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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Unfallversicherung

Zahlt die private Unfallversicherung auch bei einem Arbeitsunfall?

Kurz gesagt

Ja. Die private Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr, also auch bei einem Arbeitsunfall, und zahlt zusätzlich zur Berufsgenossenschaft. Ihre Invaliditätsleistung hängt nur an Grundsumme und Invaliditätsgrad. Bei 100.000 Euro und 20 Prozent Invalidität sind das 20.000 Euro, neben Verletztengeld und einer möglichen Unfallrente der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zahlt die private Unfallversicherung auch bei einem Arbeitsunfall?

Was es kostet

Beiträge aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Rechenbeispiele zur Leistung.

BeispielRichtwert
Büroberuf, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Handwerk, 100.000 Euro Grundsumme, 350 Prozent Progressionetwa 120 bis 260 Euro im Jahr
Verlust des Zeigefingers bei der Arbeit, 100.000 Euro10.000 Euro privat, gesetzliche Rente nur ab 20 Prozent Minderung
20 Prozent Invalidität, 100.000 Euro, ohne Progression20.000 Euro

Beiträge aus öffentlich genannten Tarifbeispielen, Stand Juli 2026.

Rechenbeispiele nach der Mustergliedertaxe AUB 2020; Ihre Gliedertaxe kann abweichen.

Rechenbeispiel

Tischler, Kreissäge, zwei Finger verletzt

Ein Tischler verliert bei der Arbeit den Zeigefinger, ein weiterer Finger bleibt steif. Private Unfallversicherung mit 150.000 Euro Grundsumme.

BerufsgenossenschaftBehandlung, Reha, Verletztengeld, Rente nur bei mindestens 20 Prozent Minderung der Erwerbsfähigkeit
Gliedertaxe Zeigefinger10 Prozent
Anderer Finger steif5 Prozent
Private Invaliditätsleistung15 Prozent von 150.000 Euro, 22.500 Euro

Zusätzlich zu allem, was die Berufsgenossenschaft leistet, bekommt er 22.500 Euro einmalig von der privaten Unfallversicherung.

Warum beide Versicherungen zahlen

Die private Unfallversicherung ist eine Summenversicherung. Sie zahlt einen vereinbarten Betrag für einen bleibenden Schaden und fragt nicht, wer sonst noch leistet. Ob Sie sich im Büro, auf der Baustelle oder im Urlaub verletzen, ist für sie gleich.

Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt dagegen Behandlung und Einkommen nach einem Arbeitsunfall (§ 8 SGB VII). Die beiden Systeme schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Die Leistung der Berufsgenossenschaft wird von der privaten nicht abgezogen.

Wo die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen nicht reicht

Eine Unfallrente gibt es gesetzlich erst, wenn die Erwerbsfähigkeit über die 26. Woche hinaus um mindestens 20 Prozent gemindert ist (§ 56 SGB VII). Ein steifer Finger oder ein leicht eingeschränktes Knie erreichen das oft nicht. Dann gibt es nach dem Verletztengeld kein weiteres Geld.

Die private Unfallversicherung zahlt dagegen schon ab dem ersten Prozent Invalidität. Nach einem Arbeitsunfall mit einem verlorenen Zeigefinger sind das nach der Mustergliedertaxe 10 Prozent der Grundsumme.

Merkmal bei einem ArbeitsunfallBerufsgenossenschaftPrivate Unfallversicherung
Behandlung und Rehaja, ohne Zuzahlungnein, nur wenn ein Baustein vereinbart ist
EinkommensersatzVerletztengeld 80 Prozent des Regelentgeltsnur mit Tagegeld-Baustein
Leistung für bleibenden SchadenRente ab 20 Prozent Minderung der ErwerbsfähigkeitEinmalzahlung ab 1 Prozent Invalidität
BemessungMinderung der ErwerbsfähigkeitGliedertaxe und Grundsumme
Beitragzahlt der Arbeitgeberzahlen Sie selbst

Melden Sie den Arbeitsunfall zweimal

Den Arbeitsunfall meldet Ihr Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft. Die private Unfallversicherung erfährt davon nichts. Melden Sie ihr den Unfall deshalb selbst, am besten sofort.

