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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Zahlt die Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld?

Kurz gesagt

Ja. Die Haftpflichtversicherung zahlt Schmerzensgeld, wenn Sie einen anderen Menschen verletzen und dafür haften. Nach § 253 BGB gehört es bei Körper- und Gesundheitsschäden zum Schadensersatz. Gedeckt ist es bis zur Versicherungssumme, gute Tarife haben 10 bis 50 Millionen Euro. Für Ihre eigenen Verletzungen zahlt Ihre Haftpflicht dagegen kein Schmerzensgeld.

Zahlt die Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsspannen für die Privathaftpflicht.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht Single, guter Tarifetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht Familie oder Paaretwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Übliche Deckungssummen neuer Tarife10, 20 oder 50 Millionen Euro
Deckungssumme in älteren Verträgenteils nur 1 oder 3 Millionen Euro

Richtwerte, Stand Mai 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen.

Die Höhe des Schmerzensgelds legen Gerichte im Einzelfall fest;

die Beispiele im Text sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Radfahrer übersieht Fußgängerin am Zebrastreifen

Die Fußgängerin bricht sich das Handgelenk, wird operiert und kann sechs Wochen nicht arbeiten. So setzt sich die Forderung zusammen.

Behandlung und Operationzahlt zuerst die Krankenkasse, holt sie dann beim Radfahrer zurück
Verdienstausfallsoweit nicht durch Lohnfortzahlung gedeckt
Schmerzensgeldbillige Entschädigung, im Streitfall vom Gericht festgesetzt
ZuständigPrivathaftpflicht des Radfahrers

Die Haftpflicht des Radfahrers zahlt alle berechtigten Posten, auch das Schmerzensgeld, bis zur Deckungssumme. Der Radfahrer selbst zahlt nichts, wenn er nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Warum Schmerzensgeld zum Haftpflichtschaden gehört

Wer einen anderen verletzt, schuldet nicht nur die Arztrechnung. Nach § 253 Absatz 2 BGB kann der Verletzte bei einer Verletzung von Körper oder Gesundheit auch für den Schaden, der kein Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen. Das ist das Schmerzensgeld.

Die Privathaftpflicht deckt nach den Musterbedingungen Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, für die Sie aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen einstehen müssen. Das Schmerzensgeld ist Teil des Personenschadens und deshalb mitversichert.

Wann die Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld zahlt

Die Versicherung zahlt nur, wenn Sie wirklich haften. Meist heißt das: Sie waren unachtsam. Sie stoßen beim Radfahren einen Fußgänger um, Ihr Hund springt einen Jogger an, ein Blumentopf fällt von Ihrem Balkon. Ein reiner Unglücksfall ohne Verschulden löst keinen Anspruch aus.

Kinder unter sieben Jahren haften nach § 828 BGB nicht. Dann gibt es meist auch kein Schmerzensgeld, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Trifft den Verletzten ein Mitverschulden, wird das Schmerzensgeld nach § 254 BGB gekürzt.

FallSchmerzensgeld aus Ihrer Haftpflicht?
Sie verletzen beim Radfahren einen Fußgängerja, wenn Sie unachtsam waren
Gast stürzt über Ihre bekannte lose Stufeja
Ihr Kind mit fünf Jahren verletzt ein anderes Kindnur bei verletzter Aufsichtspflicht
Sie verletzen sich selbst beim Sportnein, das ist ein Fall für die Unfallversicherung
Ihr Ehepartner im selben Haushalt wird verletztnein, Ausschluss in den Musterbedingungen
Absichtliche Körperverletzungnein, Vorsatz ist ausgeschlossen

Wie hoch das Schmerzensgeld ist

Eine feste Tabelle im Gesetz gibt es nicht. Das Gesetz spricht von einer billigen Entschädigung, die Gerichte setzen sie im Einzelfall fest. Maßgeblich sind Art und Dauer der Verletzung, Schmerzen, Operationen, bleibende Folgen und das Verschulden.

Bei leichten Prellungen geht es um kleine Beträge, bei bleibenden Schäden können Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflege und Renten zusammen sechs- oder siebenstellig werden. Dazu holen Krankenkasse und Rentenversicherung ihre Leistungen nach § 116 SGB X beim Verursacher zurück. Deshalb ist eine hohe Deckungssumme wichtig.

