ausland erstattet. Die Auslandskrankenversicherung tut das nicht.

Schritt für Schritt

  1. Vor der Reise offene Zahnbehandlungen abschließen.
  2. Im Notfall nur das Nötige machen lassen.
  3. Rechnung mit Zahnnummern und Diagnose verlangen.
  4. Belege nach der Rückkehr einreichen.
  5. Endgültige Versorgung zu Hause planen.

Checkliste

  • Schmerzbehandlung ohne Betragsgrenze
  • Provisorischer Zahnersatz auch ohne Unfall
  • Reparatur von Prothesen eingeschlossen
  • Keine Wartezeit
  • Belege mit behandelten Zähnen

Häufige Fehler

  • Im Urlaub gleich eine endgültige Krone machen lassen
  • Eine bekannte Baustelle im Mund vor der Fernreise ignorieren
  • Rechnungen ohne Zahnangabe annehmen
  • Glauben, Zahnersatz sei im Ausland billiger mitversichert

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Auslandskrankenversicherung eine Wurzelbehandlung?

Das Öffnen und Schmerzstillen ja.

Die vollständige Wurzelbehandlung meist nur, wenn sie nicht bis zur Rückkehr warten kann.

Wird ein Implantat im Ausland bezahlt?

Nein.

Implantate sind geplanter Zahnersatz und gehören nicht zur Notfallversorgung.

Muss ich beim Zahnarzt im Ausland vorab zahlen?

Fast immer.

Sie reichen die Rechnung danach bei der Versicherung ein.

Zahlt die Versicherung nach einem Sturz mit Zahnschaden?

Die Notbehandlung ja.

Manche Tarife zahlen nach einem Unfall auch mehr, das steht im Bedingungswerk.

Brauche ich im EU-Ausland noch eine private Police für den Zahnarzt?

Ja, wenn Sie zu Privatpraxen gehen oder die Kasse nur einen Teil zahlt.

Die EHIC deckt keine Privatbehandlung.

Quellen

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