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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Wer haftet, wenn sich jemand auf meinem Grundstück verletzt?

Kurz gesagt

Wer haftet, wenn sich jemand auf meinem Grundstück verletzt? Sie als Eigentümer, aber nur, wenn Sie eine Pflicht verletzt haben, etwa eine lose Stufe nicht repariert oder nicht gestreut. Ein bloßes Unglück zahlen Sie nicht. Bewohnen Sie Haus oder Wohnung selbst, deckt das meist Ihre Privathaftpflicht, gute Tarife kosten etwa 40 bis 120 Euro im Jahr.

Wer haftet, wenn sich jemand auf meinem Grundstück verletzt?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Beitragsspannen für Haftpflichtverträge.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht Single, guter Tarifetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht Familie oder Paaretwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Empfohlene Deckungssummemindestens 10 Millionen Euro
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungenab etwa 36 Euro im Jahr
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, unbebautes Grundstück 1.000 Quadratmeteretwa 32 Euro im Jahr

Richtwerte, Stand Mai bis Oktober 2026, aus öffentlich genannten Beitragsspannen.

Ob Ihr Vertrag Grundstück und Einliegerwohnung einschließt,

ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis und steht in Ihren Bedingungen;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Nachbarin stürzt auf der losen Gartentreppe

Die Stufe wackelt seit Wochen, der Eigentümer wollte sie im Frühjahr richten. Die Nachbarin bricht sich den Arm.

Pflichtverletzungja, die Gefahr war bekannt
ForderungenBehandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld
Rückgriff der Krankenkassedie Kasse holt ihre Kosten beim Eigentümer zurück
ZuständigPrivathaftpflicht des selbst nutzenden Eigentümers

Die Haftpflicht prüft, zahlt die berechtigten Forderungen und wehrt überhöhte ab. Hätte die Nachbarin eine Absperrung ignoriert, würde ihr Mitverschulden den Betrag senken.

Haften müssen Sie nur bei einer Pflichtverletzung

Nach § 823 BGB haftet, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Körper oder die Gesundheit eines anderen verletzt. Auf dem eigenen Grundstück heißt das: Sie müssen Gefahren beseitigen oder sichern, die Sie kennen oder kennen müssten. Juristen nennen das Verkehrssicherungspflicht.

Eine wackelnde Treppenstufe, ein offener Kellerschacht, ein ungestreuter Weg im Winter oder ein morscher Ast über dem Gartenweg sind typische Fälle. Stolpert ein Gast dagegen über seine eigenen Füße oder rutscht auf trockenem, ebenem Pflaster aus, haben Sie keine Pflicht verletzt. Dann gibt es auch keinen Anspruch.

Wenn sich ein Teil vom Haus löst

Für Gebäude gilt eine strengere Regel. Wird jemand durch einen herabfallenden Dachziegel, eine einstürzende Mauer oder ein sich lösendes Bauteil verletzt, haftet der Besitzer des Grundstücks nach § 836 BGB, wenn das an mangelhafter Errichtung oder Unterhaltung lag. Hier muss er beweisen, dass er die nötige Sorgfalt beachtet hat.

Regelmäßige Kontrollen von Dach, Fassade und Außentreppen schützen Sie deshalb doppelt: vor dem Schaden und vor dem Streit über die Beweislast. Wer verkauft, haftet nach dem Gesetz noch ein Jahr für solche Schäden, wenn er die Sorgfalt nicht beachtet hat.

Besucher, Handwerker, Postbote: wer ist geschützt

Die Pflicht gilt gegenüber allen, die Ihr Grundstück berechtigt betreten: Gäste, Nachbarn, Paketboten, Handwerker. Was Sie tun müssen, hängt davon ab, womit Sie rechnen müssen. Kommen oft Kinder zu Besuch, sind ein ungesicherter Teich oder ein offener Schacht ernster zu nehmen als bei erwachsenen Gästen.

Verletzt sich jemand, der unvorsichtig war, mindert sein Mitverschulden nach § 254 BGB den Anspruch. Wer nachts ohne Licht über eine Baustelle im Garten läuft, bekommt weniger als jemand, der den normalen Weg zur Haustür nimmt.

SituationHaften Sie?Wer zahlt
Gast stürzt über lose Stufe, die Sie kanntenjaPrivathaftpflicht, bei Vermietung Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Dachziegel trifft Passanten nach Sturm, Dach war marodeja, Sie müssen Sorgfalt beweisenwie oben
Gast rutscht auf trockenem, ebenem Weg ausneinder Gast selbst, seine Krankenkasse
Ihr Kind verletzt sich im eigenen Gartenkeine Frage der HaftpflichtKrankenkasse, private Unfallversicherung
Mieter verletzt sich im Treppenhaus Ihres Mietshausesja, wenn Sie eine Pflicht verletzt habenHaus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Welche Versicherung zahlt

Die Musterbedingungen der Versicherer für die Privathaftpflicht schließen die Haftung als Inhaber einer selbst genutzten Wohnung, eines Einfamilienhauses und eines Wochenendhauses im Inland ein, samt Garten und Garage. Ausdrücklich mitversichert sind Pflichten wie Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung und Streuen.

