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Kurz gesagt
Ja, meist. Bei einem Unfall durch Aquaplaning zahlt die Versicherung den Schaden anderer immer über Ihre Kfz-Haftpflicht. Den Schaden an Ihrem Auto zahlt nur die Vollkasko, die Teilkasko nicht. Waren Sie zu schnell oder lag das Profil unter 1,6 Millimetern, darf die Vollkasko kürzen, aber nur, wenn genau das den Unfall verursacht hat und Ihr Tarif nicht auf diesen Einwand verzichtet.
Bußgelder für zu wenig Profil und Kosten, die nach einem Aquaplaning-Unfall bei Ihnen bleiben können.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Profil unter 1,6 mm bei einer Kontrolle | 60 Euro und ein Punkt |
| Profil unter 1,6 mm mit Gefährdung anderer | 75 Euro und ein Punkt |
| Profil unter 1,6 mm mit Unfall | 90 Euro, mit Gebühren rund 120 Euro |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | meist 300 bis 1.000 Euro |
Bußgelder nach dem bundesweiten Katalog, Stand Oktober 2026.
Die Spanne der Selbstbeteiligung ist Richtwert aus der Angebotspraxis.
Ob Ihr Tarif auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet, prüfen wir für Sie.
Rechenbeispiel
Vollkasko mit 500 Euro Selbstbeteiligung, Schaden am eigenen Auto 8.000 Euro. Die Kürzung ist eine Annahme zur Veranschaulichung.
| Leitplanke | zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht |
| Eigenes Auto, normale Abrechnung | 8.000 minus 500 = 7.500 Euro |
| Angenommene Kürzung um die Hälfte wegen grober Fahrlässigkeit | 3.750 Euro |
| Mit Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | 7.500 Euro |
Ohne Verzicht im Tarif können Ihnen mehrere tausend Euro fehlen; dazu kommt die Rückstufung in Haftpflicht und Vollkasko.
Aquaplaning entsteht, wenn sich zwischen Reifen und Straße ein Wasserfilm schiebt und das Auto nicht mehr lenkt und bremst. Rechtlich ist das ein Unfall wie jeder andere: Es kommt darauf an, wessen Schaden betroffen ist und welche Versicherung Sie haben.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden am anderen Auto, an der Leitplanke oder an verletzten Menschen. Sie ist nach dem Versicherungsvertragsgesetz nur bei Vorsatz leistungsfrei, grobe Fahrlässigkeit reicht dafür nicht.
| Folge des Aquaplanings | Wer zahlt | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| Sie rutschen in ein anderes Auto | Ihre Kfz-Haftpflicht | Rückstufung in der Haftpflicht |
| Sie rutschen in die Leitplanke | Haftpflicht für die Leitplanke, Vollkasko für Ihr Auto | Selbstbeteiligung und Rückstufung |
| Ein anderer rutscht in Ihr Auto | Haftpflicht des anderen | in der Regel nichts |
| Nur Teilkasko oder nur Haftpflicht | niemand für Ihr eigenes Auto | der ganze eigene Schaden |
| Vollkasko, Profil unter 1,6 mm war die Ursache | Vollkasko, aber gekürzt | je nach Schwere des Verschuldens |
Die Teilkasko zahlt nur bestimmte Ereignisse wie Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Zusammenstoß mit Wild. Ein Unfall durch Aquaplaning gehört nicht dazu.
Auch Überschwemmung hilft nicht weiter: Die Musterbedingungen schließen Schäden aus, die auf ein durch Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückgehen. Fahren Sie durch eine überflutete Straße und verlieren die Kontrolle, ist das kein Teilkaskoschaden.
Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, darf die Vollkasko nach § 81 Absatz 2 VVG und den Musterbedingungen ihre Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Bei Aquaplaning geht es meist um zwei Punkte: die Geschwindigkeit und das Reifenprofil.
Nach § 3 Absatz 1 StVO dürfen Sie nur so schnell fahren, dass Sie das Auto ständig beherrschen, und müssen das Tempo dem Wetter anpassen. Nach § 36 Absatz 3 StVZO muss das Hauptprofil mindestens 1,6 Millimeter tief sein.
Der Versicherer muss aber zeigen, dass gerade das den Unfall verursacht hat. Das Oberlandesgericht Koblenz ließ die Kasko trotz stark abgefahrener Reifen voll zahlen, weil ein Gutachter feststellte, dass bei rund 25 Zentimetern Wasser auch neue Reifen den Unfall nicht verhindert hätten (Aktenzeichen 10 U 253/08).
Viele Tarife verzichten darauf, bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Dann zahlt die Vollkasko auch, wenn Sie bei Starkregen zu schnell waren. Wie weit der Verzicht reicht, steht in Ihren Bedingungen.
Wer viel auf der Autobahn fährt, sollte darauf achten. Im Schadenfall macht der Verzicht schnell mehrere tausend Euro aus, wie das Rechenbeispiel unten zeigt.
Im Test eines Automobilclubs schwamm ein Winterreifen mit 4 Millimetern Profil schon bei 63 km/h auf, ein neuer Reifen erst bei 87 km/h. Empfohlen werden deshalb mindestens 3 Millimeter bei Sommerreifen und 4 Millimeter bei Winter- und Ganzjahresreifen, auch wenn das Gesetz nur 1,6 Millimeter verlangt.
Wer mit weniger als 1,6 Millimetern fährt, zahlt 60 Euro und bekommt einen Punkt, mit Gefährdung 75 Euro und bei einem Unfall 90 Euro.
Fragen und Antworten
In der Regel nicht.
Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Sie Ihr Tempo dem Wetter anpassen.
Ihre Haftpflicht zahlt den Schaden anderer in jedem Fall.
Ja, wenn Haftpflicht oder Vollkasko zahlen.
Wie stark, hängt von Ihrer Schadenfreiheitsklasse ab.
Grundsätzlich ja.
Kürzen darf sie nur, wenn das zu geringe Profil grob fahrlässig war und den Unfall verursacht hat.
Eine feste Grenze gibt es nicht.
Sie müssen so fahren, dass Sie das Auto beherrschen.
Im Test schwamm ein Reifen mit 4 mm Profil schon bei 63 km/h auf.
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