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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Hausrat

Zahlt die Hausratversicherung, wenn die Tür nicht abgeschlossen war?

Kurz gesagt

Ob die Hausratversicherung zahlt, wenn die Tür nicht abgeschlossen war, hängt davon ab, wie der Dieb hineinkam. Öffnet er die nur zugezogene Tür mit Werkzeug, ist das ein Einbruch und versichert, der Schnitt lag 2025 bei 3.850 Euro. Spaziert er durch die offene Tür, ist es einfacher Diebstahl, und der Grundschutz zahlt nichts.

Zahlt die Hausratversicherung, wenn die Tür nicht abgeschlossen war?

Was es kostet

Was beim Einbruch auf dem Spiel steht und was ein besserer Schutz kostet.

BeispielRichtwert
Durchschnittlicher Schaden je Einbruch 20253.850 Euro
Einfacher Diebstahl über Zusatzklauseloft 1 Prozent der Versicherungssumme oder einige Hundert Euro
Aufpreis für Verzicht auf grobe Fahrlässigkeitetwa 5 bis 20 Euro im Jahr
Hausrat für 75 Quadratmeter mit Verzichtetwa 90 bis 120 Euro im Jahr

Schadenschnitt laut Versichererverband für 2025.

Aufpreis, Grenze und Jahresbeitrag sind Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Wohnungstür nur zugezogen

Eine Mieterin geht für zwei Stunden einkaufen und zieht die Tür nur ins Schloss. Ein Dieb öffnet sie mit einer Plastikkarte und nimmt Laptop und Schmuck im Wert von 3.000 Euro mit.

EinordnungEinbruchdiebstahl mit Werkzeug
Tarif ohne Verzicht, Kürzung angenommen 25 Prozent2.250 Euro
Tarif mit Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit3.000 Euro

Die Klausel zur groben Fahrlässigkeit macht hier 750 Euro Unterschied. Stand die Tür offen, gäbe es ohne Zusatzklausel nichts.

Zugezogen oder offen: der entscheidende Unterschied

Die Musterbedingungen VHB 2022 sprechen von Einbruchdiebstahl, wenn der Dieb in einen Raum einbricht, einsteigt oder mit falschem Schlüssel oder anderen Werkzeugen eindringt. Eine nur ins Schloss gezogene Tür, die jemand mit einer Karte oder einem Draht aufschiebt, erfüllt das. Die Hausratversicherung zahlt dann wie bei jedem anderen Einbruch.

Stand die Wohnungstür dagegen offen oder nur angelehnt, muss der Dieb kein Hindernis überwinden. Das ist einfacher Diebstahl. Für ihn zahlt die Hausratversicherung im Grundschutz nicht, nur über eine Zusatzklausel mit eigener Grenze.

SituationWas die Hausrat daraus macht
Tür abgeschlossen, aufgebrochenEinbruchdiebstahl, versichert
Tür nur zugezogen, mit Werkzeug geöffnetEinbruchdiebstahl, Kürzung wegen grober Fahrlässigkeit denkbar
Tür offen oder angelehnteinfacher Diebstahl, Grundschutz zahlt nicht
Dieb schleicht sich ein und stiehlt aus abgeschlossenem RaumEinbruchdiebstahl nach VHB
Bewohner wird bedroht oder überwältigtRaub, versichert

Wann der Versicherer bei nicht abgeschlossener Tür kürzen darf

Wer eine Tür nicht abschließt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Ob ein Gericht das so sieht, hängt vom Einzelfall ab: kurz zum Briefkasten oder eine Woche Urlaub, Erdgeschoss an belebter Straße oder abgeschlossenes Treppenhaus.

Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, darf der Versicherer seine Leistung nach § 81 VVG im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Hat Ihr Vertrag einen Verzicht auf diesen Einwand, entfällt die Kürzung, oft bis zu einer Grenze im Tarif.

Was die Bedingungen zum Abschließen sagen

Die Musterbedingungen VHB 2022 nennen als Sicherheitsvorschrift nur das Heizen oder Entleeren der Leitungen in der kalten Jahreszeit. Eine Pflicht, die Tür abzuschließen, steht dort nicht. Manche Tarife vereinbaren aber eigene Sicherungen, etwa ein Zusatzschloss. Fehlt es beim Einbruch, kann der Versicherer weniger zahlen.

Lesen Sie deshalb in Ihrer Police nach, ob besondere Sicherungen vereinbart sind, und ob einfacher Diebstahl aus der Wohnung mitversichert ist.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Wurde die Tür aufgebrochen, ist es gleich, ob sie vorher abgeschlossen war: Spuren am Rahmen oder Schloss belegen den Einbruch. Auch wer im Haus ist und überrascht wird, ist über Raub geschützt, eine offene Tür ändert daran nichts.

Kritisch wird es nur, wenn keine Spuren da sind und die Tür offen stand. Dann ist eine Klausel für einfachen Diebstahl Ihre einzige Chance.

Schritt für Schritt

  1. Polizei rufen und Anzeige erstatten.
  2. Spuren an Tür und Schloss fotografieren, nichts reparieren, bevor sie dokumentiert sind.
  3. Dem Versicherer ehrlich schildern, ob die Tür abgeschlossen, zugezogen oder offen war.
  4. Liste der gestohlenen Sachen mit Neupreisen an Polizei und Versicherer schicken.
  5. Bei Ablehnung die Begründung schriftlich verlangen und prüfen lassen.

Checkliste

  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit im Vertrag
  • Einfacher Diebstahl aus der Wohnung mitversichert
  • Keine vereinbarten Sicherungen, die Sie nicht einhalten
  • Tür beim Verlassen immer abschließen, nicht nur zuziehen
  • Fotos von Tür und Schloss nach jedem Vorfall

Häufige Fehler

  • Beim Versicherer behaupten, die Tür sei abgeschlossen gewesen, obwohl sie offen stand
  • Schloss reparieren lassen, bevor Spuren gesichert sind
  • Annehmen, eine offene Tür sei automatisch ein Einbruch

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist es grob fahrlässig, die Tür nur zuzuziehen?

Nicht immer.

Es kommt auf den Einzelfall an, etwa wie lange Sie weg waren und wie leicht die Tür zu öffnen war.

Ein Verzicht auf den Einwand nimmt Ihnen das Risiko.

Zahlt die Hausrat, wenn ein Gast etwas mitnimmt?

Im Grundschutz nicht, denn der Gast ist berechtigt in der Wohnung.

Das ist einfacher Diebstahl.

Was gilt, wenn ich zu Hause war und die Tür offen stand?

Schleicht sich der Dieb ein, ist das ohne Klausel meist einfacher Diebstahl.

Wendet er Gewalt an oder droht, ist es Raub und versichert.

Zahlt die Hausrat bei offenem Fenster?

Steigt der Dieb ein, ist das Einbruchdiebstahl.

Ein gekipptes Fenster kann aber als grob fahrlässig gelten.

Muss ich dem Versicherer sagen, dass die Tür offen war?

Ja.

Falsche Angaben können den gesamten Schutz kosten, nicht nur eine Kürzung.

Hilft eine Türkamera bei der Regulierung?

Sie kann zeigen, wie der Dieb hineinkam.

Das entscheidet über Einbruch oder einfachen Diebstahl.

Quellen

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