Vermieten Sie ein Haus oder haben ein unbebautes Grundstück, brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Bei Eigentumswohnungen ist für Treppenhaus und Außenanlagen meist die Gemeinschaft zuständig. Die Haftpflicht prüft jede Forderung, wehrt unberechtigte ab und zahlt berechtigte, auch Schmerzensgeld.

Was nicht über Ihre Haftpflicht läuft

Verletzt sich jemand, der mit Ihnen im Haushalt lebt, zahlt Ihre Haftpflicht nicht. Die Musterbedingungen schließen Ansprüche von Angehörigen im selben Haushalt aus. Für Verletzungen im Haushalt ist die Krankenkasse oder eine Unfallversicherung zuständig.

Auch bei Vorsatz zahlt keine Haftpflicht. Und für den Schaden des Gastes an seinem eigenen Auto auf Ihrer Einfahrt haften Sie ebenfalls nur, wenn Sie eine Pflicht verletzt haben.

Wann Sie keine zusätzliche Versicherung brauchen

Wohnen Sie in Ihrem Einfamilienhaus oder Ihrer Eigentumswohnung selbst und vermieten nichts, reicht eine gute Privathaftpflicht. Eine eigene Grundbesitzerhaftpflicht wäre doppelt bezahlt. Prüfen Sie nur, ob Ihr Vertrag das Grundstück nennt und die Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro beträgt.

Schritt für Schritt

  1. Grundstück einmal im Jahr bewusst ablaufen: Stufen, Geländer, Schächte, Bäume, Dach.
  2. Erkannte Gefahren sofort sichern, etwa mit Absperrung oder Licht, bis sie behoben sind.
  3. Im Vertrag prüfen, ob selbst genutztes Haus, Garten und eine vermietete Einliegerwohnung genannt sind.
  4. Nach einem Unfall nichts anerkennen und den Schaden sofort der Haftpflicht melden.
  5. Fotos und Namen von Zeugen sichern.

Checkliste

  • Privathaftpflicht schließt das selbst genutzte Grundstück ein
  • Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro
  • Vermietete Teile oder unbebautes Grundstück gesondert versichert
  • Räum- und Streupflicht geklärt
  • Bäume und Dach regelmäßig kontrolliert

Häufige Fehler

  • Nach dem Unfall die Schuld anerkennen, bevor die Versicherung prüft
  • Eine bekannte Gefahr bis zum Frühjahr liegen lassen
  • Ein vermietetes Haus nur über die Privathaftpflicht absichern
  • Annehmen, jeder Sturz auf dem Grundstück führe zu Schadensersatz

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Hafte ich, wenn ein Kind ungefragt in meinen Garten kommt und sich verletzt?

Das hängt davon ab, ob Sie mit dem Betreten rechnen mussten und ob die Gefahr für ein Kind

erkennbar war.

Sichern Sie Teich und Pool deshalb so, dass Kinder nicht hineinfallen können.

Hafte ich nach dem Verkauf meines Hauses noch?

Für herabfallende Gebäudeteile noch ein Jahr nach dem Besitzwechsel,

wenn Sie in Ihrer Zeit die nötige Sorgfalt nicht beachtet haben.

Die Musterbedingungen der Privathaftpflicht decken das,

wenn der Vertrag bis zum Besitzwechsel bestand.

Was gilt bei einer Eigentumswohnung?

Für Ihre Wohnung haften Sie selbst, für Treppenhaus, Hof und Dach die Gemeinschaft.

Diese hat meist eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Was tue ich, wenn der Verletzte mich direkt anschreibt?

Leiten Sie das Schreiben an Ihre Haftpflicht weiter und erkennen Sie nichts selbst an.

Ein Anerkenntnis ohne Zustimmung des Versicherers bindet ihn nach den Musterbedingungen nur,

soweit der Anspruch ohnehin bestand.

Gilt das auch für Mieter?

Mieter haften für ihre Wohnung und für Pflichten,

die ihnen im Mietvertrag übertragen wurden, etwa das Streuen.

Das deckt ihre eigene Privathaftpflicht.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Privathaftpflichtversicherung

Zum Beispiel berufliche Schlüssel, Drohne, kleines Boot, Ferienwohnung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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