Für die private Invaliditätsleistung gelten eigene Fristen: Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten eingetreten, ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein. Ein Gutachten der Berufsgenossenschaft ersetzt diese Feststellung nicht automatisch, weil es die Minderung der Erwerbsfähigkeit bewertet und nicht die Gliedertaxe.

Beruf und Beitrag

Für Arbeitsunfälle spielt der Beruf beim Beitrag eine große Rolle. Handwerkliche Berufe kosten bei gleicher Grundsumme deutlich mehr als Büroberufe. Wechseln Sie in einen gefährlicheren Beruf, müssen Sie das dem Versicherer melden.

Nach den Musterbedingungen gelten für einen gefährlicheren Beruf bei gleichem Beitrag einen Monat nach dem Wechsel niedrigere Versicherungssummen, auch für Unfälle in der Freizeit (Ziffer 6.2 AUB 2020). Sie können stattdessen den höheren Beitrag zahlen und die Summen behalten.

Wann die private Unfallversicherung für den Beruf nicht nötig ist

Wer im Büro arbeitet, hat bei der Arbeit ein geringes Unfallrisiko, und die Berufsgenossenschaft deckt die schweren Fälle ab. Der eigentliche Grund für eine private Unfallversicherung ist dann die Freizeit, in der die Berufsgenossenschaft nie zahlt.

Wer seinen Beruf durch einen Unfall verlieren würde, etwa als Handwerker mit einer Handverletzung, sollte zuerst an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Sie ersetzt das Einkommen, die Unfallversicherung zahlt nur einmal.

Schritt für Schritt

  1. Den Arbeitsunfall dem Arbeitgeber melden und zum Durchgangsarzt gehen.
  2. Den Unfall gleichzeitig der privaten Unfallversicherung melden.
  3. Alle Arztberichte doppelt sammeln, für beide Versicherungen.
  4. Vor Ablauf von 15 Monaten die Invalidität für die private Versicherung feststellen lassen und geltend machen.
  5. Bei einem Berufswechsel den Versicherer informieren.

Checkliste

  • Unfallmeldung an den Arbeitgeber
  • Eigene Meldung an die private Unfallversicherung
  • Durchgangsarztbericht
  • 15-Monats-Frist notiert
  • Beruf im Vertrag stimmt mit dem heutigen Beruf überein

Häufige Fehler

  • Glauben, die Berufsgenossenschaft informiere den privaten Versicherer
  • Die private Frist verpassen, weil das BG-Verfahren noch läuft
  • Einen Berufswechsel ins Handwerk nicht melden
  • Die private Unfallversicherung kündigen, weil man ja bei der Arbeit gesetzlich versichert ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wird die private Leistung auf die BG-Rente angerechnet?

Nein, die beiden Leistungen stehen nebeneinander.

Die private Invaliditätsleistung hängt nur an Grundsumme und Invaliditätsgrad.

Zahlt die private Unfallversicherung auch bei einem Wegeunfall?

Ja, sie gilt überall.

Für den Wegeunfall zahlt zusätzlich die Berufsgenossenschaft.

Brauche ich als Angestellter überhaupt eine private Unfallversicherung?

Für die Arbeit oft nicht, weil die Berufsgenossenschaft die schweren Fälle trägt.

Für die Freizeit kann sie sinnvoll sein.

Gilt das auch für Selbständige?

Selbständige sind oft nicht gesetzlich unfallversichert,

dann ist die private die einzige Leistung bei einem Arbeitsunfall.

Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft ist für viele möglich.

Zahlt die private Unfallversicherung auch bei einer Berufskrankheit?

Nein, Berufs- und Gewerbekrankheiten sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen.

Dafür ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Unfallversicherung

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Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

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3Angaben zu Ihren Wünschen

Private Unfallversicherung

Möglichst genau, zum Beispiel Industriemechaniker in der Montage statt Mechaniker

Zum Beispiel Motorrad, Tauchen, Klettern, Flugsport

Zum Beispiel Unfallrente, Hilfeleistungen im Alter, Zeckenbiss

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Was ist ein Wegeunfall?

Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeit, Schule oder K …

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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