Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Ja. Die Haftpflichtversicherung zahlt Schmerzensgeld, wenn Sie einen anderen Menschen verletzen und dafür haften. Nach § 253 BGB gehört es bei Körper- und Gesundheitsschäden zum Schadensersatz. Gedeckt ist es bis zur Versicherungssumme, gute Tarife haben 10 bis 50 Millionen Euro. Für Ihre eigenen Verletzungen zahlt Ihre Haftpflicht dagegen kein Schmerzensgeld.
Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsspannen für die Privathaftpflicht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht Single, guter Tarif | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht Familie oder Paar | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Übliche Deckungssummen neuer Tarife | 10, 20 oder 50 Millionen Euro |
| Deckungssumme in älteren Verträgen | teils nur 1 oder 3 Millionen Euro |
Richtwerte, Stand Mai 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen.
Die Höhe des Schmerzensgelds legen Gerichte im Einzelfall fest;
die Beispiele im Text sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Die Fußgängerin bricht sich das Handgelenk, wird operiert und kann sechs Wochen nicht arbeiten. So setzt sich die Forderung zusammen.
| Behandlung und Operation | zahlt zuerst die Krankenkasse, holt sie dann beim Radfahrer zurück |
| Verdienstausfall | soweit nicht durch Lohnfortzahlung gedeckt |
| Schmerzensgeld | billige Entschädigung, im Streitfall vom Gericht festgesetzt |
| Zuständig | Privathaftpflicht des Radfahrers |
Die Haftpflicht des Radfahrers zahlt alle berechtigten Posten, auch das Schmerzensgeld, bis zur Deckungssumme. Der Radfahrer selbst zahlt nichts, wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Wer einen anderen verletzt, schuldet nicht nur die Arztrechnung. Nach § 253 Absatz 2 BGB kann der Verletzte bei einer Verletzung von Körper oder Gesundheit auch für den Schaden, der kein Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Das ist das Schmerzensgeld.
Die Privathaftpflicht deckt nach den Musterbedingungen Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, für die Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen einstehen müssen. Das Schmerzensgeld ist Teil des Personenschadens und deshalb mitversichert.
Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie wirklich haften. Meist heißt das: Sie waren unachtsam. Sie stoßen beim Radfahren einen Fußgänger um, Ihr Hund springt einen Jogger an, ein Blumentopf fällt von Ihrem Balkon. Ein reiner Unglücksfall ohne Verschulden löst keinen Anspruch aus.
Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB nicht. Dann gibt es meist auch kein Schmerzensgeld, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Trifft den Verletzten ein Mitverschulden, wird das Schmerzensgeld nach § 254 BGB gekürzt.
| Fall | Schmerzensgeld aus Ihrer Haftpflicht? |
|---|---|
| Sie verletzen beim Radfahren einen Fußgänger | ja, wenn Sie unachtsam waren |
| Gast stürzt über Ihre bekannte lose Stufe | ja |
| Ihr Kind mit fünf Jahren verletzt ein anderes Kind | nur bei verletzter Aufsichtspflicht |
| Sie verletzen sich selbst beim Sport | nein, das ist ein Fall für die Unfallversicherung |
| Ihr Ehepartner im selben Haushalt wird verletzt | nein, Ausschluss in den Musterbedingungen |
| Absichtliche Körperverletzung | nein, Vorsatz ist ausgeschlossen |
Eine feste Tabelle im Gesetz gibt es nicht. Das Gesetz spricht von einer billigen Entschädigung, die Gerichte setzen sie im Einzelfall fest. Maßgeblich sind Art und Dauer der Verletzung, Schmerzen, Operationen, bleibende Folgen und das Verschulden.
Bei leichten Prellungen geht es um kleine Beträge, bei bleibenden Schäden können Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflege und Renten zusammen sechs- oder siebenstellig werden. Dazu holen Krankenkasse und Rentenversicherung ihre Leistungen nach § 116 SGB X beim Verursacher zurück. Deshalb ist eine hohe Deckungssumme wichtig.
Die Haftpflicht prüft, ob Sie überhaupt haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte. Kommt es zum Prozess, führt sie ihn und trägt die Kosten. Gerade bei Schmerzensgeld, wo die Höhe Verhandlungssache ist, ist das viel wert.
Erkennen Sie gegenüber dem Verletzten nichts an und versprechen Sie keine Summe. Nach den Musterbedingungen bindet ein Anerkenntnis ohne Zustimmung den Versicherer nur, soweit der Anspruch ohnehin bestand. Ihr Mitgefühl dürfen Sie natürlich zeigen.
Wurden Sie selbst verletzt, fordern Sie das Schmerzensgeld bei demjenigen, der Ihnen den Schaden zugefügt hat, praktisch bei dessen Haftpflichtversicherung. Hat er keine und kann nicht zahlen, hilft die Forderungsausfalldeckung in Ihrer eigenen Haftpflicht, wenn sie vereinbart ist.
Für eigene Unfälle ohne fremde Schuld ist die private Unfallversicherung da. Sie zahlt nach festen Summen, unabhängig davon, wer schuld war.
Einen eigenen Baustein für Schmerzensgeld gibt es in der Privathaftpflicht nicht und braucht es nicht. Jeder Vertrag, der Personenschäden deckt, zahlt es mit. Achten Sie nur auf die Deckungssumme: Ältere Verträge mit 1 oder 3 Millionen Euro sind bei einem schweren Personenschaden schnell zu knapp.
Fragen und Antworten
Nicht über die Privathaftpflicht.
Die Musterbedingungen decken zahme Haustiere, Hunde und Pferde sind ausgeschlossen.
Dafür brauchen Sie eine eigene Hundehaftpflicht, die dann auch das Schmerzensgeld zahlt.
Nein.
Ansprüche von Angehörigen,
die mit Ihnen im Haushalt leben oder mitversichert sind, schließen die Musterbedingungen aus.
Ja.
Leichte und grobe Fahrlässigkeit sind versichert.
Nur Vorsatz ist ausgeschlossen.
Den Rest schulden Sie selbst.
Deshalb empfehlen sich Deckungssummen von 10 Millionen Euro und mehr.
Nur über die Forderungsausfalldeckung, wenn sie vereinbart ist.
Sie brauchen dafür ein Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich,
und die Vollstreckung gegen den Schädiger muss gescheitert sein.
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