Alles zur Versicherung: Unfallversicherung
Brauche ich eine private Unfallversicherung?
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Kurz gesagt
Ja. Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr, also auch bei einem Arbeitsunfall, und zahlt zusätzlich zur Berufsgenossenschaft. Ihre Invaliditätsleistung hängt nur an Grundsumme und Invaliditätsgrad. Bei 100.000 Euro und 20 Prozent Invalidität sind das 20.000 Euro, neben Verletztengeld und einer möglichen Unfallrente der gesetzlichen Unfallversicherung.
Beiträge aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Rechenbeispiele zur Leistung.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| Handwerk, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progression | etwa 120 bis 260 Euro im Jahr |
| Verlust des Zeigefingers bei der Arbeit, 100.000 Euro | 10.000 Euro privat, gesetzliche Rente nur ab 20 Prozent Minderung |
| 20 Prozent Invalidität, 100.000 Euro, ohne Progression | 20.000 Euro |
Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Juli 2026.
Rechenbeispiele nach der Mustergliedertaxe AUB 2020; Ihre Gliedertaxe kann abweichen.
Rechenbeispiel
Ein Tischler verliert bei der Arbeit den Zeigefinger, ein weiterer Finger bleibt steif. Private Unfallversicherung mit 150.000 Euro Grundsumme.
| Berufsgenossenschaft | Behandlung, Reha, Verletztengeld, Rente nur bei mindestens 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit |
| Gliedertaxe Zeigefinger | 10 Prozent |
| Anderer Finger steif | 5 Prozent |
| Private Invaliditätsleistung | 15 Prozent von 150.000 Euro, 22.500 Euro |
Zusätzlich zu allem, was die Berufsgenossenschaft leistet, bekommt er 22.500 Euro einmalig von der privaten Unfallversicherung.
Die private Unfallversicherung ist eine Summenversicherung. Sie zahlt einen vereinbarten Betrag für einen bleibenden Schaden und fragt nicht, wer sonst noch leistet. Ob Sie sich im Büro, auf der Baustelle oder im Urlaub verletzen, ist für sie gleich.
Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt dagegen Behandlung und Einkommen nach einem Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII). Die beiden Systeme schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Die Leistung der Berufsgenossenschaft wird von der privaten nicht abgezogen.
Eine Unfallrente gibt es gesetzlich erst, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist (§ 56 SGB VII). Ein steifer Finger oder ein leicht eingeschränktes Knie erreichen das oft nicht. Dann gibt es nach dem Verletztengeld kein weiteres Geld.
Die private Unfallversicherung zahlt dagegen schon ab dem ersten Prozent Invalidität. Nach einem Arbeitsunfall mit einem verlorenen Zeigefinger sind das nach der Mustergliedertaxe 10 Prozent der Grundsumme.
| Merkmal bei einem Arbeitsunfall | Berufsgenossenschaft | Private Unfallversicherung |
|---|---|---|
| Behandlung und Reha | ja, ohne Zuzahlung | nein, nur wenn ein Baustein vereinbart ist |
| Einkommensersatz | Verletztengeld 80 Prozent des Regelentgelts | nur mit Tagegeld-Baustein |
| Leistung für bleibenden Schaden | Rente ab 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit | Einmalzahlung ab 1 Prozent Invalidität |
| Bemessung | Minderung der Erwerbsfähigkeit | Gliedertaxe und Grundsumme |
| Beitrag | zahlt der Arbeitgeber | zahlen Sie selbst |
Den Arbeitsunfall meldet Ihr Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft. Die private Unfallversicherung erfährt davon nichts. Melden Sie ihr den Unfall deshalb selbst, am besten sofort.
Für die private Invaliditätsleistung gelten eigene Fristen: Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten eingetreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein. Ein Gutachten der Berufsgenossenschaft ersetzt diese Feststellung nicht automatisch, weil es die Minderung der Erwerbsfähigkeit bewertet und nicht die Gliedertaxe.
Für Arbeitsunfälle spielt der Beruf beim Beitrag eine große Rolle. Handwerkliche Berufe kosten bei gleicher Grundsumme deutlich mehr als Büroberufe. Wechseln Sie in einen gefährlicheren Beruf, müssen Sie das dem Versicherer melden.
Nach den Musterbedingungen gelten für einen gefährlicheren Beruf bei gleichem Beitrag einen Monat nach dem Wechsel niedrigere Versicherungssummen, auch für Unfälle in der Freizeit (Ziffer 6.2 AUB 2020). Sie können stattdessen den höheren Beitrag zahlen und die Summen behalten.
Wer im Büro arbeitet, hat bei der Arbeit ein geringes Unfallrisiko, und die Berufsgenossenschaft deckt die schweren Fälle ab. Der eigentliche Grund für eine private Unfallversicherung ist dann die Freizeit, in der die Berufsgenossenschaft nie zahlt.
Wer seinen Beruf durch einen Unfall verlieren würde, etwa als Handwerker mit einer Handverletzung, sollte zuerst an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Sie ersetzt das Einkommen, die Unfallversicherung zahlt nur einmal.
Fragen und Antworten
Nein, die beiden Leistungen stehen nebeneinander.
Die private Invaliditätsleistung hängt nur an Grundsumme und Invaliditätsgrad.
Ja, sie gilt überall.
Für den Wegeunfall zahlt zusätzlich die Berufsgenossenschaft.
Für die Arbeit oft nicht, weil die Berufsgenossenschaft die schweren Fälle trägt.
Für die Freizeit kann sie sinnvoll sein.
Selbständige sind oft nicht gesetzlich unfallversichert,
dann ist die private die einzige Leistung bei einem Arbeitsunfall.
Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft ist für viele möglich.
Nein, Berufs- und Gewerbekrankheiten sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.
Dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
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