Was die Versicherung außer Zahlen leistet

Die Haftpflicht prüft, ob Sie überhaupt haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte. Kommt es zum Prozess, führt sie ihn und trägt die Kosten. Gerade bei Schmerzensgeld, wo die Höhe Verhandlungssache ist, ist das viel wert.

Erkennen Sie gegenüber dem Verletzten nichts an und versprechen Sie keine Summe. Nach den Musterbedingungen bindet ein Anerkenntnis ohne Zustimmung den Versicherer nur, soweit der Anspruch ohnehin bestand. Ihr Mitgefühl dürfen Sie natürlich zeigen.

Schmerzensgeld für Sie selbst: dafür ist die Haftpflicht nicht da

Wurden Sie selbst verletzt, fordern Sie das Schmerzensgeld bei demjenigen, der Ihnen den Schaden zugefügt hat, praktisch bei dessen Haftpflichtversicherung. Hat er keine und kann nicht zahlen, hilft die Forderungsausfalldeckung in Ihrer eigenen Haftpflicht, wenn sie vereinbart ist.

Für eigene Unfälle ohne fremde Schuld ist die private Unfallversicherung da. Sie zahlt nach festen Summen, unabhängig davon, wer schuld war.

Wann Sie nichts extra brauchen

Einen eigenen Baustein für Schmerzensgeld gibt es in der Privathaftpflicht nicht und braucht es nicht. Jeder Vertrag, der Personenschäden deckt, zahlt es mit. Achten Sie nur auf die Deckungssumme: Ältere Verträge mit 1 oder 3 Millionen Euro sind bei einem schweren Personenschaden schnell zu knapp.

Schritt für Schritt

  1. Nach einem Unfall Erste Hilfe leisten und Daten austauschen.
  2. Nichts anerkennen und keine Summe versprechen.
  3. Den Schaden sofort Ihrer Haftpflicht melden, mit Fotos und Zeugen.
  4. Alle Schreiben des Verletzten oder seines Anwalts unbeantwortet an die Versicherung weiterleiten.
  5. Deckungssumme Ihres Vertrags prüfen und alte Verträge erhöhen.

Checkliste

  • Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro
  • Forderungsausfalldeckung für eigene Verletzungen
  • Familienmitglieder im Vertrag genannt
  • Private Unfallversicherung für eigene Unfälle geprüft
  • Schadenmeldung ohne Anerkenntnis

Häufige Fehler

  • Dem Verletzten vor Ort eine Zahlung zusagen
  • Mit einem alten Vertrag über 1 Million Euro Deckung leben
  • Erwarten, dass die eigene Haftpflicht für eigene Schmerzen zahlt
  • Die Meldung verschleppen, bis ein Anwaltsschreiben kommt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld, wenn mein Hund jemanden beißt?

Nicht über die Privathaftpflicht.

Die Musterbedingungen decken zahme Haustiere, Hunde und Pferde sind ausgeschlossen.

Dafür brauchen Sie eine eigene Hundehaftpflicht, die dann auch das Schmerzensgeld zahlt.

Zahlt meine Haftpflicht Schmerzensgeld, wenn ich mein eigenes Kind verletze?

Nein.

Ansprüche von Angehörigen,

die mit Ihnen im Haushalt leben oder mitversichert sind, schließen die Musterbedingungen aus.

Zahlt die Haftpflicht auch, wenn ich nur leicht fahrlässig war?

Ja.

Leichte und grobe Fahrlässigkeit sind versichert.

Nur Vorsatz ist ausgeschlossen.

Was ist, wenn das Schmerzensgeld die Deckungssumme übersteigt?

Den Rest schulden Sie selbst.

Deshalb empfehlen sich Deckungssummen von 10 Millionen Euro und mehr.

Bekomme ich Schmerzensgeld von meiner eigenen Haftpflicht, wenn der Schädiger nicht zahlt?

Nur über die Forderungsausfalldeckung, wenn sie vereinbart ist.

Sie brauchen dafür ein Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich,

und die Vollstreckung gegen den Schädiger muss gescheitert sein.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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